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Abfall-ABC

Abfall-ABC

Diese alphabetische Auflistung ist eine Zusammenstellung der häufigsten Abfallarten (ohne Gewerbeabfälle) und ihrer Entsorgung im Main-Tauber-Kreis.

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Es wurden 231 Einträge gefunden

A

Abbeizmittel

Abbeizmittel sind chemische Verbindungen, die z. B. Natronlauge, Ammoniak oder halogenierte Wasserstoffe enthalten. Abbeizmittel müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Abdeckfolien / -planen

Kleinere Abdeckfolien / -planen müssen über die Restmülltonne entsorgt werden, größere Mengen können auf den Recyclinghöfen mit Sperrmüllcontainer gegen Gebühr entsorgt werden.

Abflussreiniger

Abflussreiniger bestehen in der Regel aus einem Gemisch von Chemikalien und müssen daher über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Akku

Akkus von Haushaltgeräten oder wieder aufladbare Batterien können auf den Recyclinghöfen oder über den Handel zurückgegeben werden.

Allzweckreiniger

Allzweckreiniger bestehen aus einem Gemisch von Chemikalien und müssen daher über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Altfette

Altfette können in haushaltsüblichen Mengen über die Biotonne entsorgt werden. Bitte beachten Sie, dass das Fett, bevor es in die Tonne gegeben wird, erkaltet ist.

Altglas

Altglas von Flaschen und Gläsern wird über die Glascontainer entsorgt. Hierbei bitte die farbliche Trennung einhalten (rotes und blaues Glas immer in den Braunglascontainer geben). Fensterglas und Autoglas / Windschutzscheibe, Drahtglas, Ceranglas, Spiegelglas können in kleineren Mengen über den Recyclinghof kostenpflichtig entsorgt werden. Dieses Glas darf nicht über den Glascontainer entsorgt werden.

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Altholz

Die Altholzverordnung unterteilt Altholz in vier Altholzsortimente (A I, A II, A III, A IV).

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Altkleider

Altkleider und Altschuhe, paarweise gebündelt, in noch tragbarem Zustand können über Altkleidercontainer entsorgt werden. Verschmutzte, zerrissene oder sonst nicht mehr tragbare Altkleider sowie Lumpen und Schneiderabfälle sind Restmüll.

Altmedikamente

Altmedikamente können über den Restmüll entsorgt werden, sofern in der Gebrauchsinformation (Beipackzettel) keine speziellen Hinweise für die Entsorgung enthalten sind.

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Altmetall

Altmetall muss über Metallcontainer entsorgt werden.

Altöl / Ölfilter

Altöl / Ölfilter muss von der Verkaufsstelle in gleicher Menge (gegen Vorlage einer Quittung) kostenlos zurückgenommen werden.

Altpapier

Altpapier wird im Main-Tauber-Kreis in einem 4-wöchentlichen Rhythmus als Bündelsammlung oder in der blauen Tonne abgeholt. Es besteht ebenso die Möglichkeit Altpapier / Kartonagen kostenlos auf den Recyclinghöfen abzugeben.

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Altreifen

Altreifen können auf den Recyclinghöfen mit Reifencontainer oder auf der Kreismülldeponie Heegwald kostenpflichtig entsorgt werden.

Aluminium

Aluminiumdosen, -folien, -deckel, -schalen müssen über den Gelben Sack entsorgt werden. Größere Aluminiumteile wie Töpfe, Rohre oder Bleche können über die Metallcontainer entsorgt werden.

Asbest / asbesthaltige Abfälle

Asbesthaltige Abfälle werden nur auf der Kreismülldeponie Heegwald angenommen.

Bitte lesen Sie hierzu die weiteren Informationen. Bei Rückfragen steht Ihnen die Abfallberatung des AWMT unter der Telefonnummer 09341/82-4002 zur Verfügung.

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Asche

Holz- und Kohleasche mit Verunreinigungen, sowie Ruß muss als Restmüll entsorgt werden. Lediglich reine Holzasche aus der Verbrennung unbehandelter Hölzer kann als Dünger im Garten Verwendung finden. Die Düngemittelverordnung ist zubeachten.

Autobatterien

Das Batteriegesetz vom 01.12.2009 schreibt Vertreibern, die Starterbatterien an Endverbraucher abgeben, vor, ein Pfand von 7,50 Euro zu erheben, wenn der Endverbraucher zum Zeitpunkt des Kaufs keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt. Dadurch wird erreicht, dass nicht mehr funktionsfähige Autobatterien an den Handel zurückgegeben werden.

Alte Autobatterien aus Haushalten können beim Schadstoffmobil, den stationären Sammelstellen oder auf der Kreismülldeponie Heegwald abgegeben werden.

Autopflegemittel

Autopflegemittel bestehen aus einem Gemisch von Chemikalien und müssen daher über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Autoscheiben

Autoglas / Windschutzscheibe kann in kleineren Mengen über den Recyclinghof kostenpflichtig entsorgt werden. Dieses Glas darf nicht über den Glascontainer entsorgt werden.

B

Backformen

Keramikbackformen müssen über den Restmüll entsorgt werden. Backformen aus Metall müssen über die Metallcontainer entsorgt werden.

Backofenreiniger

Backofenreiniger enthalten aggressive Reinigungsstoffe und müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Badewanne

Badewannen aus Metall müssen über die Metallcontainer entsorgt werden. Badewannen aus Kunststoff müssen, zerlegt, auf den Recyclinghöfen abgegeben werden.

Barometer (quecksilberhaltig)

Quecksilberhaltige Barometer müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Batterien

Batterien werden von allen Verkaufsstellen kostenlos zurückgenommen. Batterien dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden.

Bauschaumdosen

Bauschutt

Bauschutt wird in "Verwertbaren Bauschutt" und "Nicht verwertbare mineralische Abfälle" unterschieden.

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Baustellenmischabfälle

Baustellenmischabfälle sind ein unsortiertes Gemisch verschiedener Einzelstoffe. Das Gemisch darf keine Abfälle zur Beseitigung (Asbest, Heraklithabfälle, Isoliermaterial, usw.) enthalten. Baustellenmischabfälle sind über die Kreismülldeponie Heegwald kostenpflichtig zu entsorgen, in kleineren Mengen (< 0,5 m³) auch über die Recyclinghöfe.

Benzin

Benzin muss über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Besen (ohne Stiel)

Besen und Handfeger (auch aus Kunststoff) gehören in den Restmüll und nicht in den Gelben Sack.

Beton / Betonteile

Betten- / Lattenroste

Betten- / Lattenroste aus Holz können über den Sperrmüll abgeholt oder auf dem Recyclinghof entsorgt werden.

Betten- / Lattenroste aus Metall sind hiervon ausgeschlossen und gehören in die örtlich aufgestellten Metallcontainer oder zum Recyclinghof.

Bettwäsche

Saubere Bettwäsche, Decken, Schlafsäcke können über die Altkleidercontainer entsorgt werden. Verschmutzte Bettwäsche, Decken, Schlafsäcke gehören in die Restmülltonne oder können kostenpflichtig auf den Recyclinghöfen abgegeben werden.

Binden / Tampons

Biotonne

30 bis 40 Gewichtsprozent (je nach Siedlungsstruktur) unseres Hausmülls bestehen aus organischen Abfällen, die kompostiert und damit der Wiederverwertung zugeführt werden können. Mit der Biotonne werden somit die organischen Stoffe vom nicht verwertbaren Restmüll getrennt. Durch die Trennung der kompostierbaren Bioabfälle wird gleichzeitig wertvolles Deponievolumen geschont.

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Bitumenschweißbahn

Bitumenschweißbahnen müssen über den Restmüll entsorgt werden. Kleinere Mengen können auf den Recyclinghöfen mit Sperrmüllcontainer kostenpflichtig entsorgt werden, größere Mengen sind über die Kreismülldeponie zu entsorgen.

Blaupapier (Technische Papiere)

Blaupapier, Transferpapier, Durchschlagpapier und Kohlepapier müssen über den Restmüll entsorgt werden. Sie dürfen nicht über die Altpapiersammlung entsorgt werden.

Blechdosen

Blechdosen müssen über den Gelben Sack oder den Metallcontainer entsorgt werden.

Blei / Bleirohre / Bleiblech

Blei / Bleirohre / Bleiblech müssen über die Metallcontainer entsorgt werden.

Bleimennige

Bleimennige muss über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Bremsflüssigkeit

Bremsflüssigkeit muss über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Briefumschläge

Briefumschläge gehören zum Altpapier und müssen über die Papiersammlung oder die Recyclinghöfe entsorgt werden.

Broschüren

Broschürengehören zum Altpapier und müssen über die Papiersammlung oder die Recyclinghöfe entsorgt werden.

Bücher

Bücher gehören zum Altpapier und müssen über die Papiersammlung oder die Recyclinghöfe entsorgt werden.

Bürsten

Bürsten (auch aus Kunststoff) gehören in den Restmüll und nicht in den Gelben Sack.

Butterbrotpapier

Butterbrotpapiermuss über den Restmüll entsorgt werden. Es darf nicht über die Altpapiersammlung entsorgt werden.

C

CD / DVD

CDs und DVDs werden kostenfrei auf den Recyclinghöfen angenommen. CDs und DVDs werden nur ohne Hüllen angenommen. CDs und DVDs gehören nicht in den Restmüll oder den Gelben Sack. CD-Hüllen und DVD-Hüllen gehören in den Restmüll, nicht in den Gelben Sack.

Cellophanpapier

Cellophanpapier muss über den Restmüll entsorgt werden.

Ceran

Cerankochfelder gehören als Bauteile von Elektroherden zum Elektro-/Elektronikschrott und werden auf den Recyclinghöfen kostenlos angenommen. Scherben von Cerankochfeldern müssen über den Restmüll entsorgt werden.

Chemikalien / Chemie-Laborkästen

Chemikalien und Chemie-Laborkästen müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Chrompflegemittel

Chrompflegemittel müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

D

Dachpappe

Dachpappe und Bitumenwellpappen müssen auf der Kreismülldeponie Heegwald kostenpflichtig entsorgt werden. Kleinere Mengen können über den Restmüll entsorgt werden.

Dachrinnen

Dachrinnen und Fallrohre aus Metall müssen über die Metallcontainer entsorgt werden. Dachrinnen und Fallrohre aus Kunststoff müssen über die Recyclinghöfe entsorgt werden. Diese gehören in keinem Fall in den Gelben Sack.

Desinfektionsmittel

Desinfektionsmittel muss über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Dieselkraftstoff

Dieselkraftstoff muss über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Disketten

Disketten müssen über den Restmüll entsorgt werden.

Dispersionsfarbe

Dispersionsfarben sollen vor der Entsorgung vollständig ausgetrocknet sein. Vollständig eingetrocknete Reste müssen über den Restmüll entsorgt werden.

Restentleerte Eimer und Deckel müssen über den Gelben Sack oder die Recyclinghöfe entsorgt werden.

Drahtglas

Drahtglas kann in kleineren Mengen über den Recyclinghof kostenpflichtig entsorgt werden. Dieses Glas darf nicht über den Glascontainer entsorgt werden.

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Durchschlagpapier (Technische Papiere)

Durchschlagpapier, Blaupapier und Kohlepapier muss über den Restmüll entsorgt werden. Es darf nicht über die Altpapiersammlung entsorgt werden.

E

EDV-Geräte

EDV-Geräte können kostenfrei auf den Recyclinghöfen abgegeben werden.

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Einmachgläser

Einmachgläser müssen über die Glascontainer entsorgt werden. Bitte Farbtrennung beachten.

Einweggeschirr

Verschmutztes bzw. benutztes Einweggeschirr gehört zum Restmüll.

Einweggläser

Einweggläser müssen über die Glascontainer entsorgt werden. Bitte Farbtrennung beachten.

Elektro- / Elektronikaltgeräte

Seit dem 24.03.2006 können Endverbraucher bundesweit ihre alten Elektro- / Elektronikgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Dies schreibt das Elektro- / Elektronikgesetz vor, das am 24.03.2005 in Kraft getreten ist.

Elektro- und Elektronikschrott kann im Main-Tauber-Kreis auf den Recyclinghöfen kostenfrei abgegeben werden.

Der angegebene Entsorgungsweg gilt für die Entsorgung aus Privathaushalten und sonstigen Herkunftsbereichen (z. B. Gewerbe), soweit die Beschaffenheit und Menge der anfallenden Altgeräte mit den in Privathaushalten anfallenden Geräten vergleichbar ist.

Größere Mengen an Altgeräten aus Gewerbe und anderen Herkunftsbereichen müssen über gewerbliche Entsorgungs- und Verwertungsunternehmen entsorgt werden.

Energiesparlampen

Erdaushub / Bodenaushub

Unbelasteter Erdaushub kann an den Erdaushubdeponien kostenpflichtig entsorgt werden.

Belasteter Erdaushub kann über die Kreismülldeponie Dörlesberg kostenpflichtig entsorgt werden.

Bitte lesen Sie hierzu die weiteren Informationen. Vor der Abgabe bitte Rücksprache mit der Abfallberatung unter 09341/82-4002 halten.

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F

Fahrräder

Fahrräder, Fahrradanhänger, Dreiräder, City-Roller können über die Metallcontainer entsorgt werden, soweit diese überwiegend aus Metall bestehen, ansonsten müssen diese auf den Recyclinghöfen abgegeben werden. Die Reifen der oben angegebenen Fahrzeuge müssen über den Restmüll entsorgt werden.

Farben, Lacke und Lasuren (schadstoffhaltig / lösemittelhaltig)

Flüssige und pastöse Reste von Farben, Lacken und Lasuren müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Wandfarben gehören hier nicht dazu.
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Fenster

Holzfenster und Fensterläden müssen auf den Recyclinghöfen mit Altholz A IV Container oder der Kreismülldeponie Heegwald kostenpflichtig entsorgt werden. Kunststofffenster müssen auf der Kreismülldeponie Heegwald kostenpflichtig entsorgt werden. Die Beschläge und das Glas müssen nicht entfernt werden. Fensterglas / Flachglas kann auf den Recyclinghöfen mit Bauschuttcontainer kostenpflichtig entsorgt werden.

Fernsehgeräte / Monitore

Fernsehgeräte und Monitore werden auf den Recyclinghöfen kostenfrei angenommen.

Feuerlöscher

Feuerlöscher werden vom Handel zurückgenommen.

Fleckentferner

Fleckentferner müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Fliesen

Fliesen mit und ohne Anhaftungen, Keramik- und Porzellanreste (z. B. Waschbecken ohne Armaturen, Geschirr) können auf den Recyclinghöfen mit Bauschuttcontainern kostenpflichtig entsorgt werden. Größere Mengen können auch über Bauschuttrecyclinganlagen entsorgt werden.

Folien

Verpackungsfolien z. B. für Lebensmittel, aus Kunststoff oder Kunststoff-Aluminium-Verbund gehören in den Gelben Sack. Diese Folien können auch kostenfrei auf den Recyclinghöfen abgegeben werden. Malerfolien, Gitterfolien, Silofolien, Gewebefolien, Flachdachfolien und Teichfolien können in kleineren Mengen über den Restmüll entsorgt werden, größere Mengen werden kostenpflichtig auf Recyclinghöfen mit Sperrmüllcontainer oder der Kreismülldeponie Heegwald angenommen.

G

Gardinen / Vorhänge

Saubere Gardinen und Vorhänge dürfen in den Altkleidercontainer gegeben werden. Verschmutzte Gardinen und Vorhänge müssen über den Restmüll entsorgt werden.

Gartenabfälle

Gartenabfälle wie Grünschnitt, Baumschnitt, Blumen, Heckenschnitt und Pflanzen können in kleineren Mengen über die Biotonne entsorgt werden. Größere Mengen müssen auf den Kompostplätzen oder den Recyclinghöfen mit Grüngutcontainern kostenpflichtig angeliefert werden. Es besteht auch die Möglichkeit diese Abfälle selbst zu kompostieren.

Gartenschlauch

Gartenschläuche gehören zum Restmüll oder können auf den Recyclinghöfen abgegeben werden.

Gasbausteine

Gasbausteine (z. B. Ytong) können auf den Recyclinghöfen mit Bauschuttcontainer kostenpflichtig abgegeben werden. Größere Mengen sind auf der Kreismülldeponie Heegwald zu entsorgen.

Gebäudeabbruch

Bei Abrissarbeiten fallen viele unsortierte Abfälle verschiedenster Art an. Folgende Gruppen können im Allgemeinen anfallen: Abfälle zur Verwertung, zur thermischen Behandlung, zur Beseitigung und gefährliche Abfälle.

Bitte lesen Sie hierzu die weiteren Informationen. Bei Rückfragen steht Ihnen die Abfallberatung des AWMT unter der Telefonnummer 09341/82-4002 zur Verfügung.

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Gelber Sack

Im Gelben Sack werden alle Leichtverpackungen gesammelt. Das sind zum Beispiel Konservendosen, Kunstofffolien, Plastiktüten und Plastikflaschen, Joghurtbecher, Milch- und Saftverpackungen.

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Geschenkpapier

Geschenkpapier gehört zum Altpapier und kann über die Papiersammlung oder die Recyclinghöfe entsorgt werden.

Geschirr

Porzellangeschirr muss über die Bauschuttcontainer auf den Recyclinghöfen entsorgt werden, nicht in den Glascontainer.

Getränkekartons (Tetra Pak)

Getränkekartons müssen über den Gelben Sack entsorgt werden.

Gips / Gipskartonplatten

Gummi (Gummiteile, -handschuhe, -bälle, -stiefel)

Abfälle aus Gummi gehören zum Restmüll. Sie dürfen nicht über den Gelben Sack entsorgt werden.

H

Halogenlampen

Halogenlampen, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren müssen über die Recyclinghöfe oder den Handel kostenfrei entsorgt werden. Diese dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden.

Handtaschen

Handtaschen müssen über den Restmüll entsorgt werden. Sie dürfen nicht über den Gelben Sack entsorgt werden.

Heizkörper

Heizkörper können über die Metallschrottcontainer entsorgt werden.

Für Nachtspeicheröfen gilt eine separate Entsorgung: siehe Nachtspeicheröfen.

Elektrische Radiatoren: siehe Elektro- / Elektronikaltgeräte

Heizöl

Heizöl muss in kleineren Mengen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden. Größere Mengen müssen über gewerbliche Annahmestellen für Problemabfälle oder Tankreinigungsbetriebe entsorgt werden.

Heizöltank

Heizöltanks aus Kunststoff müssen auf der Kreismülldeponie Heegwald entsorgt werden. Heizöltanks aus Metall müssen über die Metallschrottcontainer entsorgt werden.

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Holzschutzmittel / Pestizide

Holzschutzmittel müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Holzwolle

Holzwolle muss über den Restmüll oder die Kreismülldeponie Heegwald entsorgt werden.

Hygieneartikel

Hygieneartikel aller Art gehören immer in den Restmüll. Hierzu zählen auch Papierhandtücher und Taschentücher.

I

Imprägniermittel

Imprägniermittel müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Insektizide (Insektengift)

Insektengifte müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Isoliermaterial

Isoliermaterial muss über die Restmülltonne oder in Säcken verpackt auf der Kreismülldeponie kostenpflichtig entsorgt werden.

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J

Jägerzaun

Jägerzäune gehören zu belastetem Altholz (A IV Holz) und müssen auf den Recyclinghöfen mit Altholz A IV Containern oder der Kreismülldeponie Heegwald kostenpflichtig abgegeben werden.

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Joghurtbecher

Leere Joghurtbecher gehören in den Gelben Sack, volle Joghurtbecher (die z. B. abgelaufen sind) gehören in den Restmüll.

K

Kabel

Kabel und Kabelreste können über die Metallcontainer entsorgt werden. Das Entfernen der Kunststoffisolierung ist vorher nicht nötig. Kabelisolierungen sind über den Restmüll zu entsorgen.

Kaffeesatz

Kaffeesatz kann über die Biotonne oder die Eigenkompostierung entsorgt werden.

Kanister

Kunststoffkanister sind über den Gelben Sack oder den Recyclinghof zu entsorgen, wenn diese restentleert sind. Metallkanister müssen über die Metallcontainer entsorgt werden, wenn diese restentleert sind.

Kartonagen

Kartonagen können bei der Altpapiersammlung bereitgestellt werden oder auf den Recyclinghöfen kostenfrei abgegeben werden.

Kassetten

Musik- und Videokassetten gehören zum Restmüll und dürfen nicht über den Gelben Sack entsorgt werden.

Kataloge

Kataloge gehören zum Altpapier und können über die Papiersammlung oder die Recyclinghöfe entsorgt werden.

Katzenstreu

Katzenstreu soll in Müllbeutel verpackt sein und muss dann über die Restmülltonne entsorgt werden.

Kehricht

Kehricht und Staubsaugerbeutel müssen über die Restmülltonne entsorgt werden.

Keramik

Keramikvasen, -figuren und -geschirr kann in kleineren Mengen über die Restmülltonne entsorgt werden. Keramikwaschbecken und größere Mengen müssen auf den Recyclinghöfen mit Bauschuttcontainern kostenpflichtig entsorgt werden.

Kerzenwachs

Kerzenwachs muss über die Restmülltonne entsorgt werden.

Klebebänder

Klebebänder müssen über die Restmülltonne entsorgt werden.

Klebstoffe

Flüssige und pastöse Reste von Klebstoffen, Klebestiften, Haushaltskleber und Universalkleber enthalten Lösemittel und müssen deshalb über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden. Vollständig eingetrocknete Reste können über den Restmüll entsorgt werden.

Kleiderbügel

Kleiderbügel aus Kunststoff, Holz und Draht können auf den Recyclinghöfen kostenfrei abgegeben werden.

Knopfzellen

Knopfzellen / Batterien werden von allen Verkaufsstellen kostenlos zurückgenommen. Knopfzellen / Batterien dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden.

Koffer (ohne Inhalt)

Koffer, Sporttaschen und ähnliches ohne Inhalt werden bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen.

Kohlepapier (Technische Papiere)

Kohlepapier, Durchschlagpapier und Blaupapier muss über den Restmüll entsorgt werden. Es gehört nicht zum Altpapier.

Kork / Korken

Alle Produkte aus Kork (z. B. Pinnwände, Korkböden, Untersetzer usw.) können auf den Recyclinghöfen als Altholz abgegeben werden oder in kleineren Mengen über den Restmüll entsorgt werden.

Kosmetika / Kosmetiktücher

Kosmetika und Kosmetiktücher müssen über den Restmüll entsorgt werden.

Kronkorken

Kronkorken müssen über den Gelben Sack entsorgt werden oder über die Metallcontainer.

Küchen- / Speiseabfälle

Küchen- und Speiseabfälle müssen über die Biotonne entsorgt werden oder selbst kompostiert werden. Bei einer Selbstkompostierung sollte jedoch beachtet werden, dass diese Abfälle z. B. Ratten anlocken können.

Kühlgeräte / Gefriergeräte

Kühlgeräte und Gefriergeräte müssen an den örtlichen Sammelstellen zu den in der Presse und den Ortsblättern veröffentlichen Terminen abgegeben werden.

Kunststoffeimer

Kunststoffeimer können sauber und restentleert über den Gelben Sack entsorgt werden oder auf den Recyclinghöfen abgegeben werden.

Kunststoffjalousien

Kunststoffjalousien und Rollläden müssen auf den Recyclinghöfen kostenpflichtig entsorgt werden.

Kupfer

Kupfer muss über die Metallcontainer entsorgt werden.

L

Lacke / Lasuren

Lametta

Lametta muss über den Restmüll entsorgt werden und nicht über den Gelben Sack. Wenn Weihnachtsbäume / Christbäume auf den Kompostplätzen entsorgt werden, darf kein Lametta mehr am Baum sein, da die Bäume gehäckselt und kompostiert werden.

Laminat

Laminat kann auf den Recyclinghöfen als Altholz A III oder über die Restmülltonne entsorgt werden.

Lampen / Leuchtkörper

Glühbirnen müssen über den Restmüll entsorgt werden. LEDs, Halogenlampen, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren müssen auf den Recyclinghöfen abgegeben werden. Diese dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden.

Lampenschirme

Lampenschirme ohne elektrische Bauteile können über den Restmüll oder auf den Recyclinghöfen entsorgt werden.

Laugen

Laugen und Säuren müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Leder

Lederprodukte müssen über den Restmüll entsorgt werden.

Leuchtstoffröhren / Neonröhren

M

Matratzen

Matratzen, Bettgestelle und Bettroste müssen über die Sperrmüllsammlung entsorgt werden. Bettgestelle aus Metall müssen über die Metallcontainer entsorgt werden, diese werden nicht von der Sperrmüllabfuhr mitgenommen.

Menüschalen

Menüschalen aus Aluminium oder Schaumstoff müssen über den Gelben Sack entsorgt werden. Verschmutzte Menüschalen gehören in den Restmüll.

Metall / Metallschrott

Metall und Metallschrott wird über die Metallcontainer entsorgt.

Mineralfasern (KMF)

Mineralfaserprodukte wie zum Beispiel Glaswolle, Steinwolle, Isolierwolle oder Schlackenwolle gehören zu den künstlich hergestellten anorganischen Faserprodukten (KMF). Sie werden zur Wärme- und Schallisolierung, als Brandschutzprodukt oder als technische Isolierung beispielsweise über abgehängten Decken, im Dachausbau, in Trennwänden, in Fußböden oder zur Isolierung von Rohrleitungen verwendet.

Bitte lesen Sie hierzu die weiteren Informationen. Bei Rückfragen steht Ihnen die Abfallberatung des AWMT unter der Telefonnummer 09341/82-4002 zur Verfügung.

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Möbel (aus Holz)

Holzmöbel können über die Recyclinghöfe, die Sperrmüllsammlung oder die Kreismülldeponie Heegwald entsorgt werden.

Möbelpolitur

Möbelpolitur muss über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Musikkassetten

N

Nachtspeicheröfen (asbesthaltig und asbestfrei)

Asbesthaltige und asbestfreie Nachtspeicheröfen müssen verpackt über die Kreismülldeponie in Wertheim-Dörlesberg entsorgt werden.

Die Speichersteine sind - wie die von asbesthaltigen Nachtspeicheröfen auch - in der Regel mit Chrom (VI) belastet. Chrom (VI) wird als krebserzeugend und erbgutverändernd eingestuft und ist seit 2006 in Elektrogeräten verboten.

Bitte lesen Sie hierzu die weiteren Informationen. Bei Rückfragen steht Ihnen die Abfallberatung des AWMT unter der Telefonnummer 09341/82-4002 zur Verfügung.

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Neonröhren / Leuchtstoffröhren

Nitroverdünnung

O

Ö

Öfen / Ofenrohre

Öfen / Ofenrohre müssen über die Metallschrottcontainer entsorgt werden. Für Nachtspeicheröfen gilt eine separate Entsorgung.

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P

Papier / Pappe / Packpapier / Papiertüten

Papier, Pappe, Packpapier und Papiertüten gehören zum Altpapier und können über die Papiersammlung oder die Recyclinghöfe entsorgt werden.

PCB-haltige Kondensatoren

PCB-haltige Kondensatoren müssen über den Handel zurückgenommen werden oder können beim Schadstoffmobil oder den stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel werden über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt.

Photovoltaikanlagen

Photovoltaik- bzw. Solaranlagen lassen sich aufgrund ihrer Bestandteile nicht ohne Weiteres entsorgen.

Eine Annahme von PV-Modulen ist im Main-Tauber-Kreis nur auf der Kreismülldeponie "Heegwald" in Wertheim-Dörlesberg möglich. Hier ist die maximale Menge beschränkt auf 40 Module.

Ausgediente Solarmodule können zusätzlich auch von dem jeweiligen Hersteller oder Importeur eingesammelt werden, da bei PV-Modulen ein gewerbliches Rücknahmesystem vorhanden ist.

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Pinsel

Pinsel müssen über den Restmüll entsorgt werden.

Pinselreiniger

Pinselreiniger müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Plastik

Plastikrohre, -wannen, -schüsseln, -säcke usw. können auf den Recyclinghöfen entsorgt werden. Bei der Sperrmüllabfuhr werden diese Teile nicht mitgenommen, sie gehören auch nicht in den Gelben Sack.

Polstermaterial

Polstermaterial muss über den Restmüll entsorgt werden.

Polstermöbel

Polstermöbel können über die Sperrmüllabfuhr entsorgt werden oder kostenpflichtig auf den Recyclinghöfen mit Sperrmüllcontainer und der Kreismülldeponie Heegwald abgegeben werden.

Porzellan

Porzellan kann in kleineren Mengen über den Restmüll entsorgt werden. Größere Mengen können auf den Recyclinghöfen mit Bauschuttcontainer kostenpflichtig entsorgt werden.

Problemabfälle

Was sind Problemabfälle?
Problemabfälle aus Haushaltungen sind Stoffe, die üblicherweise in kleinen Mengen anfallen und bei einer Entsorgung über den normalen Hausmüll Nachteile und Schäden für Personen, Fahrzeuge, Entsorgungsanlagen und Umwelt hervorrufen können und daher getrennt erfasst und in speziellen Anlagen sicher entsorgt werden müssen.

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PU- / PUR- Schaumdosen

Bei PU- / PUR-Schaumdosen besteht eine Rücknahmeverpflichtung durch den Handel. Kleinere Mengen können auch über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden. Keines falls über den Gelben Sack oder Metallcontainer entsorgen. Auch vollständig entleerte PU- / PUR-Schaumdosen dürfen nicht über den Gelben Sack oder Metallcontainer entsorgt werden.

Puppen

Puppen und anderes Spielzeug (kein elektrisches / elektronisches Spielzeug und keine Chemielaborkästen) können über den Restmüll entsorgt werden.

Putzmittel

Putzmittel müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

PVC-Bodenbelag

Bodenbeläge aus PVC, Linoleum oder Stragula können über die Sperrmüllabfuhr entsorgt werden oder kostenpflichtig auf den Recyclinghöfen mit Sperrmüllcontainer und der Kreismülldeponie Heegwald abgegeben werden.

PVC-Rohre

PVC-Rohre müssen auf den Recyclinghöfen entsorgt werden.

R

Restmüllentsorgung

Nach § 3 der Abfallsatzung des Main-Tauber-Kreises muss jeder Haushalt an die öffentliche Entsorgung angeschlossen sein. Dazu braucht jeder Haushalt einen ausreichenden Restmülleimer.

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S

Säuren

Säuren und Laugen müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Sanitärreiniger

Sanitärreiniger bestehen in der Regel aus einem Gemisch von Chemikalien und müssen daher über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Schädlingsbekämpfungsmittel

Schädlingsbekämpfungsmittel müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Schallplatten

Schallplatten, Tonbänder, Video- und Musikkassetten müssen über den Restmüll entsorgt werden.

Schaumgummi

Schaumgummi muss über den Restmüll entsorgt werden.

Schmierfett

Schmierfett muss über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Schmirgelpapier

Schmirgelpapier muss den Restmüll entsorgt werden und darf nicht zum Altpapier gegeben werden.

Schneiderabfälle

Schneiderabfälle müssen über den Restmüll entsorgt werden.

Schornsteinausmauerungen

Schornsteinausmauerungen müssen kostenpflichtig auf der Kreismülldeponie Heegwald entsorgt werden.

Schreibblöcke / Schulhefte

Schreibblöcke und Schulhefte gehören zum Altpapier und können über die Papiersammlung oder die Recyclinghöfe entsorgt werden.

Schubkarren

Schubkarren müssen über die Metallcontainer entsorgt werden.

Schuhe

Noch gute bzw. tragbare Schuhe können paarweise gebündelt in die Altkleidercontainer gegeben werden. Nicht mehr tragbare Schuhe gehören zum Restmüll.

Schuhsohlen

Schuhsohlen sind Restmüll und dürfen nicht über den Gelben Sack entsorgt werden.

Schwämme

Schwämme z. B. Spülschwämme gehören zum Restmüll und nicht in den Gelben Sack.

Schweißbahnen

Silofolien

Malerfolien, Gitterfolien, Silofolien, Gewebefolien, Flachdachfolien und Teichfolien können in kleineren Mengen über den Restmüll entsorgt werden. Größere Mengen werden kostenpflichtig auf Recyclinghöfen mit Sperrmüllcontainer oder der Kreismülldeponie Heegwald angenommen.

Sofa / Sessel

Sofas und Sessel können über die Sperrmüllsammlung entsorgt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, diese auf den Recyclinghöfen mit Sperrmüllcontainer kostenpflichtig abzugeben.

Sperrmüll

Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Haushaltungen, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht zur Unterbringung in den zugelassenen Abfallbehältern geeignet sind. Hierzu zählen jedoch nicht Abfälle aus Gebäuderenovierungen und Haushaltsauflösungen. Einzelstücke dürfen ein Gewicht von 50 Kilogramm, eine Breite von 1,30 Meter sowie eine Länge von 2,0 Meter nicht überschreiten.

Gemäß der Abfallsatzung des Main-Tauber-Kreises werden sperrige Gegenstände aus Gewerbebetrieben bei der öffentlichen Abfuhr von Sperrmüll nicht abgefahren, sondern sind von den Betrieben selbst zu entsorgen.

Sperrmüll aus Haushaltungen wird im Main-Tauber-Kreis zweimal jährlich nach vorheriger Anmeldung abgefahren.

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Spiegelglas

Fensterglas und Autoglas / Windschutzscheibe, Drahtglas, Ceranglas, Spiegelglas können in kleineren Mengen über den Recyclinghof kostenpflichtig entsorgt werden. Dieses Glas darf nicht über den Glascontainer entsorgt werden.

Spielzeug

Spielzeug (kein elektrisches / elektronisches Spielzeug und keine Chemielaborkästen) muss über den Restmüll entsorgt werden.

Spraydosen

Restentleerte Spraydosen können über den Gelben Sack oder die Metallcontainer entsorgt werden. Alle Spraydosen mit Restinhalt müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Spritzen (Einweg)

Spritzen gehören in den Restmüll und dürfen nicht über den Gelben Sack entsorgt werden.

Spritzmittelkanister

Restentleerte Spritzmittelkanister können über das Rücknahmesystem von PAMIRA zurückgegeben werden.

Spritzmittelkanister mit Restinhalt gehören zu den »Gefährlichen Abfällen« und müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Spülmaschinen / Waschmaschinen

Spülmaschinen und Waschmaschinen müssen über die Recyclinghöfe entsorgt werden.

Staubsauger / Staubsaugerbeutel

Staubsauger können auf den Recyclinghöfen kostenfrei abgegeben werden. Der Staubsaugerbeutel muss vorher jedoch entfernt sein. Dieser gehört in den Restmüll.

Stoffreste

Stoffreste, Wolle, Wollreste und Schneiderabfälle müssen über die Restmülltonne entsorgt werden.

Straßenaufbruch

Bituminöser Straßenaufbruch muss über Bauschuttrecyclinganlagen entsorgt werden. Teerhaltiger Straßenaufbruch muss auf der Kreismülldeponie Heegwald entsorgt werden.

Bitte lesen Sie hierzu die weiteren Informationen. Bei Rückfragen steht Ihnen die Abfallberatung des AWMT unter der Telefonnummer 09341/82-4002 zur Verfügung.

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Styrodur

Styrodur-Hartschaumplatten können in Kleinmengen über den Restmüll, in größeren Mengen über die Kreismülldeponie Heegwald oder die Recyclinghöfe mit Sperrmüllcontainer entsorgt werden. Styrodur darf keinesfalls über den Gelben Sack entsorgt werden.

Styropor

Styropor muss bei der Entsorgung nach Herkunftsbereichen unterschieden werden: Verpackungsstyropor z. B. von Elektrogeräten muss über den Gelben Sack entsorgt werden. Styroporplatten aus dem Baubereich, z. B. Dämmplatten, können über den Restmüll oder größere Mengen auf der Kreismülldeponie Heegwald entsorgt werden.

T

Tapete

Abgelöste Tapete und Tapetenreste müssen über den Restmüll entsorgt werden. Tapetenrollen (die nicht verklebt waren) können über das Altpapier entsorgt werden oder auf den Recyclinghöfen abgegeben werden.

Teppich / Teppichboden

Teppiche und Teppichboden können zur Sperrmüllabfuhr bereitgestellt werden oder auf den Recyclinghöfen mit Sperrmüllcontainer kostenpflichtig entsorgt werden. Teppichreste müssen über den Restmüll entsorgt werden.

Textilien

Altkleider und Altschuhe, paarweise gebündelt, in noch tragbarem Zustand können über Altkleidercontainer entsorgt werden. Verschmutzte, zerrissene oder nicht mehr tragbare Altkleider sowie Lumpen und Schneiderabfälle sind Restmüll.

Thermometer

Quecksilberthermometer müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden. Zerbrochene Quecksilberthermometer zur eigenen Sicherheit in einem dicht verschlossenen Schraubglas aufbewahren und in diesem Glas bei der Problemstoffsammlung abgeben. Digitalthermometer können gebührenfrei auf den Recyclinghöfen, die Elektro- / Elektronikgeräte annehmen, abgegeben werden.

Toner

Toner werden über den Handel zurückgenommen oder können in kleineren Mengen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Transferpapier (Technische Papiere)

Transferpapier, Durchschlagpapier, Blaupapier und Kohlepapier müssen über den Restmüll entsorgt werden. Sie dürfen nicht über die Altpapiersammlung entsorgt werden.

Türen

Innentüren gehören zur Altholzkategorie A III und können auf Recyclinghöfen mit Altholz A III Container abgegeben (bis 0,5 m³ kostenfrei) werden. Außentüren gehören zur Altholzkategorie A IV und können auf Recyclinghöfen mit Altholz A IV Container kostenpflichtig abgegeben werden.

U

Unkrautbekämpfungsmittel

Unkrautbekämpfungsmittel müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Unterbodenschutz

Unterbodenschutz müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

V

Verbandsmaterial

Verbandsmaterial muss über den Restmüll entsorgt werden.

Verdünner / Verdünnung

Verdünner (Nitroverdünnung, Terpentin, Terpentin-Ersatz usw.) sind leicht verdunstende Flüssigkeiten, die die Umwelt belasten und müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Verpackungschips

Verpackungschips und Verpackungsmaterial aus Styropor müssen über den Gelben Sack entsorgt werden.

Videokassetten

W

Wäschekorb

Wäschekörbe können auf den Recyclinghöfen kostenfrei abgegeben werden.

Wäscheständer / Wäschespinne

Wäscheständer und -spinnen können über die Metallcontainer entsorgt werden.

Waschbecken

Waschbecken aus Stahl oder Emaile müssen über die Metallcontainer entsorgt werden. Waschbecken aus Keramik müssen auf den Recyclinghöfen in Kleinmengen bis 100 Liter kostenfrei entsorgt werden.

Waschmaschinen / Wäschetrockner / Wäscheschleudern

Waschmaschinen, Wäschetrockner und Wäscheschleudern müssen auf den Recyclinghöfen abgegeben werden.

Watte

Watte muss über den Restmüll entsorgt werden.

WC-Reiniger

WC-Reiniger gehören zu den chemisch aggressivsten Haushaltsreinigern. WC-Reiniger enthalten Säuren (Salzsäure, Salpetersäure oder Phosphorsäure), Tenside, Verdickungsmittel und Duftstoffe. Daher müssen WC-Reiniger über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Weihnachtsbäume (ohne Lametta)

Weihnachtsbäume / Christbäume müssen auf den Kompostplätzen entsorgt werden. Es darf kein Lametta mehr am Baum sein, da die Bäume gehäckselt und kompostiert werden.

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Windeln

Windeln müssen über den Restmüll entsorgt werden.

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Wolle / Wollreste

Wolle und Wollreste müssen über den Restmüll entsorgt werden. Sie dürfen nicht in die Altkleidercontainer geworfen werden.

Wurzelstöcke

Wurzelstöcke müssen auf den Kompostplätzen entsorgt werden. Auf dem Kompostplatz in Tauberbischofsheim werden keine Wurzelstöcke angenommen.

Z

Zahnbürste

Zahnbürsten müssen als Hygieneartikel über den Restmüll entsorgt werden. Elektrische Zahnbürsten können auf den Recyclinghöfen als Elektro- / Elektronikschrott abgegeben werden. Der Bürstenkopf muss über den Restmüll entsorgt werden.

Zahnpastatuben

Leere Zahnpastatuben müssen über den Gelben Sack entsorgt werden.

Zeitungen / Zeitschriften

Zement

Zementreste oder ausgehärteter Zement kann auf den Recyclinghöfen mit Bauschuttcontainer oder der Kreismülldeponie Heegwald entsorgt werden.
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