Vorlesen
Seiteninhalt

Schule und Jugendhilfe

Grundsätzliches zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe

In den letzten Jahren ist die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe immer deutlicher geworden. Schulsozialarbeit hat sich zum Beispiel an fast allen Schulstandorten etabliert und ist aus dem Alltag der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Lehrerkollegien nicht mehr wegzudenken. Schulsozialarbeit ist gesetzlich der Jugendhilfe zugeordnet, findet aber in den Schulen vor Ort statt und ist daher die Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule. Durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung ergeben sich weitere und zum Teil neue Herausforderungen.

Um es den beiden sehr unterschiedlichen Systemen Schule und Jugendhilfe leichter zu machen, Kontakt aufzunehmen und aufeinander zuzugehen, hat sich eine Arbeitsgruppe der Jugendhilfeplanung im Main-Tauber-Kreis mit der Thematik beschäftigt und hier Dokumente und Unterlagen zusammengestellt, die Informationen über die beiden Systeme enthalten und bereits funktionierende Kooperationen aufzeigen. Hier finden Sie auch Hinweise auf Anlaufstellen, die Ihnen bei einer Vielzahl von Fragestellungen im Kontext Schule und Jugendhilfe weiterhelfen können.

Um den Zugang zu den vielfältigen Informationen zu erleichtern, finden Sie den Einstieg über eine Übersicht verschiedener Themengebiete, in denen sowohl Schule als auch Jugendhilfe tätig sind. 

Suchen Sie gezielt Informationen zum Lern- und Lebensort Schule, finden Sie sie im Menü unterhalb des Menüpunkts Schule. Im Gegenzug finden Sie die Informationen und Hilfeangebote der Jugendhilfe unterhalb des Menüpunkts Jugendhilfe. Das Thema Kinderschutz erhielt einen speziellen Menüpunkt, da sich der Schutz der Kinder und Jugendlichen weder der Schule noch der Jugendhilfe zuordnen lässt, sondern gemeinsam zu verantworten ist. Unter dem Menüpunkt Best Practice finden Sie beispielhafte Maßnahmen, die im Main-Tauber-Kreis zwischen Schule und Jugendhilfe ausgehandelt und bereits gemeinsam umgesetzt werden.

Tätigkeitsfelder in der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe

Schutz

wir schützen Kinder und Jugendliche ...

  • vor Gewalt in physischer und psychischer Form
  • vor sozialer Benachteiligung und Ausgrenzung
  • vor Vernachlässigung
  • vor dem Verlust von Bildungs- und Teilhabechancen

Beratung

wir beraten ...

Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien

wir unterstützen durch ...

Förderung

wir fördern ...

  • Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
  • die vielfältigen Formen der Jugendarbeit

Begleitung

wir begleiten bei ...

Impressum

Diese Seiten wurden von der Expertengruppe Schule - Jugendhilfe im Rahmen der Jugendhilfeplanung im Main-Tauber-Kreis erstellt. Die Expertengruppe setzt sich aus Vertretern aus dem Schulbereich und der Jugendhilfe zusammen; sie wurde einberufen, um das Zusammenwirken der verschiedenen Systeme Schule und Jugendhilfe im Main-Tauber-Kreis zu beleuchten, die Zusammenarbeit weiter zu bringen und Berührungsängste abzubauen.

Die Jugendhilfeplanung im Main-Tauber-Kreis

Im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist die Verpflichtung zur Jugendhilfeplanung für die öffentlichen Träger der Jugendhilfe - das sind die Stadt- und Landkreise - festgelegt. Ziel der Jugendhilfeplanung ist es, die Lebensbedingungen junger Menschen und der Familien zu verbessern und ihren Bedürfnissen und Interessen Rechnung zu tragen. 

Im Main-Tauber-Kreis hat man die Jugendhilfeplanung regional organisiert und drei Planungsräume - Nord, Mitte, Süd - eingerichtet. Die Zentrale Planungsgruppe befasst sich mit den Ergebnissen der Regionalen Planungsgruppen und stellt das Bindeglied zu den Kreisgremien und der Landkreisverwaltung her.

Die aktuelle Konzeption der Jugendhilfeplanung enthält Informationen zur gesetzlichen Grundlage, der Struktur und Arbeitsweise der Jugendhilfeplanung im Main-Tauber-Kreis.


Seite zurück nach oben Seite drucken