Rechtsgrundlagen
Flüchtlingsaufnahmegesetz
Die Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung ist im Flüchtlingsaufnahmegesetz für Baden-Württemberg (FlüAG) geregelt.
Asylbewerberleistungsgesetz
In den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises untergebrachte Flüchtlinge erhalten während der dortigen Unterbringung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).