Ansprechpartner

Für die Unterbringung, Leistungsgewährung und Sozialbetreuung der Flüchtlinge im Main-Tauber-Kreis ist das Landratsamt als so genannte untere Aufnahmebehörde zuständig.

Zuständiges Amt

Für die Unterbringung von Flüchtlingen, die Leistungsgewährung an Flüchtlinge und ihre Soziale Betreuung ist im Landratsamt Main-Tauber-Kreis das Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration zuständig. Hier gelangen Sie zu den Mitarbeitern und können weiterführende Informationen des Sachgebiets Asylbewerberleistung/Wohnheimverwaltung/Unterbringung ersehen.

Dezernentin für Jugend, Soziales und Gesundheit

Das Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration gehört zum übergeordneten Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit unter der Leitung von Elisabeth Krug.


Amtsleiter des Amtes für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration


Fachbereichsleitung Asyl


Sachgebietsleitung Asylbewerberleistung/Wohnheimverwaltung/Unterbringung


Sachgebietsleitung Flüchtlingssozialarbeit/Integrationsmanagement