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Bauschutt

Bauschutt wird in „Verwertbaren Bauschutt“ und „Nicht verwertbare mineralische Abfälle“ unterschieden.

Für Baustellenmischabfälle, asbesthaltige Abfalle und künstliche Mineralfaser / KMF (Glaswolle, Steinwolle, u. ä.) gelten besondere Entsorgungsvorschriften.

Zum verwertbaren Bauschutt gehören: Backsteine, Beton, Dachziegel, Fliesen, bituminöser Straßenaufbruch, Bitumen usw. kann über Bauschuttrecyclinganlagen entsorgt werden.

Zum nicht verwertbaren Bauschutt gehören: Gipskartonplatten, Gips, Kunstharzputz, Gasbetonsteine, Glasbausteine, Spiegel- und Drahtglas, usw. können in kleineren Mengen über die Recyclinghöfe in größeren Mengen über die Kreismülldeponie Heegwald kostenpflichtig entsorgt werden.

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