Bauschutt
Bauschutt wird in „Verwertbaren Bauschutt“ und „Nicht verwertbare mineralische Abfälle“ unterschieden.
Für Baustellenmischabfälle, asbesthaltige Abfalle und künstliche Mineralfaser / KMF (Glaswolle, Steinwolle, u. ä.) gelten besondere Entsorgungsvorschriften.
Zum verwertbaren Bauschutt gehören: Backsteine, Beton, Dachziegel, Fliesen, bituminöser Straßenaufbruch, Bitumen usw. kann über Bauschuttrecyclinganlagen entsorgt werden.
Zum nicht verwertbaren Bauschutt gehören: Gipskartonplatten, Gips, Kunstharzputz, Gasbetonsteine, Glasbausteine, Spiegel- und Drahtglas, usw. können in kleineren Mengen über die Recyclinghöfe in größeren Mengen über die Kreismülldeponie Heegwald kostenpflichtig entsorgt werden.