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Kommunale Pflegekonferenz Main-Tauber-Kreis

Mit der Kommunalen Pflegekonferenz (KPK) unterhält der Main-Tauber-Kreis eine regionale Beratungs- und Koordinierungsplattform rund um das Thema Pflege. Eine altersgerechte Infrastruktur sowie ein bedarfsgerechtes Angebot an Pflege- und Unterstützungsleistungen für Senioren sind von zentralem Interesse des Landkreises wie auch der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Dies gilt insbesondere, weil der Main-Tauber-Kreis einer derjenigen Landkreise in Baden-Württemberg sein wird, der mit am meisten vom Alterungsprozess der Bevölkerung betroffen ist.

Bereits seit einigen Jahren erhebt die Sozialplanung des Landkreises Daten zum Bedarf und Angebot der Pflege- und Unterstützungsangebote im Landkreis. Hierzu wurde der Landkreis in fünf Planungs- und Versorgungsräume unterteilt, denen die einzelnen Gemeinden zugeordnet werden.

Die Kommunale Pflegekonferenz Main-Tauber-Kreis ist für den gesamten Landkreis zuständig. Schwerpunkt der Kommunalem Pflegekonferenz soll sein, unter Bürgerbeteiligung und der Beteiligung von Akteuren vor Ort aus unterschiedlichen Sektoren die Handlungsempfehlungen aus der Seniorenplanung für die jeweilige Raumschaft zu bearbeiten. Somit soll eine alters- und generationsgerechte Quartiersentwicklung stattfinden. Durch die Arbeitsgruppen in jeder Raumschaft ist ein Quartiersbezug gegeben. Die Bürger sowie die Akteure aus der jeweiligen Raumschaft sind die Experten in ihrem Quartier und wissen genau, was vorhanden ist und was gebraucht wird. Sie sind Teil des Quartiers und können sich somit mit dem Projekt identifizieren.

Die Kommunale Pflegekonferenz ist als große Austausch- und Koordinierungsplattform geplant, deshalb braucht es einen schlanken und handlungsfähigen Lenkungskreis. Der Lenkungskreis der kommunalen Pflegekonferenz hat mindestens je einen Vertreter aus folgenden Bereichen:

  • Ambulante Pflege
  • Stationäre Pflege
  • Pflegekassen
  • Wohlfahrtsverbände
  • Ehrenamt/bürgerschaftliches Engagement
  • Amt für Pflege und Versorgung
  • Pflegestützpunkt
  • Heimaufsicht
  • Kreisseniorenrat
  • Gemeinde/Städte

Der Lenkungskreis unterstützt die Geschäftsstelle bei der Arbeit in der Kommunalen Pflegekonferenz und vergibt Arbeitsaufträge an die Geschäftsstelle.

Das Gesetz zur sozialräumlichen Gestaltung von Pflege- und Unterstützungsstrukturen (Landespflegestrukturgesetz – LPSG) bildet die rechtliche Grundlage für die Implementierung von Kommunalen Pflegekonferenzen.


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