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Der Kreistag

Der Kreistag ist das Hauptorgan und die Vertretung der Einwohner des Landkreises. 

Aufgaben des Kreistags

Als Vertretung der Einwohnerinnen und Einwohner und als Hauptorgan des Landkreises legt der Kreistag Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle bedeutenden Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten übertragen hat. 

Unter anderem wählt der Kreistag den Landrat, entscheidet über freiwillige Leistungen des Landkreises und beschließt Satzungen, beispielsweise die Haushaltssatzung.

Wegen der Vielzahl der Aufgaben bildet der Kreistag Ausschüsse, in denen Themen vorberaten oder zum Teil auch entschieden werden. Die Sitzungen des Kreistages sind in der Regel öffentlich. Nur unter besonderen Voraussetzungen wird nichtöffentlich beraten.

Wahl und Wählbarkeit

Der Kreistag wird alle fünf Jahre von der wahlberechtigten Bevölkerung des Landkreises gewählt.

Wahlberechtigt sind die Einwohner des Landkreises, die deutsche Staatsbürger sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen.

Um wählbar zu sein, muss man das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Zahl der Kreisräte richtet sich nach der Einwohnerzahl des Landkreises und beträgt mindestens 24, höchstens 100 Kreisräte.

Der am 9. Juni 2024 gewählte und bis Herbst 2029 amtierende Kreistag des Main-Tauber-Kreises umfasst 46 Mitglieder. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Vorsitzender des Kreistags

Der Landrat wird von den Mitgliedern Kreistages für acht Jahre gewählt. Er ist Vorsitzender des Kreistages und der Ausschüsse, hat aber kein Stimmrecht; er ist Leiter des Landratsamtes sowie gesetzlicher Vertreter des Landkreises.

Seit 1. Juni 2021 ist Christoph Schauder Landrat des Main-Tauber-Kreises. Er wurde am 17. März 2021 erfolgreich im ersten Wahlgang gewählt.

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