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IBB-Stelle

Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle) dient als Ansprechpartner für psychisch kranke Menschen, Angehörige und Mitarbeiter im psychiatrischen Hilfesystem.

Was ist die IBB-Stelle?

Die IBB-Stelle 

  • erfüllt eine Lotsenfunktion im psychiatrischen Hilfesystem
  • nimmt als unabhängige Anlaufstelle unvoreingenommen Beschwerden entgegen
  • verstärkt die Arbeit der Patientenfürsprecherin
  • erleichtert den Betroffenen den Zugang zum Gesundheitssystem
  • trägt zu mehr Transparenz, Qualitätssicherung und -kontrolle bei. 

Die IBB-Stelle setzt sich aus der Patientenfürsprecherin, einer Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDi) sowie jeweils Vertretern der Betroffenen und der Angehörigen zusammen.

Für wen ist die IBB-Stelle da?

Sie können sich an die IBB-Stelle wenden, wenn Sie Informationen und Beratung innerhalb des psychiatrischen Hilfesystems suchen.

Sie können sich auch an die IBB-Stelle wenden, wenn Sie als psychisch erkrankter Mensch, als Angehöriger oder als Mitarbeiter im psychiatrischen Hilfesystem Probleme mit ambulanten oder stationären Einrichtungen und Diensten haben, etwa weil

  • Sie Ihre Rechte und Bedürfnisse nicht gewahrt sehen
  • Sie sich ungerecht behandelt fühlen
  • Sie mit der Art Ihrer Behandlung und Betreuung nicht zurechtkommen
  • Sie sich in Ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen
  • Sie sich über Ihre Behandlung nicht ausreichend informiert fühlen

und wenn Sie diese Probleme vor Ort nicht ohne Unterstützung lösen können.

Wie arbeitet die IBB-Stelle?

  • Die Mitarbeiter/-innen der IBB-Stelle unterliegen der Schweigepflicht.
  • Die IBB-Stelle ist unabhängig.
  • Die Mitarbeiter werden nur mit Einwilligung des Beschwerdeführers tätig.
  • Ihre Anliegen und Beschwerden werden ernst genommen.
  • Die Mitarbeiter vermitteln und suchen gemeinsam mit allen Beteiligten das Gespräch.
  • Es entstehen Ihnen keine Kosten.

Weitere Informationen

Um Ihr Anliegen zu übermitteln oder einen Gesprächstermin zu vereinbaren, erreichen Sie die IBB-Stelle über Anrufbeantworter, Fax, Brief oder über den Beschwerdebogen (Beschwerdeformular bitte auf eigenem PC abspeichern, ausfüllen und dann per E-Mail einsenden.)

Förderung:
Die IBB-Stelle wird durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg gefördert.

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