Ausschüsse und Gremien
Wegen der Vielzahl der Aufgaben bildet der Kreistag Ausschüsse, in denen Themen vorberaten oder zum Teil auch entschieden werden. Die Sitzungen des Kreistages sind in der Regel öffentlich. Nur unter besonderen Voraussetzungen wird nichtöffentlich beraten.
Aus der Mitte des Kreistages wurden
gebildet.
Außerdem sind Kreisräte Mitglied
- in der Gesellschafterversammlung der Krankenhaus und Heime Main-Tauber GmbH (KHMT) sowie
- im gesetzlich vorgeschriebenen Jugendhilfeausschuss.
Verwaltungs- und Finanzausschuss
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss ist für Angelegenheiten aus folgenden Aufgabengebieten zuständig:
- zentrale Verwaltungsangelegenheiten,
- Personalangelegenheiten,
- Finanzen,
- Liegenschaften,
- örtliche Prüfungen,
- Erlass von Polizeiverordnungen
- Planung, Sanierung und Entwicklung von Kreisstraßen,
- Feuerwehr,
- Wirtschaftsförderung,
- Obst- und Gartenbauberatung,
- in bestimmten Fällen Entscheidung im Einvernehmen mit dem Landrat über die Ernennung, Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung von Beamten und Angestellten.
Der Ausschuss nimmt gleichzeitig die Aufgaben des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) wahr.
Die Zuständigkeit ergibt sich aus der
- Betriebssatzung Abfallwirtschaft PDF, 34 kB 01.01.2010
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat 24 Mitglieder mit jeweils einem persönlichen Stellvertreter.
Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr
Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr ist für Angelegenheiten aus folgenden Aufgabengebieten zuständig:
- Schulwesen und sonstige Bildungseinrichtungen,
- Jugend,
- Senioren,
- Sport,
- soziale Angelegenheiten,
- Schülerbeförderung,
- öffentlicher Personennahverkehr,
- Tourismus.
Ferner wirkt er beratend bei Investitionsentscheidungen im Bildungs und Schulbereich mit. Der Ausschuss nimmt zusätzlich die Aufgabe des Betriebsausschusses Kloster Bronnbach wahr. Die Zuständigkeit ergibt sich aus der
- Satzung zur Auflösung Kloster Bronnbach und Aufhebung der Eigenbetriebssatzung PDF, 76 kB 02.01.2020
Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr hat 24 Mitglieder mit jeweils einem persönlichen Stellvertreter.
Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr
Gesellschafterversammlung der KHMT GmbH
Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Gesellschafterversammlungen gefasst.
Die Gesellschafterversammlung der Krankenhaus und Heime Main-Tauber GmbH ist - neben der gesetzlich vorgesehenen Zuständigkeit - für die folgenden Angelegenheiten zuständig:
- Änderung des Gesellschaftsvertrages
- Auflösung der Gesellschaft
- Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
- Beschlussfassung über den Erlass oder Änderung einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung
- Entlastung der Geschäftsführer
- Wahl des Abschlussprüfers und Erteilung des Prüfauftrages
- Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses
- Bestellung von Prokuristen und von Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb
- Zustimmung zu Maßnahmen der Geschäftsführung, die dem Zustimmungsvorbehalt der Gesellschafterversammlung unterworfen sind
- Errichtung und Auflösung des Aufsichtsrates
Die Gesellschafterversammlung besteht aus sechzehn Mitgliedern, davon zwei Vertreter der Gesundheitsholding Tauberfranken GmbH und vierzehn Vertreter des Main-Tauber-Kreises. Vertreter des Main-Tauber-Kreises kraft Amtes ist der Landrat, die übrigen dreizehn Vertreter werden vom Kreistag des Main-Tauber-Kreises gewählt.
Vertreter des Main-Tauber-Kreises in der Gesellschafterversammlung der KHMT GmbH
Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss besteht aus Landrat Reinhard Frank als Vorsitzendem und aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern, davon
- neun Kreisrätinnen und -kreisräte,
- drei Männer und Frauen auf Vorschlag der Jugendverbände und
- drei Männer und Frauen auf Vorschlag der Verbände der freien Wohlfahrtspflege.
Beratende Mitglieder sind jeweils ein/e Vertreter/-in
- der katholischen Kirche,
- der evangelischen Kirche,
- der Schulen,
- der Rechtspflege,
- der Polizei
- und des Gesundheitswesens.
Daneben gehören dem Jugendhilfeausschuss mit beratender Stimme zusätzlich Sozialdezernentin Elisabeth Krug und Jugendamtsleiter Martin Frankenstein an.
Der Jugendhilfeausschuss ist zuständig für
- die Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe,
- die Jugendhilfeplanung,
- die Anerkennung von freien Trägern der Jugendhilfe im Bezirk des Jugendamtes,
- die Vorberatung des Haushaltsplanes der öffentlichen Jugendhilfe,
- die Entscheidung über die Förderung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen des Jugendamtes nach Maßgabe der Richtlinien und der vom Kreistag bereitgestellten Mittel
- sowie die Entscheidung über die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe.
Der Jugendhilfeauschuss ist ferner zuständig für den Vorschlag der Jugendschöffen.