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Diese alphabetische Auflistung ist eine Zusammenstellung der häufigsten Abfallarten (ohne Gewerbeabfälle) und ihrer Entsorgung im Main-Tauber-Kreis.

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Es wurden 228 Einträge gefunden

A

Abbeizmittel

Abbeizmittel sind chemische Verbindungen, die z. B. Natronlauge, Ammoniak oder halogenierte Wasserstoffe enthalten. Abbeizmittel müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Abdeckfolien / -planen

Kleinere Abdeckfolien / -planen müssen über die Restmülltonne entsorgt werden, größere Mengen können auf den Recyclinghöfen mit Sperrmüllcontainer gegen Gebühr entsorgt werden.

Abflussreiniger

Abflussreiniger bestehen in der Regel aus einem Gemisch von Chemikalien und müssen daher über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Akku

Akkus von Haushaltgeräten müssen auf den Recyclinghöfen abgegeben werden. Akkus (wieder aufladbare Batterien) müssen über den Handel zurückgegeben werden.

Allzweckreiniger

Allzweckreiniger bestehen aus einem Gemisch von Chemikalien und müssen daher über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Altfette

Altfette müssen in haushaltsüblichen Mengen über die Biotonne entsorgt werden. Bitte beachten Sie dass das Fett bevor es in die Tonne gegeben wird erkaltet ist.

Altglas

Altglas von Flaschen und Gläsern wird über die Glascontainer entsorgt. Hierbei bitte die farbliche Trennung einhalten (rotes und blaues Glas immer in den Braunglascontainer geben). Fensterglas und Autoglas / Windschutzscheibe, Drahtglas, Ceranglas, Spiegelglas können in kleineren Mengen über den Recyclinghof kostenpflichtig entsorgt werden. Dieses Glas darf nicht über den Glascontainer entsorgt werden.

Altholz

Die Altholzverordnung unterteilt Altholz in vier Altholzsortimente (A I, A II, A III, A IV):
 
Sortiment A I:
Verschnitte, Abschnitte, Späne von naturbelassenem, unbehandeltem Vollholz, Paletten, Kisten, Verschläge, Möbel aus naturbelassenem, unbehandeltem Vollholz, Obst- und Gemüsekisten, Bausetellensortimente aus naturbelassenem, unbehandeltem Vollholz, Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung nach 1989).
 
Sortiment A II:
Dielen, Bretterschalungen aus dem Innenausbau ohne schädliche Verunreinigungen, Türen, Zargen, Innentüren, Deckenpaneele ohne schädliche Verunreinigungen, Bauspanplatten, Bau und Abbruchholz ohne schädliche Verunreinigungen.
 
Sortiment A III:
Möbel, Küchen und sonstige Inneneinrichtungen, beschichtet, gestrichen, lackiert, Paletten mit Verbundmaterial.
 
Sortiment A IV:
Fenster, Fensterstöcke, Fensterläden, Außentüren, Konstruktionshölzer für tragende Teile, Bauhölzer aus dem Außenbereich (Außenwandverkleidungen, Holzbalkone, Holzfachwerk), Bahnschwellen, Leitungsmasten, Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau (Holzzaun, Rebpfähle, Palisaden, usw.), Gartenmöbel aus Holz, Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen, Altholz aus industrieller Anwendung (Industriefußböden, Kühltürme), Altholz aus Schadensfällen (Brandholz), Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung vor 1989).
 
Altholz aus privaten Haushalten :
Altholz der Altholzkategorien A I – A III kann auf den Recyclinghöfen kostenlos abgegeben werden.
Altholz der Altholzkategorie A IV kann auf den Recyclinghöfen gegen Gebühr entsorgt werden.
 
Altholz aus gewerblichen Herkunftsbereichen :
Altholz der Altholzkategorien A I – A IV kann auf den Recyclinghöfen gegen Gebühr entsorgt werden.
 
Des Weiteren besteht die Möglichkeit Altholz aller Kategorien und Herkunftsbereichen auf der Kreismülldeponie in Wertheim Dörlesberg zu entsorgen.

Altkleider

Altkleider und Altschuhe, paarweise gebündelt, in noch tragbarem Zustand können über Altkleidercontainer entsorgt werden. Verschmutzte, zerrissene oder sonst nicht mehr tragbare Altkleider, sowie Lumpen und Schneiderabfälle sind Restmüll.

Altmedikamente

Altmedikamente können über den Restmüll entsorgt werden, sofern in der Gebrauchsinformation (Beipackzettel) keine speziellen Hinweise für die Entsorgung enthalten sind.


Bitte entsorgen Sie auf keinen Fall Medikamente über die Toilette oder das Waschbecken. Dies belastet den Wasserkreislauf, da die Inhaltsstoffe der Medikamente in das Grundwasser gelangen. Aus diesem Grund sollte auch auf das Ausspülen von Glasbehältern, in denen sich Arzneimittelreste befinden, unterlassen werden.


Die bundesweite Rücknahmepflicht für Altmedikamente in Apotheken gibt es seit 2009 nicht mehr. Viele Apotheken nehmen allerdings immer noch Altmedikamente zurück.

Altmetall

Altmetall muss über Metallcontainer entsorgt werden.

Altöl / Ölfilter

Altöl / Ölfilter muss von der Verkaufsstelle in gleicher Menge (gegen Vorlage einer Quittung) kostenlos zurückgenommen werden.

Altpapier

Altpapier wird im Main-Tauber-Kreis in einem 4-wöchenlichen Rhythmus als Bündelsammlung oder in der blauen Tonne abgeholt. Es besteht ebenso die Möglichkeit Altpapier / Kartonagen kostenlos auf den Recyclinghöfen abzugeben.
 
Zum Altpapier gehören:
Bücher, Geschenkpapier, Papprollen, Wellpappe, Zeitschriften, Zeitungen, Schreibpapier, Kataloge, Schulhefte, Tapetenrollen usw.
 
Nicht zum Altpapier gehören:
abgelöste Tapeten, stark verschmutztes Papier, Papiertaschentücher, Kohlepapier, Hygieneartikel aus Papier, Wachspapier, Blaupapier, Ordner, Backpapier, Transparentpapier, Cellophanpapier usw.
Diese Papiere gehören in den Restmüll!

Altreifen

Altreifen können auf den Recyclinghöfen mit Reifencontainer oder auf der Kreismülldeponie Heegwald kostenpflichtig entsorgt werden.

Aluminium

Aluminiumdosen, -folien, -deckel, -schalen müssen über den Gelben Sack entsorgt werden. Größere Aluminiumteile wie Töpfe, Rohre oder Bleche können über die Metallcontainer entsorgt werden.

Asbest / asbesthaltige Abfälle

Asbesthaltige Abfälle unterliegen grundsätzlich einem Verwertungsverbot. Dies bedeutet, dass diese Abfälle, die bei einer Abbruchmaßnahme anfallen unbedingt einer Entsorgung zugeführt werden müssen. Eine Weitergabe oder Wiederverwendung von asbesthaltigen Abfällen ist verboten! Asbesthaltige Abfälle werden nur auf der Kreismülldeponie Heegwald angenommen. Für den Transport asbesthaltiger Abfälle müssen zur Vermeidung von Staubemissionen geschlossene Behältnisse verwendet werden. Die TRGS 519 ist zu beachten! Bitte lesen Sie auch das Merkblatt. Bei Rückfragen steht Ihnen die Abfallberatung des AWMT unter der Telefonnummer 09341 / 82 59 64 oder 82 59 65 zur Verfügung.
weitere Informationen »

Asche

Holz- und Kohleasche mit Verunreinigungen, sowie Ruß muss als Restmüll entsorgt werden. Lediglich reine Holzasche aus der Verbrennung unbehandelter Hölzer kann als Dünger im Garten Verwendung finden. Die Düngemittelverordnung ist zubeachten.

Autobatterien

Das Batteriegesetz vom 01.12.2009 schreibt Vertreibern, die Starterbatterien an Endverbraucher abgeben, vor, ein Pfand von 7,50 € zu erheben, wenn der Endverbraucher zum Zeitpunkt des Kaufs keine gebrauchte Starterbatterie zurück gibt, Dadurch wird erreicht dass nicht mehr funktionsfähige Autobatterien an den Handel zurückgegeben werden.
 
Alte Autobatterien aus Haushalten können beim Schadstoffmobil, den stationären Sammelstellen oder auf der Kreismülldeponie Heegwald abgegeben werden.

Autopflegemittel

Autopflegemittel bestehen aus einem Gemisch von Chemikalien und müssen daher über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

B

Backformen

Keramikbackformen müssen über den Restmüll entsorgt werden. Backformen aus Metall müssen über die Metallcontainer entsorgt werden.

Backofenreiniger

Backofenreiniger enthalten aggressive Reinigungsstoffe und müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Badewanne

Badewannen aus Metall müssen über die Metallcontainer entsorgt werden. Badewannen aus Kunststoff müssen, zerlegt, auf den Recyclinghöfen abgegeben werden.

Barometer (quecksilberhaltig)

Quecksilberhaltige Barometer müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Batterien

Batterien werden von allen Verkaufsstellen kostenlos zurückgenommen. Batterien dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden.

Bauschaumdosen

Bauschutt

Bauschutt wird in „Verwertbaren Bauschutt“ und „Nicht verwertbare mineralische Abfälle“ unterschieden.
 
Für Baustellenmischabfälle, asbesthaltige Abfalle und künstliche Mineralfaser / KMF (Glaswolle, Steinwolle, u. ä.) gelten besondere Entsorgungsvorschriften.
 
Zum verwertbaren Bauschutt gehören: Backsteine, Beton, Dachziegel, Fliesen, bituminöser Straßenaufbruch, Bitumen usw. kann über Bauschuttrecyclinganlagen entsorgt werden.
 
Zum nicht verwertbaren Bauschutt gehören: Gipskartonplatten, Gips, Kunstharzputz, Gasbetonsteine, Glasbausteine, Spiegel- und Drahtglas, usw. können in kleineren Mengen über die Recyclinghöfe in größeren Mengen über die Kreismülldeponie Heegwald kostenpflichtig entsorgt werden.

Baustellenmischabfälle

Baustellenmischabfälle sind ein unsortiertes Gemisch verschiedener Einzelstoffe.
Das Gemisch darf keine Abfälle zur Beseitigung (Asbest, Heraklithabfälle,
Isoliermaterial, usw.) enthalten. Baustellenmischabfälle sind über die Kreismülldeponie Heegwald kostenpflichtig zu entsorgen, in kleineren Mengen (< 0,5 m³) auch über die Recyclinghöfe.

Benzin

Benzin muss über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Besen (ohne Stiel)

Besen und Handfeger (auch aus Kunststoff) gehören in den Restmüll und nicht in den Gelben Sack.

Beton / Betonteile

Bettwäsche

Saubere Bettwäsche, Decken, Schlafsäcke können über die Altkleidercontainer entsorgt werden. Verschmutzte Bettwäsche, Decken, Schlafsäcke gehören in die Restmülltonne oder können kostenpflichtig auf den Recyclinghöfen abgegeben werden.

Binden / Tampons

Biotonne

30 bis 40 Gewichtsprozent (je nach Siedlungsstruktur)unseres Hausmülls bestehen aus organischen Abfällen, die kompostiert und damit der Wiederverwertung zugeführt werden können. Mit der Biotonne werden somit die organischen Stoffe vom nicht verwertbaren Restmüll getrennt. Durch die Trennung der kompostierbaren Bioabfälle wird gleichzeitig wertvolles Deponievolumen geschont.

Wie bekomme ich die Biotonne?

Die Biotonne muss schriftlich bestellt werden. Informationen erhalten Sie telefonisch beim AWMT über die Service-Nummer 0 93 41/82-4005. Die Behälter sind an den Haushalt gebunden und dürfen nicht zweckentfremdet werden. Bei Wegzug aus dem Landkreis oder Wohnungswechsel innerhalb des Landkreises ist dies dem AWMT schriftlich mitzuteilen.

Was kommt in die Biotonne?

Küchenabfälle:
  • Schalen von Kartoffeln, Eiern und Nüssen
  • Schalen von Südfrüchten (z. B. Orangen, Bananen, Zitronen oder Grapefruit)
  • Obst-, Gemüse- und Salatabfälle
  • Brot- und Gebäckreste
  • verdorbene Lebensmittel (ohne Verpackung)
  • Kaffeesatz, Kaffeefilter, Teeblätter, Teebeutel
Garten- und Pflanzenabfälle:
  • Baum-, Strauch- und Heckenschnitt (zerkleinert); größere Mengen an Recyclinghöfe oder Kompostplätze
  • Blumen
  • Blumenerde ohne Topf
  • Erkrankte Pflanzen und Pflanzenteile
  • angewelkter Rasenschnitt
  • Laub
  • Heu und Stroh
  • Unkraut
  • Zimmerpflanzen
  • Wurzeln ohne große Wurzelstöcke

NEIN - nicht in die braune Tonne: Unverrottbare Abfälle

In die Mülltonne:
  • Kohlen-, Holzasche und ölruß
  • Metall- und kunststoffbeschichtete Einwickelpapiere
  • Straßenkehricht einschl. zusammengekehrte Grünreste
  • Pergamentpapier
  • Textilreste
  • Windeln
  • Staubsaugerbeutel
  • Kleintierstreu
  • Zigarettenstummel
  • Tapeten, Leder, Gummi, Porzellan
  • Papierhandtücher
In den gelben Wertstoffsack:
  • Plastiktüten und -flaschen
  • Konserven- und Getränkedosen
  • Milch- und Saftkartons
  • Kunststofffolien
  • Joghurt- und Sahnebecher
Zu den Recyclinghöfen:
  • Styropor (sauber)
  • Behandeltes Holz, Obstkisten, Sägespäne

Nützliche Tipps und Hinweise für den Umgang mit der braunen Tonne

  • Stellen Sie die Biotonne nach Möglichkeit an einem schattigen Platz auf. So wird auch im Sommer vermieden, dass sich unangenehme Gerüche bilden.
  • Alle Küchenabfälle - besonders Essensreste - sollten immer in Lagen von Zeitungspapier eingewickelt werden. Dies bindet Feuchtigkeit und zusätzlich werden unnötige Geruchsbelästigungen vermieden.
  • Geben Sie bitte niemals Abfalltüten aus Plastik in die Biotonne. Kunststoff ist nicht kompostierbar. Wenn schon, sollten nur solche aus kompostierbarem Altpapier verwendet werden.
  • Papier in kleinen Mengen (z.B. einzelne Zeitungsblätter, Küchenpapier oder Papiertüten, aber kein bunt bedrucktes Papier) als Zugabe in der Biotonne saugen Flüssigkeit auf und beugen unangenehmen Gerüchen vor.
  • Der Boden der Biotonne sollte grundsätzlich mit Zeitungsblättern ausgelegt werden. Das verhindert, dass in der kalten Jahreszeit die Abfälle festfrieren, und im Sommer wird Feuchtigkeit gebunden.
  • Schichten Sie die Materialien aufgelockert in die Biotonne. Pressen Sie den Abfall nicht zusammen.
  • Halten Sie den Gefäßrand der Biotonne immer sauber. Dies verhindert nicht nur Geruch, sondern beugt auch Madenbildung vor.
  • Die Reinigung der Biotonne kann von Zeit zu Zeit durch einfaches Ausspülen erfolgen. Zusätzliche Reinigungsmittel sind nicht nötig.
  • Bei Beachtung dieser Tipps und Hinweise sollten keine hygienischen Probleme mit der Biotonne auftreten.

Hinweise zur Bioabfallsammlung

Die Benutzungsgebühren für die Biotonne werden durch einen Gebührenbescheid erhoben. Die Abfuhr der Bioabfälle erfolgt 14-tägig, zwischen Mai und Oktober wöchentlich. Biotonnen, die nicht genutzt werden, sind dem AWMT schriftlich zu melden und zurückzugeben. Eine missbräuchliche Nutzung der Biotonne stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Abfuhrtag für die Biotonne stimmt im wöchentlichen Wechsel mit dem Abfuhrtag der Restmülltonne überein. Änderungen im Abfuhrplan (z.B. wegen Feiertagen) entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender, den Pressemitteilungen des AWMT oder den Amtsblättern der Städte und Gemeinden.

Biotonne im Winter

In der kalten Jahreszeit lassen Minustemperaturen die organischen Abfälle in der Biotonne gefrieren. Die Folge ist, dass die Biotonne nicht geleert werden kann. Damit dies möglichst nicht eintritt, sollten die folgenden Tipps beachtet werden:
  • Vor Entsorgung von Essens- und Gemüseresten diese bereits in der Küche gut abtropfen lassen.
  • Die Bioabfälle bitte immer gut einpacken. Am besten die Abfälle in Zeitungspapier einwickeln oder die im Handel erhältlichen praktischen Biotüten aus Recyclingpapier verwenden.
  • Bitte auf keinen Fall Illustrierte, Schmuckpapiere und Plastiktüten zum Einwickeln benutzen.
  • Hilfreich sind im Winter auch die großen kompostierbaren Bioabfall-Säcke. Sie kleiden die Tonne aus. Der Abfall kann nicht mehr am Tonnenboden und an den Wänden anfrieren. Die Biotonne bleibt sauber und trocken.
  • Alternativ hierzu kann man auch mehrere Lagen Zeitungspapier zusammenknüllen und auf den Boden der Biotonne geben. Dadurch entsteht auf dem Boden der Biotonne ein Luftpolster, was ein Festfrieren der Abfälle verhindert.
  • Wer die Möglichkeit hat, sollte die Biotonne an einen frostsicheren Platz stellen und erst am Abfuhrtag für die Müllwerker am Gehwegrand bereitstellen.

Bitumenschweißbahn

Bitumenschweißbahnen müssen über den Restmüll entsorgt werden. Kleinere Mengen können auf den Recyclinghöfen mit Sperrmüllcontainer kostenpflichtig entsorgt werden, größere Mengen sind über die Kreismülldeponie zu entsorgen.

Blaupapier (Technische Papiere)

Blaupapier, Transferpapier, Durchschlagpapier und Kohlepapier müssen über den Restmüll entsorgt werden. Sie dürfen nicht über die Altpapiersammlung entsorgt werden.

Blechdosen

Blechdosen müssen über den Gelben Sack oder den Metallcontainer entsorgt werden.

Blei / Bleirohre / Bleiblech

Blei / Bleirohre / Bleiblech müssen über die Metallcontainer entsorgt werden.

Bleimennige

Bleimennige muss über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Bremsflüssigkeit

Bremsflüssigkeit muss über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Briefumschläge

Briefumschläge gehören zum Altpapier und müssen über die Papiersammlung oder die Recyclinghöfe entsorgt werden.

Broschüren

Broschürengehören zum Altpapier und müssen über die Papiersammlung oder die Recyclinghöfe entsorgt werden.

Bücher

Bücher gehören zum Altpapier und müssen über die Papiersammlung oder die Recyclinghöfe entsorgt werden.

Bürsten

Bürsten (auch aus Kunststoff) gehören in den Restmüll und nicht in den Gelben Sack.

Butterbrotpapier

Butterbrotpapiermuss über den Restmüll entsorgt werden. Es darf nicht über die Altpapiersammlung entsorgt werden.

C

CD / DVD

CDs und DVDs werden kostenfrei auf den Recyclinghöfen angenommen. CDs und DVDs werden nur ohne Hüllen angenommen. CDs und DVDs gehören nicht in den Restmüll oder den Gelben Sack. CD - Hüllen und DVD - Hüllen gehören in den Restmüll, nicht in den Gelben Sack.

Cellophanpapier

Cellophanpapier muss über den Restmüll entsorgt werden.

Ceran

Cerankochfelder gehören als Bauteile von Elektroherden zum Elektro-/Elektronikschrott und werden auf den Recyclinghöfen kostenlos angenommen. Scherben von Cerankochfeldern müssen über den Restmüll entsorgt werden.

Chemikalien / Chemie-Laborkästen

Chemikalien und Chemie-Laborkästen müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Chrompflegemittel

Chrompflegemittel müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

D

Dachpappe

Dachpappe und Bitumenwellpappen müssen auf der Kreismülldeponie Heegwald kostenpflichtig entsorgt werden. Kleinere Mengen können über den Restmüll entsorgt werden.

Dachrinnen

Dachrinnen und Fallrohre aus Metall müssen über die Metallcontainer entsorgt werden. Dachrinnen und Fallrohre aus Kunststoff müssen über die Recyclinghöfe entsorgt werden, diese gehören in keinem Fall in den Gelben Sack.

Desinfektionsmittel

Desinfektionsmittel muss über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Dieselkraftstoff

Dieselkraftstoff muss über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Disketten

Disketten müssen über den Restmüll entsorgt werden.

Dispersionsfarbe

Dispersionsfarben sollen vor der Entsorgung vollständig ausgetrocknet sein. Vollständig eingetrocknete Reste müssen über den Restmüll entsorgt werden.


Restentleerte Eimer und Deckel müssen über den Gelben Sack oder den Handel entsorgt werden.

Durchschlagpapier (Technische Papiere)

Durchschlagpapier, Blaupapier und Kohlepapier muss über den Restmüll entsorgt werden. Es darf nicht über die Altpapiersammlung entsorgt werden.

E

EDV-Geräte

EDV - Geräte können kostenfrei auf den Recyclinghöfen abgegeben werden.
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Einmachgläser

Einmachgläser müssen über die Glascontainer entsorgt werden, bitte Farbtrennung beachten.

Einweggeschirr

Sauberes bzw. unbenutztes Einweggeschirr kann über den Gelben Sack entsorgt werden. Verschmutztes bzw. benutztes Einweggeschirr gehört zum Restmüll.

Einweggläser

Einweggläser müssen über die Glascontainer entsorgt werden, bitte Farbtrennung beachten.

Elektro- / Elektronikaltgeräte

Seit dem 24.03.2006 können Endverbraucher bundesweit ihre alten Elektro- / Elektronikgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Dies schreibt das Elektro- / Elektronikgesetz vor, das am 24.03.2005 in Kraft getreten ist.
 
Elektro- und Elektronikschrott kann im Main-Tauber-Kreis auf den Recyclinghöfen kostenfrei abgegeben werden.
 
Der angegebene Entsorgungsweg gilt für die Entsorgung aus Privathaushalten und sonstigen Herkunftsbereichen (z. B. Gewerbe), soweit die Beschaffenheit und Menge der anfallenden Altgeräte mit den in Privathaushalten anfallenden Geräten vergleichbar ist.
 
Größere Mengen an Altgeräten aus Gewerbe und anderen Herkunftsbereichen müssen über gewerbliche Entsorgungs- und Verwertungsunternehmen entsorgt werden.

Energiesparlampen

Erdaushub

Erdaushub kann an den Erdaushubdeponien kostenpflichtig entsorgt werden. Vor der Abgabe bitte Rücksprache mit der Abfallberatung (09341/82-59 64 oder 82-59 65) halten. Bitte lesen Sie auch das Merkblatt
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F

Fahrräder

Fahrräder, Fahrradanhänger, Dreiräder, City-Roller können über die Metallcontainer entsorgt werden, soweit diese überwiegend aus Metall bestehen, ansonsten müssen diese auf den Recyclinghöfen abgegeben werden. Die Reifen der oben angegebenen Fahrzeuge müssen über den Restmüll entsorgt werden.

Farben (Lacke und Lasuren)

Flüssige und pastöse Reste von Farben, Lacken und Lasuren müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden. Vollständig eingetrocknete Reste müssen über den Restmüll entsorgt werden. Restentleerte Eimer und Deckel aus Kunststoff müssen über den Gelben Sack, aus Metall über die Metallcontainer entsorgt werden.

Fenster

Holzfenster und Fensterläden müssen auf den Recyclinghöfen mit Altholz A IV Container oder der Kreismülldeponie Heegwald kostenpflichtig entsorgt werden. Kunststofffenster müssen auf der Kreismülldeponie Heegwald kostenpflichtig entsorgt werden. Die Beschläge und das Glas müssen nicht entfernt werden. Fensterglas / Flachglas kann auf den Recyclinghöfen mit Bauschuttcontainer kostenpflichtig entsorgt werden.

Fernsehgeräte / Monitore

Fernsehgeräte und Monitore werden auf den Recyclinghöfen kostenfrei angenommen.

Feuerlöscher

Feuerlöscher werden vom Handel zurückgenommen.

Fleckentferner

Fleckentferner müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Fliesen

Fliesen mit und ohne Anhaftungen, Keramik- und Porzellanreste (z. B. Waschbecken ohne Armaturen, Geschirr) können auf den Recyclinghöfen mit Bauschuttcontainern kostenpflichtig entsorgt werden. Größere Mengen können auch über Bauschuttrecyclinganlagen entsorgt werden. Fliesen ohne Anhaftungen von Dünnbettmörtel (Fliesenkleber) können in Kleinmengen (<0,5 m³) als Wegebaumaterial bei den Erddeponien abgegeben werden.

Folien

Verpackungsfolien, z. B. für Lebensmittel, aus Kunststoff oder Kunststoff-Aluminium-Verbund gehören in den Gelben Sack. Diese Folien können auch kostenfrei auf den Recyclinghöfen abgegeben werden. Malerfolien, Gitterfolien, Silofolien, Gewebefolien, Flachdachfolien und Teichfolien können in kleineren Mengen über den Restmüll entsorgt werden, größere Mengen werden kostenpflichtig auf Recyclinghöfen mit Sperrmüllcontainer oder der Kreismülldeponie Heegwald angenommen.

G

Gardinen / Vorhänge

Saubere Gardinen und Vorhänge dürfen in den Altkleidercontainer gegeben werden. Verschmutzte Gardinen und Vorhänge müssen über den Restmüll entsorgt werden.

Gartenabfälle

Gartenabfälle wie Grünschnitt, Baumschnitt, Blumen, Heckenschnitt und Pflanzen können in kleineren Mengen über die Biotonne entsorgt werden. Größere Mengen müssen auf den Kompostplätzen oder den Recyclinghöfen mit Grüngutcontainern kostenpflichtig angeliefert werden. Es besteht auch die Möglichkeit diese Abfälle selbst zu kompostieren.

Gartenschlauch

Gartenschläuche gehören zum Restmüll oder können auf den Recyclinghöfen abgegeben werden.

Gasbausteine

Gasbausteine (z. B. Ytong) können auf den Recyclinghöfen mit Bauschuttcontainer kostenpflichtig abgegeben werden. Größere Mengen sind auf der Kreismülldeponie Heegwald zu entsorgen.

Gelber Sack

Im Gelben Sack werden alle Leichtverpackungen gesammelt.

Das sind zum Beispiel Konservendosen, Kunstofffolien, Plastiktüten und Plastikflaschen, Joghurtbecher, Milch- und Saftverpackungen. Die meisten dieser Verpackungen tragen den Grünen Punkt. Alle Materialien, die über den Gelben Sack entsorgt werden, müssen sauber sein.

Sie erhalten die Gelben Säcke kostenlos bei den Gemeindeverwaltungen.

Die Abfuhr erfolgt zusammen mit dem Altpapier. Die Termine finden Sie im Abfallkalender.

Mischkunststoffe (zum Beispiel Plastikspielsachen, Abdeckplanen und alle Elektrokleingeräte und deren Gehäuse) gehören nicht in den Gelben Sack.  Solche Gegenstände können Sie auf unseren Recyclinghöfen kostenlos entsorgen.


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Geschenkpapier

Geschenkpapier gehört zum Altpapier und kann über die Papiersammlung oder die Recyclinghöfe entsorgt werden.

Geschirr

Porzellangeschirr muss über den Restmüll entsorgt werden, nicht in den Glascontainer.
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Getränkekartons (Tetra Pak)

Getränkekartons müssen über den Gelben Sack entsorgt werden.

Gips / Gipskartonplatten

Gummi (Gummiteile, -handschuhe, -bälle, -stiefel)

Abfälle aus Gummi gehören zum Restmüll. Sie dürfen nicht über den Gelben Sack entsorgt werden.

H

Halogenlampen

Halogenlampen, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren müssen über die Recyclinghöfe oder den Handel kostenfrei entsorgt werden. Diese dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden.

Handtaschen

Handtaschen müssen über den Restmüll entsorgt werden. Sie dürfen nicht über den Gelben Sack entsorgt werden.

Heizkörper

Heizkörper können über die Metallschrottcontainer entsorgt werden. Für Nachtspeicheröfen gilt eine separate Entsorgung siehe Nachtspeicheröfen Elektrische Radiatoren siehe Elektro- / Elektronikaltgeräte
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Heizöl

Heizöl muss in kleineren Mengen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden. Größere Mengen müssen über gewerbliche Annahmestellen für Problemabfälle oder Tankreinigungsbetriebe entsorgt werden.

Heizöltank

Heizöltanks aus Kunststoff müssen auf der Kreismülldeponie Heegwald entsorgt werden. Heizöltanks aus Metall müssen über die Metallschrottcontainer entsorgt werden. Die Heizöltanks müssen jedoch folgende Annahmekriterien erfüllen:
  • keinerlei Rückstände im Tank, vollkommen leer und trocken
  • der Tank muss soweit zerkleinert sein das er problemlos in die Container passt und das Personal sich von der Reinigung überzeugen kann
Tankreinigung und Tankentsorgung sind auch über Tankreinigungsbetriebe möglich.

Holzschutzmittel / Pestizide

Holzschutzmittel müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Holzwolle

Holzwolle muss über den Restmüll oder die Kreismülldeponie Heegwald entsorgt werden.

Hygieneartikel

Hygieneartikel aller Art gehören immer in den Restmüll, hierzu zählen auch Papierhandtücher und Taschentücher.

I

Impägniermittel

Imprägniermittel müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Insektizide (Insektengift)

Insektengifte müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Isoliermaterial

Isoliermaterial muss über die Restmülltonne entsorgt werden oder in Säcken verpackt auf der Kreismülldeponie kostenpflichtig entsorgt werden.
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J

Jägerzaun

Jägerzäune gehören zu belastetem Altholz (A IV Holz) und müssen auf den Recyclinghöfen mit Altholz A IV Containern oder der Kreismülldeponie Heegwald kostenpflichtig abgegeben werden.
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Joghurtbecher

Leere Joghurtbecher gehören in den Gelben Sack, volle Joghurtbecher (die z. B. abgelaufen sind) gehören in den Restmüll.

K

Kabel

Kabel und Kabelreste können über die Metallcontainer entsorgt werden. Das entfernen der Kunststoffisolierung ist vorher nicht nötig. Kabelisolierungen sind über den Restmüll zu entsorgen.

Kaffeesatz

Kaffeesatz kann über die Biotonne oder die Eigenkompostierung entsorgt werden.

Kanister

Kunststoffkanister sind über den Gelben Sack oder den Recyclinghof zu entsorgen, wenn diese restentleert sind. Metallkanister müssen über die Metallcontainer entsorgt werden, wenn diese restentleert sind.

Kartonagen

Kartonagen können bei der Altpapiersammlung bereitgestellt werden oder auf den Recyclinghöfen kostenfrei abgegeben werden.

Kassetten

Musik- und Videokassetten gehören zum Restmüll und dürfen nicht über den Gelben Sack entsorgt werden.

Kataloge

Kataloge gehören zum Altpapier und können über die Papiersammlung oder die Recyclinghöfe entsorgt werden.

Katzenstreu

Katzenstreu soll in Müllbeutel verpackt sein und muss dann über die Restmülltonne entsorgt werden.

Kehricht

Kehricht und Staubsaugerbeutel müssen über die Restmülltonne entsorgt werden.

Keramik

Keramikvasen, -figuren und -geschirr kann in kleineren Mengen über die Restmülltonne entsorgt werden. Keramikwaschbecken und größere Mengen müssen auf den Recyclinghöfen mit Bauschuttcontainern kostenpflichtig entsorgt werden.

Kerzenwachs

Kerzenwachs muss über die Restmülltonne entsorgt werden.

Klebebänder

Klebebänder müssen über die Restmülltonne entsorgt werden.

Klebstoffe

Flüssige und pastöse Reste von Klebstoffen, Klebestiften, Haushaltskleber und Universalkleber enthalten Lösemittel und müssen deshalb über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden. Vollständig eingetrocknete Reste können über den Restmüll entsorgt werden.

Kleiderbügel

Kleiderbügel aus Kunststoff, Holz und Draht können auf den Recyclinghöfen kostenfrei abgegeben werden.

Knopfzellen

Knopfzellen / Batterien werden von allen Verkaufsstellen kostenlos zurückgenommen. Knopfzellen / Batterien dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden.

Koffer (ohne Inhalt)

Koffer, Sporttaschen und ähnliches ohne Inhalt werden bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen.

Kohlepapier (Technische Papiere)

Kohlepapier, Durchschlagpapier und Blaupapier muss über den Restmüll entsorgt werden. Es gehört nicht zum Altpapier.

Kork / Korken

Alle Produkte aus Kork (z. B. Pinnwände, Korkböden, Untersetzer usw.) können auf den Recyclinghöfen als Altholz abgegeben werden oder in kleineren Mengen über den Restmüll entsorgt werden.

Kosmetika / Kosmetiktücher

Kosmetika und Kosmetiktücher müssen über den Restmüll entsorgt werden.

Kronkorken

Kronkorken müssen über den Gelben Sack entsorgt werden oder über die Metallcontainer.

Küchen- / Speiseabfälle

Küchen- und Speiseabfälle müssen über die Biotonne entsorgt werden oder selbst kompostiert werden. Bei einer Selbstkompostierung sollte jedoch beachtet werden dass diese Abfälle z. B. Ratten anlocken können.

Kühlgeräte / Gefriergeräte

Kühlgeräte und Gefriergeräte müssen an den örtlichen Sammelstellen, zu den in der Presse und den Ortsblättern veröffentlichen Terminen, abgegeben werden.

Kunststoffeimer

Kunststoffeimer können sauber und restentleert über den Gelben Sack entsorgt werden oder auf den Recyclinghöfen abgegeben werden.

Kunststoffjalousien

Kunststoffjalousien und Rollläden müssen auf den Recyclinghöfen entsorgt werden.

Kupfer

Kupfer muss über die Metallcontainer entsorgt werden.

L

Lacke / Lasuren

Lametta

Lametta muss über den Restmüll entsorgt werden und nicht über den Gelben Sack. Wenn Weihnachtsbäume / Christbäume auf den Kompostplätzen entsorgt werden, darf kein Lametta mehr am Baum sein, da die Bäume gehäckselt und kompostiert werden.

Laminat

Laminat kann auf den Recyclinghöfen als Altholz A III oder über die Restmülltonne entsorgt werden.

Lampen / Leuchtkörper

Glühbirnen müssen über den Restmüll entsorgt werden. LED´s, Halogenlampen, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren müssen auf den Recyclinghöfen abgegeben werden. Diese dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden.

Lampenschirme

Lampenschirme ohne elektrische Bauteile können über den Restmüll oder auf den Recyclinghöfen entsorgt werden.

Laugen

Laugen und Säuren müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Leder

Lederprodukte müssen über den Restmüll entsorgt werden.

Leuchtstoffröhren / Neonröhren

M

Matratzen

Matratzen, Bettgestelle und Bettroste müssen über die Sperrmüllsammlung entsorgt werden. Bettgestelle aus Metall müssen über die Metallcontainer entsorgt werden, diese werden nicht von der Sperrmüllabfuhr mitgenommen.

Menüschalen

Menüschalen aus Aluminium oder Schaumstoff müssen über den Gelben Sack entsorgt werden.

Metall / -schrott

Metall und Metallschrott wird über die Metallcontainer entsorgt.

Mineralfasern (KMF)

Mineralfaserprodukte wie z. B. Glaswolle, Steinwolle, Isolierwolle oder Schlackenwolle gehören zu den künstlich hergestellten anorganischen Faserprodukten (KMF). Sie werden zur Wärme- und Schallisolierung, als Brandschutzprodukt oder als technische Isolierung beispielsweise über abgehängten Decken, in Dachausbau, in Trennwänden, in Fußböden oder zur Isolierung von Rohrleitungen verwendet. Bei alten KMF - Produkten ist nicht sicher gestellt, dass eine Freizeichnung nach der Gefahrstoffverordnung vorliegt. Diese KMF gelten als krebserzeugend oder krebsverdächtig. Es werden daher besondere Anforderungen an den Umgang, die Verpackung und die Entsorgung von künstlich hergestellten Mineralfaserprodukten gestellt. Wichtigste Annahmevoraussetzung ist, dass die KMF in stabilen Säcken verpackt sind, damit beim Ablade- und Entsorgungsvorgang keinerlei Stäube freigesetzt werden. KMF – Produkte werden nur auf der Kreismülldeponie Heegwald angenommen.

Möbel (aus Holz)

Holzmöbel können über die Recyclinghöfe, die Sperrmüllsammlung oder die Kreismülldeponie Heegwald entsorgt werden.

Möbelpolitur

Möbelpolitur muss über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Musikkassetten

N

Nachtspeicheröfen (asbesthaltig und asbestfrei)

Asbesthaltige und asbestfreie Nachtspeicheröfen dürfen nur durch zugelassene Entsorgungsfirmen entsorgt werden. Meistens ist nicht bekannt, dass auch asbestfreie Nachtspeicheröfen nur über zugelassene Fachfirmen entsorgt werden können. Denn deren Speichersteine sind - wie die von asbesthaltigen Nachtspeicheröfen auch - in der Regel mit Chrom (VI) belastet. Chrom (VI) wird als krebserzeugend und erbgutverändernd eingestuft und ist seit 2006 in Elektrogeräten verboten. Die Belastung der Speichersteine mit Chrom (VI) ist so hoch, dass diese nicht oder nur mit Ausnahmegenehmigung auf einer Hausmülldeponie abgelagert werden dürfen.

Neonröhren / Leuchtstoffröhren

Nitroverdünnung

O

Ö

Öfen / Ofenrohre

Öfen / Ofenrohre müssen über die Metallschrottcontainer entsorgt werden. Für Nachtspeicheröfen gilt eine separate Entsorgung
weitere Informationen »

P

Papier / Pappe / Packpapier / Papiertüten

Papier, Pappe, Packpapier und Papiertüten gehören zum Altpapier und können über die Papiersammlung oder die Recyclinghöfe entsorgt werden.

PCB - haltige Kondensatoren

PCB - haltige Kondensatoren müssen über den Handel zurückgenommen werden oder können beim Schadstoffmobil oder den stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel werden über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt.

Pinsel

Pinsel müssen über den Restmüll entsorgt werden.

Pinselreiniger

Pinselreiniger müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Plastik

Plastikrohre, -wannen, -schüsseln, -säcke usw. können auf den Recyclinghöfen entsorgt werden. Bei der Sperrmüllabfuhr werden diese Teile nicht mitgenommen, sie gehören auch nicht in den Gelben Sack.

Polstermaterial

Polstermaterial muss über den Restmüll entsorgt werden.

Polstermöbel

Polstermöbel können über die Sperrmüllabfuhr entsorgt werden oder kostenpflichtig auf den Recyclinghöfen mit Sperrmüllcontainer und der Kreismülldeponie Heegwald abgegeben werden.

Porzellan

Porzellan kann in kleineren Mengen über den Restmüll entsorgt werden. Größere Mengen können auf den Recyclinghöfen mit Bauschuttcontainer kostenpflichtig entsorgt werden.

Problemabfälle

Was sind Problemabfälle: Problemabfälle aus Haushaltungen sind Stoffe, die üblicherweise in kleinen Mengen anfallen und bei einer Entsorgung über den normalen Hausmüll Nachteile und Schäden für Personen, Fahrzeuge, Entsorgungsanlagen und Umwelt hervorrufen können und daher getrennt erfasst und in speziellen Anlagen sicher entsorgt werden müssen.

Insbesondere folgende Problemstoffe werden beim Schadstoffmobil oder den stationären Sammelstellen angenommen:

  • Abbeizmittel, Abflussreiniger, Altöl, Autobatterien 
  • Backofenreiniger, Batterien 
  • Chemikalien
  • Desinfektionsmittel
  • Energiesparlampen 
  • Fleckenentferner, Fotochemikalien, Frittierfette, -öle 
  • Halogenbirnen, Holzschutzmittel 
  • Imprägniermittel, Insektengifte 
  • Klebstoffe, Knopfzellen 
  • Lacke, Laugen, Leuchtstofflampen, Lösemittel 
  • Möbelpolitur 
  • Nitroverdünnung 
  • Ölkanister, ölverschmierte Lappen 
  • Pflanzenschutzmittel, Pinselreiniger, PU/PUR Schaumdosen (auch vollständig entleerte Dosen)
  • Quecksilberthermometer 
  • Reinigungsmittel, Rohrreinigungsmittel, Rostschutzmittel 
  • Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Speiseöl, Spraydosen mit Inhaltsresten
  • Teppichreiniger, Terpentin, Trockenbatterien
  • Verdünner 
  • WC-Reiniger 

Keine Annahme folgender Stoffe:

  • Altöl
  • Dispersionsfarbe
  • Feuerwerkskörper, Feuerlöscher

Produkte, die mit einem der nachfolgenden Gefahrensymbole gekennzeichnet sind, gehören immer zur Schadstoffsammlung: 
  
Außerdem alle unbekannten Stoffe, die vermutlich gefährlich sind. 

Die Sonderabfälle dürfen nur in haushaltsüblichen Mengen angeliefert werden. Haushaltsüblich bedeutet: Annahme von Sonderabfällen bis höchstens 20 Liter. Größere Anlieferungen werden zurückgewiesen und müssen auf eigene Kosten bei den Entsorgungsfirmen entsorgt werden (z.B. Sondermüllzentrum der Firma Inast in Königshofen, Firma Türpe in Krautheim oder jeder hierfür zugelassene andere Entsorgungsbetrieb).

Industrie, Handel und Gewerbe sind gesetzlich verpflichtet, ihren Sondermüll über Spezialfirmen auf eigene Kosten entsorgen zu lassen.

Für die Schadstoffsammlung werden noch folgende Hinweise gegeben:

Bitte üben Sie Sorgfalt bei der Aufbewahrung von Problemstoffabfällen zu Hause aus.

Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit des Sammelpersonals bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu beachten: 

  • Bewahren Sie die Stoffe nach Möglichkeit in ihren Originalbehältern auf und sorgen Sie auf jeden Fall für eine ausreichende Beschriftung. Geben Sie die Behälter gut verschlossen ab.
  • Schütten Sie nie verschiedene Substanzen zusammen, dies kann zu gefährlichen chemischen Reaktionen führen.
  • Bewahren Sie Ihre Problemabfälle außerhalb der Reichweite von Kindern und hilfsbedürftigen Menschen auf.
  • Schadstoffe gehören nicht in die Toilette, den Abfluß, den Haus- oder Sperrmüll oder in die Natur.
  • Umweltbewusste Bürger verwenden im Haushalt Produkte mit dem blauen Umweltengel. Dadurch reduzieren Sie die Schadstoffe im Hausmüll.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Abfallberatung des AWMT unter der Telefonnummer 09341/82-59 69 zur Verfügung.

PU- / PUR- Schaumdosen

Bei PU -/ PUR- Schaumdosen besteht eine Rücknahmeverpflichtung durch den Handel. Kleinere Mengen können auch über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden. Keines falls über den Gelben Sack oder Metallcontainer entsorgen. Auch vollständig entleerte PU / PUR – Schaumdosen dürfen nicht über den Gelben Sack oder Metallcontainer entsorgt werden.

Puppen

Puppen und anderes Spielzeug (kein elektrisches / elektronisches Spielzeug und keine Chemielaborkästen) können über den Restmüll entsorgt werden.

Putzmittel

Putzmittel müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

PVC - Bodenbelag

Bodenbeläge aus PVC, Linoleum oder Stragula können über die Sperrmüllabfuhr entsorgt werden oder kostenpflichtig auf den Recyclinghöfen mit Sperrmüllcontainer und der Kreismülldeponie Heegwald abgegeben werden.

PVC - Rohre

PVC – Rohre müssen auf den Recyclinghöfen entsorgt werden.

R

Restmüllentsorgung

Nach § 3 der Abfallsatzung des Main-Tauber-Kreises muss jeder Haushalt an die öffentliche Entsorgung angeschlossen sein. Dazu braucht jeder Haushalt einen ausreichenden Restmülleimer. Die Restmülltonne wird Ihnen kostenfrei vom Landkreis zur Verfügung gestellt, sie bleibt aber im Eigentum des Landkreises. Bei der Größe kann man zwischen 60 Liter, 80 Liter, 120 Liter und 240 Liter wählen. Für große Wohngemeinschaften oder Wohnanlagen bieten wir 770 Liter- und 1100-Liter Container an. Da die Restmüllsammlung ein Mal im Monat erfolgt (Container ausgeschlossen), sollten die Benutzer einen Behälter mit ausreichendem Volumen wählen. Der Umtausch von Restmülltonnen ist jederzeit möglich. Zusätzlich bieten wir 60-Liter-Restmüllsäcke an. Diese werden bei der regulären Restmüllabuhr bereitgestellt. Für 4,00 € erhalten Sie einen Sack bei den Gemeinden, deren Verkaufsstellen und natürlich bei uns. Eine Entsorgung nur über Restmüllsäcke ist nicht zulässig!

So funktioniert die Restmüllabfuhr

Die Gebühr für die Restmüllentsorgung wird durch einen Gebührenbescheid erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Größe des Restmüllbehälters. Die Jahresgebühr berechtigt Sie zur Nutzung der öffentlichen Müllabfuhr im Main-Tauber-Kreis. Die grauen Restmüllgefäße werden nur dann geleert, wenn der Behälter mit einem Transponderchip ausgerüstet ist. Die Gebührenschuld entsteht am Anfang jeden Jahres.

Was ist drin in der Müllgebühr?

Die Müllgebühr wird oft nur im Zusammenhang mit der Entleerung der Restmülltonne gesehen. Folgende Leistungen sind jedoch mit eingerechnet:
  • Einsammeln und Transportieren von Haus-, Sperrmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen sowie Altholz
  • Betrieb der Kreismülldeponie "Heegwald" in Wertheim-Dörlesberg
  • Betrieb von Recyclinghöfen zur Wertstoffsammlung
  • Betrieb von Kompostplätzen für Grünabfälle
  • Kreisweites Sammelsystem für Altmetall über Containerstandorte
  • Monatliche Altpapiersammlung
  • Sammlung von Problemstoffen aus Haushaltungen
  • Monatliche Sammlung von Altkühlgeräten
  • Thermische Restmüllbehandlung

Wo sind die Müllsäcke erhältlich?

Der Verkauf der Abfallsäcke für die einmalige, zusätzliche Restmüllentsorgung erfolgt über die Bürgermeisterämter oder die örtlich bekannten sonstigen Verkaufsstellen (Geschäfte).

S

Säuren

Säuren und Laugen müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Sanitärreiniger

Sanitärreiniger bestehen in der Regel aus einem Gemisch von Chemikalien und müssen daher über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Schädlingsbekämpfungsmittel

Schädlingsbekämpfungsmittel müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Schallplatten

Schallplatten, Tonbänder, Video- und Musikkassetten müssen über den Restmüll entsorgt werden.

Schaumgummi

Schaumgummi muss über den Restmüll entsorgt werden.

Schmierfett

Schmierfett muss über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Schmirgelpapier

Schmirgelpapier muss den Restmüll entsorgt werden und darf nicht zum Altpapier gegeben werden.

Schneiderabfälle

Schneiderabfälle müssen über den Restmüll entsorgt werden.

Schornsteinausmauerungen

Schornsteinausmauerungen müssen auf der Kreismülldeponie Heegwald entsorgt werden, kleinere Mengen können über die Recyclinghöfe mit Bauschuttcontainer entsorgt werden.

Schreibblöcke / Schulhefte

Schreibblöcke und Schulhefte gehören zum Altpapier und können über die Papiersammlung oder die Recyclinghöfe entsorgt werden.

Schubkarren

Schubkarren müssen über die Metallcontainer entsorgt werden.

Schuhe

Noch gute bzw. tragbare Schuhe können paarweise gebündelt in die Altkleidercontainer gegeben werden. Nicht mehr tragbare Schuhe gehören zum Restmüll.

Schuhsohlen

Schuhsohlen sind Restmüll und dürfen nicht über den Gelben Sack entsorgt werden.

Schwämme

Schwämme z. B. Spülschwämme gehören zum Restmüll und nicht in den Gelben Sack.

Schweißbahnen

Sofa / Sessel

Sofas und Sessel können über die Sperrmüllsammlung entsorgt werden. Es besteht auch die Möglichkeit diese auf den Recyclinghöfen mit Sperrmüllcontainer kostenpflichtig abzugeben.

Spielzeug

Spielzeug (kein elektrisches / elektronisches Spielzeug und keine Chemielaborkästen) muss über den Restmüll entsorgt werden.

Spraydosen

Restentleerte Spraydosen können über den Gelben Sack oder die Metallcontainer entsorgt werden. Alle Spraydosen mit Restinhalt müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Spritzen (Einweg)

Spritzen gehören in den Restmüll und dürfen nicht über den Gelben Sack entsorgt werden.

Spritzmittelkanister

Restentleerte Spritzmittelkanister können über den Gelben Sack oder die Recyclinghöfe entsorgt werden. Spritzmittelkanister mit Restinhalt gehören zu den „Gefährlichen Abfällen“ und müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Spülmaschinen / Waschmaschinen

Spülmaschinen und Waschmaschinen müssen über die Metallcontainer oder die Recyclinghöfe entsorgt werden.

Staubsauger / Staubsaugerbeutel

Staubsauger können auf den Recyclinghöfen kostenfrei abgegeben werden, der Staubsaugerbeutel muss vorher jedoch entfernt sein, dieser gehört in den Restmüll.

Stoffreste

Stoffreste, Wolle, Wollreste und Schneiderabfälle müssen über die Restmülltonne entsorgt werden.

Straßenaufbruch

Bituminöser Straßenaufbruch muss über Bauschuttrecyclinganlagen entsorgt werden. Teerhaltiger Straßenaufbruch muss auf der Kreismülldeponie Heegwald entsorgt werden.Bitte beachten Sie auch das Merkblatt.
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Styrodur

Styrodur – Hartschaumplatten können in Kleinmengen über den Restmüll, in größeren Mengen über die Kreismülldeponie Heegwald oder die Recyclinghöfe mit Sperrmüllcontainer entsorgt werden. Styrodur darf keinesfalls über den Gelben Sack entsorgt werden.

Styropor

Styropor muss bei der Entsorgung nach Herkunftsbereichen unterschieden werden:Verpackungsstyropor, z. B. von Elektrogeräten muss über den Gelben Sack entsorgt werden.Styroporplatten aus dem Baubereich, z. B. Dämmplatten können über den Restmüll oder größere Mengen auf der Kreismülldeponie Heegwald entsorgt werden.

T

Tapete

Abgelöste Tapete und Tapetenreste müssen über den Restmüll entsorgt werden. Tapetenrollen (die nicht verklebt waren) können über das Altpapier entsorgt werden oder auf den Recyclinghöfen abgegeben werden.

Teppich / Teppichboden

Teppiche und Teppichboden können zur Sperrmüllabfuhr bereitgestellt werden oder auf den Recyclinghöfen mit Sperrmüllcontainer kostenpflichtig entsorgt werden. Teppichreste müssen über den Restmüll entsorgt werden.

Textilien

Altkleider und Altschuhe, paarweise gebündelt, in noch tragbarem Zustand können über Altkleidercontainer entsorgt werden. Verschmutzte, zerrissene oder sonst nicht mehr tragbare Altkleider, sowie Lumpen und Schneiderabfälle sind Restmüll.

Thermometer

Quecksilberthermometer müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden. Zerbrochene Quecksilberthermometer zur eigenen Sicherheit in einem dicht verschlossenen Schraubglas aufbewahren und in diesem Glas bei der Problemstoffsammlung abgeben. Digitalthermometer können gebührenfrei auf den Recyclinghöfen, die Elektro- / Elektronikgeräte annehmen, abgegeben werden.

Toner

Toner werden über den Handel zurückgenommen oder können in kleineren Mengen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Transferpapier (Technische Papiere)

Transferpapier, Durchschlagpapier, Blaupapier und Kohlepapier müssen über den Restmüll entsorgt werden. Sie dürfen nicht über die Altpapiersammlung entsorgt werden.

Türen

Innentüren gehören zur Altholzkategorie A III und können auf Recyclinghöfen mit Altholz A III Container abgegeben werden. Außentüren gehören zur Altholzkategorie A IV und können auf Recyclinghöfen mit Altholz A IV Container kostenpflichtig abgegeben werden.

U

Unkrautbekämpfungsmittel

Unkrautbekämpfungsmittel müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Unterbodenschutz

Unterbodenschutz müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

V

Verbandsmaterial

Verbandsmaterial muss über den Restmüll entsorgt werden.

Verdünner / Verdünnung

Verdünner (Nitroverdünnung, Terpentin, Terpentin-Ersatz, usw.) sind leicht verdunstende Flüssigkeiten, die die Umwelt belasten und müssen über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Verpackungschips

Verpackungschips und Verpackungsmaterial aus Styropor müssen über den Gelben Sack entsorgt werden.

Videokassetten

W

Wäschekorb

Wäschekörbe können auf den Recyclinghöfen kostenfrei abgegeben werden.

Wäscheständer / Wäschespinne

Wäscheständer und –spinnen können über die Metallcontainer entsorgt werden.

Was ist Sperrmüll?

Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Haushaltungen, die auchnachzumutbarerZerkleinerungnicht zur Unterbringung in denzugelassenen Abfallbehältern geeignetsind.Hierzu zählenjedoch nicht Abfälle aus Gebäuderenovierungenund Haushaltsauflösungen.Einzelstücke dürfen ein Gewicht von 50 Kilogramm, eine Breite von 1,30Meter sowie eine Längevon 2,0Meter nicht überschreiten.Gemäß der Abfallsatzung des Main-Tauber-Kreises werden sperrige Gegenstände aus Gewerbebetrieben bei der öffentlichen Abfuhr von Sperrmüll nicht abgefahren, sondernsindvon den Betrieben selbst zu entsorgen.Sperrmüll aus Haushaltungen wird im Main-Tauber-Kreis zweimal jährlich nach vorheriger Anmeldung abgefahren.

Was gehört zum Sperrmüll?

Beispiele:Polstermöbel, Matratzen, zusammengerollte Teppiche, Teppich- und PVC-Fußböden(auch Linoleum) in Rollen, Koffer und andere sperrige Gegenstände.

Unser Tip für Umweltbewusste!

Sessel, Liegen, Stühle, Tische, Bügelbretter usw. mit einem Unterbau aus Stahlrohrgestellen, bei denen eine Trennung durch Wegschneiden, Wegschrauben oder Wegschlagen von Sitzflächen, Rückenlehnen, Holz- und Tischplatten zumutbar ist, sollten vom Altmetall getrennt werden. Bitte das Altmetall über die öffentlichen Metallcontainer und die Holzteile über die Sperrmüllabfuhr entsorgen.

Was gehört nicht zum Sperrmüll?

  • Abfälle, die in Säcken, Kartonagen, Koffern oder anderen Behältnissen verpackt sind.
  • Hausmüll wie z.B. abgelöste Tapeten, Tapetenreste und -rollen, Altkleider, Stoffreste, Teppichabschnitte, Schuhe, Fahrradmäntel und -schläuche, Kleinstgegenstände (wie z.B. Kinderspielzeug, Plüschtiere) aus nicht wiederverwertbaren Materialien und Federbetten. Diese Abfälle gehören in die Hausmülltonne und, falls diese nicht ausreicht, in einem vom Landkreis zugelassenen Müllsack, der bei der Post oder den anderen bekannten Verkaufsstellen erworben werden kann.
  • Altglas (Trinkgläser, Flaschen, Konservengläser und sonstige Hohlglasbehälter) geben Sie bitte in die örtlich aufgestellten Wertstoffcontainer für Altglas (Bitte die Farbtrennung nach Weiß-, Grün- und Braunglas beachten).
  • Altmetall (u.a. Badewannen, Waschmaschinen, Spülmaschinen, ölöfen mit entleertem Tank, öfen, Elektroherde, Fahrräder, Fahrradfelgen, Autofelgen, Dachrinnen, Ofenrohre, Matratzenroste (vollständig aus Metall) gehört in die örtlich aufgestellten Metallcontainer oder zum Schrotthändler.
  • Kunststoffbecher, -flaschen und -folien mit dem grünen Punkt werden über den gelben Wertstoffsack vom Dualen System erfasst.
  • Altpapier und Kartonagen aus den Haushaltungen sind der monatlichen Papierabfuhr mitzugeben.
  • Kühl- und Gefriergeräte werden getrennt gesammelt und müssen zu den bekannten Annahmestellen gebracht werden.
  • Problemstoffe aus Haushaltungen (z. B. Leuchtstoffröhren, Farben, Lacke, Holzschutzmittel, Pflanzenschutzmittel ...) sind beim Schadstoffmobil oder den stationären Sammelstellen (Mülldeponie bzw. Sondermüllzentrum Lauda-Königshofen) zu den gesondert veröffentlichten Terminen abzugeben.
  • Altreifen können gegen Gebühr auf der Zentraldeponie des Main-Tauber-Kreises inWertheim-Dörlesberg abgegeben werden oder auf den Recyclinghöfen mit Altreifencontainer.
  • Nachtspeicheröfen müssen über das Elektrohandwerk, die Stromversorgungsunternehmen oder hierfür zugelassene andere Betriebeentsorgt werden.
  • Grüngut (z.B. Gartenabfälle, Reisig, Strauchschnitt) - soweitnicht durch Eigenkompostierung verwertbar- kann zu den Kompostplätzen im Main-Tauber-Kreis sowie in Kleinmengen zu den Recyclinghöfen gebracht werden.
  • Silofolien aus der Landwirtschaft und verschmutzte Baustellen- und Abdeckfolien.
  • Wellasbestdachplatten und andere asbesthaltige Abfälle müssen von Fachfirmen gesondert entsorgt werden.
  • Elektro- und Elektronikschrott: Sämtliche ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräte wie Radios, elektrische Küchenmaschinen aller Art, Plattenspieler, Mikrowellengeräte usw. sind von der Sperrmüll- und Hausmüllabfuhr ausgeschlossen. Diese Geräte sind kostenlos auf den Recyclinghöfen anzuliefern.
  • Entsorgen von Campingmöbeln mit Stahlrohrgestellen: Bei Campingmöbeln mit Stahlrohrgestellen (Liegen, Klappstühle usw.) sind die Bezüge vom Altmetall zu trennen. Die Bezüge sind über die Hausmüllabfuhr zu entsorgen, das Altmetall ist zu verwerten.
  • Entsorgung von Kinderwagen: Fahrgestelle von Kinderwagen sind getrennt vom Aufsatz als Altmetall zu verwerten. Der Kinderwagenaufsatz kann zur Sperrmüllabfuhr bereitgestellt werden.

Bitte beachten Sie! Waschmitteltonnen, Plastiksäcke, -taschen, -beutel, Kartonagen oder andere Behältnisse, die mit Hausmüll und Unrat gefüllt sind, werden von der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen.Sperrmüll sollte erst am Morgen des Abfuhrtages bereitgestellt werden, um ein Durchwühlen und Verstreuen während der Nacht auszuschließen.

Sperrmüll ist jedoch bis 6:00 Uhr am Straßenrand so bereitzustellen, dass Fußgänger und der Straßenverkehr nicht behindert werden. Außerdem muss der Abfuhrwagen an den Platz heranfahren können und das Laden sowie der Abtransport ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich sein.Liegengebliebener Müll oder Unrat sind vom Eigentümer umgehend zu beseitigen.

Bevor Sie die Sperrmüllabfuhr in Anspruch nehmen, überlegen Sie bitte, ob nicht das, was Sie als Sperrmüll bezeichnen, für andere von Nutzen sein kann.

Verkaufen oder verschenken Sie z.B. alte Möbel per Kleinanzeige, in unserer Sperrmüllbörseoder geben Sie diese Gegenstände nach Möglichkeit an gemeinnützige Vereine oder Einrichtungen ab.

Waschbecken

Waschbecken aus Stahl oder Emaile müssen über die Metallcontainer entsorgt werden. Waschbecken aus Keramik müssen auf den Recyclinghöfen kostenpflichtig entsorgt werden.

Waschmaschinen / Wäschetrockner / Wäscheschleudern

Waschmaschinen, Wäschetrockner und Wäscheschleudern müssen auf den Recyclinghöfen abgegeben werden, es ist auch möglich diese über die Metallcontainer zu entsorgen.

Watte

Watte muss über den Restmüll entsorgt werden.

WC - Reiniger

WC - Reiniger gehören zu den chemisch aggressivsten Haushaltsreinigern. WC-Reiniger enthalten Säuren (Salzsäure, Salpetersäure oder Phosphorsäure), Tenside, Verdickungsmittel und Duftstoffe. Daher müssen WC-Reiniger über das Schadstoffmobil oder die stationären Sammelstellen entsorgt werden.

Weihnachtsbäume (ohne Lametta)

Weihnachtsbäume / Christbäume müssen auf den Kompostplätzen entsorgt werden, es darf kein Lametta mehr am Baum sein, da die Bäume gehäckselt und kompostiert werden.
weitere Informationen »

Windeln

Windeln müssen über den Restmüll entsorgt werden.

Wolle / Wollreste

Wolle und Wollreste müssen über den Restmüll entsorgt werden. Sie dürfen nicht in die Altkleidercontainer geworfen werden.

Wurzelstöcke

Wurzelstöcke müssen auf den Kompostplätzen entsorgt werden.

Z

Zahnbürste

Zahnbürsten müssen als Hygieneartikel über den Restmüll entsorgt werden. Elektrische Zahnbürsten können auf den Recyclinghöfen als Elektro- / Elektronikschrott abgegeben werden. Der Bürstenkopf muss über den Restmüll entsorgt werden.

Zahnpastatuben

Zahnpastatuben müssen über den Gelben Sack entsorgt werden.

Zeitungen / Zeitschriften

Zement

Zementreste oder ausgehärteter Zement kann auf den Recyclinghöfen mit Bauschuttcontainer oder derKreismülldeponie Heegwald entsorgt werden.
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