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Entsorgung von Nachtspeicheröfen und asbesthaltigen Nachtspeicheröfen

Allgemeines

Bis etwa Mitte der siebziger Jahre kamen bei Nachtspeicheröfen asbesthaltige Bauteile zum Einsatz. Asbest gilt laut Gefahrstoffverordnung als besonders gefährlicher, krebserzeugender Stoff. Für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien wurde 1991 eine spezielle Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) veröffentlicht, die diverse Schutzmaßnahmen beinhaltet.

An unbeschädigten Geräten lassen sich während des Betriebs praktisch keine Asbestemissionen nachweisen.

Beschädigte oder defekte Geräte sollten jedoch vorsorglich ausgetauscht werden.

Ob Ihr Gerät asbesthaltig oder nicht asbesthaltig ist, lässt sich über das Typenschild bei diversen Gerätetypendatenbanken klären.

Neben Asbest können in Nachtspeicheröfen auch Chrom VI und PCB vorkommen. Deshalb gilt auch für nicht asbesthaltige Nachtspeicheröfen, dass diese im Main-Tauber-Kreis ausschließlich auf dem Recyclinghof der Kreismülldeponie „Heegwald“ in Wertheim-Dörlesberg angenommen werden.

Abfallschlüssel

16 02 12 * (gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten)

Bei Abfallschlüssel mit * handelt es sich um einen gefährlichen Abfall im Sinne des AVV.

Umgang mit Nachtspeicheröfen

Der Umgang mit Asbest ist in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) geregelt und gilt für Gewerbe sowie für Privatpersonen.

TRGS 519 Nr. 13 (1)
„Abfälle, die Asbest enthalten, sind in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältern ohne Gefahr für Mensch und Umwelt zu sammeln, zu lagern und zu beseitigen.“

TRGS 519 Nr. 13.1 (1) und (2)
„Asbesthaltige Abfälle sind am Arbeitsplatz in geeigneten Behältern so zu sammeln, dass ein Umfüllen vermieden wird.“
„Geeignete Behälter sind zum Beispiel ausreichend feste Kunststoffsäcke oder Big-Bags.“

TRGS 519 Nr. 13.2 (1)
„Asbest oder asbesthaltige Materialien und Abfälle sind für den Transport zu sichern, so dass während des Transports und beim Abladen keine Asbestfasern freigesetzt werden.“

Hinweise zur Entsorgung

Nachtspeicheröfen werden im Main-Tauber-Kreis nur auf der Kreismülldeponie Heegwald angenommen.

  • Anlieferungen sollten vorher beim Deponiepersonal telefonisch unter 09342/7963 angemeldet werden.
  • Die Nachtspeicheröfen dürfen nur staub- und luftdicht verpackt angenommen werden und müssen ausreichend gekennzeichnet werden.
  • Um einen sicheren Transport zu gewährleisten, müssen die Nachtspeicheröfen auf einer Einweg- / Europalette gelagert werden, um einen Schaden bei der Verladung zu vermeiden.
  • Es dürfen nur komplette, nicht zerlegte Nachtspeicheröfen angeliefert werden. Beschädigte oder teilzerlegte Geräte sind von der Annahme ausgeschlossen.
  • Bei der Anlieferung ist die ausgefüllte Erzeugererklärung dem Deponiepersonal auszuhändigen.

Kosten

Nachtspeicheröfen unterliegen der Annahme nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG2). Sie können auf dem Recyclinghof der Kreismülldeponie „Heegwald“ kostenfrei abgegeben werden. Dies gilt auch für von privaten Haushalten beauftragte Fachfirmen. Altgeräte aus anderen Herkunftsbereichen werden, soweit sie in Anzahl und Art vergleichbar mit Altgeräten aus privaten Haushalten sind, ebenfalls kostenfrei angenommen.

Für nicht fachgerecht verpackte Altgeräte wird diese Leistung kostenpflichtig vom AWMT übernommen. Die Kosten muss der Anlieferer / Erzeuger tragen.

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