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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.main-tauber-kreis.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Einzelne PDF-Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien sind ggf. nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einige Zeit in Anspruch.
  • Die Tastaturbedienbarkeit ist noch nicht durchgehend gewährleistet.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.main-tauber-kreis.de, z.B. auch zu unseren Onlinediensten, können auf nicht barrierefreie Inhalte führen. Unser Einfluss darauf ist begrenzt, wir versuchen jedoch soweit möglich Alternativen anzubieten.
  • Bei Videos sind derzeit keine Untertitel und keine Audiodeskription vorhanden.
  • Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen des Main-Tauber-Kreises in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern. Aktuell in Arbeit sind Videos in Gebärdensprache und weitere Texte in Leichter Sprache.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.03.2024 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

  • Möchten Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen, schreiben Sie uns eine E-Mail an die Adresse pressestelle@main-tauber-kreis.de.
  • Sie können uns auch über das Kontaktformular »Fehler melden« auf eine Barriere oder einen Fehler in diesem Internetauftritt hinweisen.
  • Sie können uns auch per Post kontaktieren:

Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Büro des Landrats
Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de 
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/ 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Die Kontaktdaten des kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen finden Sie hier.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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