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Entsorgung von Künstlichen Mineralfasern (KMF)

Was sind KMF?

Mineralfaserprodukte wie zum Beispiel Glaswolle, Steinwolle, Isolierwolle oder Schlackenwolle gehören zu den künstlich hergestellten anorganischen Faserprodukten (KMF).

Künstliche Mineralfasern werden zur Wärme- und Schallisolierung, als Brandschutzprodukt oder als technische Isolierung beispielsweise über abgehängten Decken, im Dachausbau, in Trennwänden, in Fußböden oder zur Isolierung von Rohrleitungen verwendet.

Abfallschlüssel

17 06 03 * Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01* oder 17 06 03* fällt
10 11 03 Glasfaserabfall

Bei Abfallschlüssel mit * handelt es sich um einen gefährlichen Abfall im Sinne des AVV.

Warum gehören KMF zu den gefährlichen Abfällen?

Bei alten KMF-Produkten ist nicht sichergestellt, dass eine Freizeichnung nach der Gefahrstoffverordnung vorliegt. Diese KMF gelten als krebserzeugend oder krebsverdächtig. Es werden daher besondere Anforderungen an den Umgang, die Verpackung und die Entsorgung von künstlich hergestellten Mineralfaserprodukten gestellt.

Hinweise zur Entsorgung

KMF-Produkte werden im Main-Tauber-Kreis nur auf der Kreismülldeponie Heegwald kostenpflichtig angenommen.

  • Wichtigste Annahmevoraussetzung ist, dass die KMF in stabilen, reißfesten Säcken verpackt sind, damit beim Ablade- und Entsorgungsvorgang keinerlei Stäube freigesetzt werden.
  • Übergroße Big-Bags („Container-Big-Bags“) werden auf der Deponie nicht angenommen.
  • Die Technische Regel für Gefahrstoffe 509 (TRGS 509) ist zu beachten.
  • Bei vorhandener Freizeichnung ist auch eine Klassifizierung unter AVV 17 06 04 möglich. Der Nachweis ist vom Abfallerzeuger zu erbringen. Sofern keine Freizeichnung des Abfalls durch den Abfallerzeuger vorliegt, werden diese als gefährlicher Abfall eingestuft. Die entsprechenden Transport- und Anlieferbedingungen sind zu beachten.
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