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Entsorgung von bituminösem / teerhaltigen Straßenaufbruch

Was ist bituminöser / teerhaltiger Straßenaufbruch?

Straßenaufbruch besteht aus mineralischen Stoffen (Splitt, Kies, Schotter), die hydraulisch, mit Bitumen oder Teer gebunden oder ungebunden im Straßenbau verwendet werden.

Bei Bitumen handelt es sich um ein halbfestes bis hartes Destillationsprodukt des Erdöls. Der Begriff bituminös ist nicht genormt und wurde früher für Teer/Pech und Bitumen verwenden. Gleiches gilt für Asphalt, welcher eigentlich eine Mischung aus Bitumen und Mineralstoffen ist.

Bei Teer hingegen handelt es sich um einen durch thermische Behandlung von Steinkohle entstehenden, flüssigen bis halbfesten Stoff. Teer wurde bis etwa 1980 im Straßenbau verwendet. Da teerhaltige Schichten teilweise mit bitumenhaltigen Schichten (Asphalt) überbaut wurden, fallen bei Straßenbaumaßnahmen teilweise beide Materialien gemischt an.

Bituminöser / teerhaltiger Straßenaufbruch fällt bei der Sanierung von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen, Autobahnen sowie im privaten Bereich bei mit Schwarzgut befestigten Hofflächen an.

Abfallschlüssel

17 03 01 * kohlenteerhaltiges Bitumengemisch
17 03 02 Bitumengemisch mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 * fallen

Bei Abfallschlüssel mit * handelt es sich um einen gefährlichen Abfall im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung (AVV).

Warum gehört bituminöser / teerhaltiger Straßenaufbruch zu den gefährlichen Abfällen?

Sowohl teerhaltiger als auch bitumenhaltiger Straßenaufbruch kann organische Anteile enthalten, welche die Zuordnungskriterien der Abfallablagerungsverordnung überschreiten.

Teerhaltiger und bitumenhaltiger Straßenaufbruch führt zu keiner Gasbildung.

Die hohe Stabilität und Langlebigkeit des Materials werden gerade im Straßenbau geschätzt. Die Umweltrelevanz des teerhaltigen und des bitumenhaltigen Straßenaufbruchs ergibt sich weder aus dem organischen Anteil noch aus den extrahierbaren lipophilen Stoffen noch aus der Persistenz (Abbaubarkeit sowie Gasbildungsrate äußerst gering), sondern aus dem PAK-Gehalt des Materials.

Hinweise zur Entsorgung

  • Bituminöser Straßenaufbruch kann über diverse Recyclinganlagen entsorgt werden.
  • Teerhaltiger Straßenaufbruch muss im Main-Tauber-Kreis über die Kreismülldeponie Heegwald (mit den entsprechenden Analysen) entsorgt werden.
  • Glühverlust oder TOC sowie Atmungsaktivität oder Gasbildungsrate müssen nicht untersucht werden.
  • Für die Beurteilung der Ablagerbarkeit sind die jeweiligen Deponiegenehmigungen und die Handlungshilfe des Umweltministeriums Baden-Württemberg unter dem Gesichtspunkt der PAK-Gehalte des Straßenaufbruchs heranzuziehen.
  • Bei Mengen größer als zwei Tonnen pro Anfallstelle ist ein elektronischer Nachweis (eANV) über den AWMT an die Sonderabfallagentur (SAA) zu richten.
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