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Entsorgung von Gebäudeabbruch

Im Allgemeinen können bei einem Gebäudeabbruch Abfälle aus folgenden Gruppen entstehen:

  • Abfälle zur Verwertung
  • Abfälle zur thermischen Behandlung
  • Abfälle zur Beseitigung
  • Gefährliche Abfälle

Informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Abriss oder der Baumaßnahme, wie und wo diese Stoffe entsorgt werden können. Voneinander getrennte Abfälle können günstiger entsorgt werden als vermischte Abfälle.

Abfälle zur Verwertung

Hierbei handelt es sich um Abfälle, die nach einer Aufbereitung wieder verwendet werden können:

  • Bauschutt (zum Beispiel Ziegel, Mauerwerk, Beton) enthält mineralische Stoffe und gehört unvermischt in die Bauschuttverwertung zu den Bauschuttrecyclinganlagen.
  • Abbruchholz aus dem Innenbereich (zum Beispiel Türen, Fußbodendielen) gehören in die Holzverwertung und können auf den Recyclinghöfen kostenfrei bis zu einem halben Kubikmeter pro Tag abgegeben werden
  • Schrott (zum Beispiel Metallrohre, Stahlträger, Metallbadewannen, Regenrinnen und Fallrohre aus Metall, Kabel) gehören in die Metallverwertung und können auf den Recyclinghöfen kostenfrei abgegeben werden

Abfälle zur thermischen Behandlung

Hierbei handelt es sich um Abfälle, die nicht verwertet werden können:

Baustellenabfälle und Sperrmüll wie zum Beispiel Teppich- oder Kunststoffböden, Kehricht, Tapetenreste, Dachpappe, Gipsplatten mit Styroporanhaftung, verschmutzte Verpackungen. Diese Abfälle müssen über die Recyclinghöfe oder die Kreismülldeponie Heegwald gebührenpflichtig entsorgt werden.

Abfälle zur Beseitigung

Hierbei handelt es sich um Abfälle, die nicht aufbereitet werden können und sich auch nicht thermisch behandeln lassen:

  • Baustoffe auf Gipsbasis (Gipsplatten, Gipsputz)
  • Vermischter Bauschutt (nur mineralische Bestandteile)

Gefährliche Abfälle

Hierbei handelt es sich um Abfälle, die eine Gefahr für Personen oder die Umwelt darstellen und deshalb einer besonderen Überwachung und Entsorgung bedürfen:

  • Dämm- und Isoliermaterial aus Mineralwolle (KMF) – bitte Infoseite beachten – kann nur auf der Kreismülldeponie Heegwald entsorgt werden.
  • Asbesthaltige Baustoffe – bitte Infoseite beachten – kann nur auf der Kreismülldeponie Heegwald entsorgt werden.
  • Farben und Lacke, Altöl können beim Schadstoffmobil oder den stationären Sammelstellen angeliefert werden.
  • Altholz aus dem Außenbereich (A IV), wie zum Beispiel Fenster, Türen, Dachstuhl können in kleineren Mengen (< 0,5 m³) auf den Recyclinghöfen kostenpflichtig entsorgt werden. Größere Mengen (> 0,5 m³) sind über die Kreismülldeponie Heegwald zu entsorgen.

Bitte beachten Sie, dass gefährliche Abfälle unter keinen Umständen miteinander vermischt werden dürfen!

Bei gefährlichen Abfällen sollte eine vorherige Absprache mit der Abfallberatung des AWMT unter der Telefonnummer 09341/82-4002 stattfinden.

Diese Aufzählungen sind nur beispielhaft und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

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