Vorlesen
Seiteninhalt

Was ist Sperrmüll?

Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Haushaltungen, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht zur Unterbringung in den zugelassenen Abfallbehältern geeignet sind. Hierzu zählen jedoch nicht Abfälle aus Gebäuderenovierungen und Haushaltsauflösungen. Einzelstücke dürfen ein Gewicht von 50 Kilogramm, eine Breite von 1,30 Meter sowie eine Länge von 2,0 Meter nicht überschreiten. Gemäß der Abfallsatzung des Main-Tauber-Kreises werden sperrige Gegenstände aus Gewerbebetrieben bei der öffentlichen Abfuhr von Sperrmüll nicht abgefahren, sondern sind von den Betrieben selbst zu entsorgen. Sperrmüll aus Haushaltungen wird im Main-Tauber-Kreis zweimal jährlich nach vorheriger Anmeldung abgefahren.

Was gehört zum Sperrmüll?

Beispiele: Polstermöbel, Matratzen, zusammengerollte Teppiche, Teppich- und PVC-Fußböden (auch Linoleum) in Rollen, Koffer und andere sperrige Gegenstände.

Unser Tipp für Umweltbewusste!

Sessel, Liegen, Stühle, Tische, Bügelbretter usw. mit einem Unterbau aus Stahlrohrgestellen, bei denen eine Trennung durch Wegschneiden, Wegschrauben oder Wegschlagen von Sitzflächen, Rückenlehnen, Holz- und Tischplatten zumutbar ist, sollten vom Altmetall getrennt werden. Bitte das Altmetall über die öffentlichen Metallcontainer und die Holzteile über die Sperrmüllabfuhr entsorgen.

Was gehört nicht zum Sperrmüll?

  • Abfälle, die in Säcken, Kartonagen, Koffern oder anderen Behältnissen verpackt sind.
  • Hausmüll wie z. B. abgelöste Tapeten, Tapetenreste und -rollen, Altkleider, Stoffreste, Teppichabschnitte, Schuhe, Fahrradmäntel und -schläuche, Kleinstgegenstände (wie z. B. Kinderspielzeug, Plüschtiere) aus nicht wiederverwertbaren Materialien. Diese Abfälle gehören in die Hausmülltonne und - falls diese nicht ausreicht - in einem vom Landkreis zugelassenen Müllsack, der den bekannten Verkaufsstellen erworben werden kann.
  • Altglas (Trinkgläser, Flaschen, Konservengläser und sonstige Hohlglasbehälter) geben Sie bitte in die örtlich aufgestellten Wertstoffcontainer für Altglas (bitte die Farbtrennung nach Weiß-, Grün- und Braunglas beachten).
  • Altmetall (u. a. Badewannen, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Ölöfen mit entleertem Tank, Öfen, Fahrräder, Fahrradfelgen, Autofelgen, Dachrinnen, Ofenrohre, Matratzenroste (vollständig aus Metall) gehören in die örtlich aufgestellten Metallcontainer oder zum Schrotthändler.
  • Kunststoffbecher, -flaschen und -folien mit dem grünen Punkt werden über den gelben Wertstoffsack vom Dualen System erfasst.
  • Altpapier und Kartonagen aus den Haushaltungen sind der monatlichen Papierabfuhr mitzugeben.
  • Kühl- und Gefriergeräte werden getrennt gesammelt und müssen zu den bekannten Annahmestellen gebracht werden.
  • Problemstoffe aus Haushaltungen (z. B. Leuchtstoffröhren, Farben, Lacke, Holzschutzmittel, Pflanzenschutzmittel) sind beim Schadstoffmobil oder den stationären Sammelstellen (Mülldeponie bzw. Sondermüllzentrum Lauda-Königshofen) zu den gesondert veröffentlichten Terminen abzugeben.
  • Altreifen können gegen Gebühr auf der Kreismülldeponie des Main-Tauber-Kreises in Wertheim-Dörlesberg abgegeben werden oder auf den Recyclinghöfen mit Altreifencontainer.
  • Nachtspeicheröfen müssen über das Elektrohandwerk, die Kreismülldeponie Heegwald oder hierfür zugelassene andere Betriebe entsorgt werden.
Seite zurück nach oben Seite drucken