Amt für Pflege und Versorgung
Das Amt für Pflege und Versorgung ist schwerpunktmäßig zuständig für die Durchführung des Schwerbehindertenrechts nach dem SGB IX.
Hierbei wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt und der entsprechende Schwerbehindertenausweis erteilt.
Ein weiterer Bereich des Amtes ist die Leistungsgewährung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und weiteren Nebengesetzen. Danach können die Beschädigten und ihre Hinterbliebenen Entschädigungszahlungen erhalten.
Einen weiteren Aufgabenbereich des Amtes stellt die Blindenhilfe dar.
Daneben bildet die Hilfe zur Pflege einen Schwerpunkt. Die pauschalen Leistungen der Pflegeversicherung decken die Pflegekosten vor allem im stationären Bereich nicht ab, so dass regelmäßig eine Zuzahlung erforderlich wird. Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus und besteht auch sonst keine Möglichkeit, die Kosten zu finanzieren, tritt das Amt für Pflege und Versorgung ergänzend ein und gewährt Hilfe zur Pflege.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Zugeordnete Organisationseinheiten
Sachgebiet Altenhilfefachberatung
Sachgebiet Soziales Entschädigungsrecht, Kriegsopferfürsorge
Sachgebiet Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe