Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden
Allgemeine Informationen
Ihnen wurden eines oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeuges gestohlen? Sie haben ein oder beide Kennzeichen verloren? Dann müssen Sie den Diebstahl oder Verlust von Autokennzeichen melden und ein neues Kennzeichen beantragen. Das alte Kennzeichen wird daraufhin gesperrt. So kann man Sie nicht dafür verantwortlich machen, wenn eine andere Person mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begeht.
Achtung: Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.
Voraussetzungen
Das Kennzeichen Ihres Autos ist gestohlen worden oder verloren gegangen.
Zuständige Stelle
- für die Anzeige des Diebstahls: die Polizei
- für die Zuteilung der neuen Kennzeichenschilder: die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.
Verfahrensablauf
- Bei Diebstahl des Kennzeichens ist unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten. Danach wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde, um ein neues Kennzeichen für das Fahrzeug zu beantragen.
- Bei Verlust des Kennzeichens wenden Sie sich direkt an Ihre Zulassungsbehörde, um ein neues Kennzeichen für das Fahrzeug zu beantragen.
Fristen
schnellst möglich
Erforderliche Unterlagen
- Bei Privatperson: Gültiger Personalausweis oder Reisepass - bei Minderjährigen zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- Bei juristischer Person: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
- Bei Einzelfirma: gültiger Personalausweis oder Reisepass und Gewerbeanmeldung
- Bei Partnerschaftsgesellschaft: Partnerschaftsregisterauszug
- Bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag, gültiger Personalausweis oder Reisepass der Gesellschafter. Vertreter benennen, der in das Fahrzeugregister eingetragen werden soll.
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung und Prüfbericht über die gültige Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, bei denen diese vorgeschrieben ist.
- Bei Diebstahl: schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige
- Bei Verlust: Erklärung zum Verlust des Kennzeichens (Sachverhalt darstellen)
- Wurde nur das vordere oder das hintere Kennzeichen gestohlen oder verloren, ist das noch vorhandene Kennzeichen zum Entstempeln vorzulegen.
Kosten
Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 26,80
Für Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.
Vertiefende Informationen
Hinweise
Keine.
Rechtsbehelf
Folgt.
Rechtsgrundlage
- § 5 Straßenverkehrsgesetz
- § 6 Abs. 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- § 57 Abs. 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Freigabevermerk
Dieser Text wurde durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis am 23.10.2023 aktualisiert.
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