Ausnahme von Gurt- und Helmtragepflicht beantragen
Allgemeine Informationen
In bestimmten Fällen können Personen von der Gurt- und Helmtragepflicht ausgenommen werden.
Voraussetzungen
Einreichung eines Antrags einschließlich der erforderlichen Unterlagen
Zuständige Stelle
Das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis.
Die Großen Kreisstädte Bad Mergentheim und Wertheim sind selbst zuständig.
Verfahrensablauf
Die Antragsstellung sowie Einreichung der Unterlagen ist per Post oder E-Mail möglich. Gerne kann auch ein persönlicher Termin vereinbart werden.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
Ärztliche Bescheinigung
Kosten
Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in Verbindung mit dem Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr Nr. 264.
Entscheidung pro Person 15 EUR.
Hinweise
Keine.
Rechtsbehelf
Folgt.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text wurde am 17. Februar 2021 durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.
Dokumente, Formulare und Online-Dienste Main-Tauber-Kreis
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 b StVO zur Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes / zum Tragen des Schutzhelmes PDF, 397 kB 16.10.2017
- Hinweisblatt zum Datenschutz im Bereich des Straßenverkehrs-, Personenbeförderungs- und Güterkraftverkehrsrechts PDF, 44 kB 31.12.2018