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Saisonkennzeichen beantragen

Zuständige Stelle

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.

Fristen

Keine.

Hinweise

Keine.

Rechtsbehelf

Folgt.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text wurde durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-kreis am 23.10.2023 aktualisiert.

Formulare und weitere Angebote

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