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Verkehrsamt

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Rotes Oldtimerkennzeichen beantragen

Allgemeine Informationen

Oldtimer-Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind, können auf Antrag mit einem roten Oldtimerkennzeichen (Beispiel: TBB-07050) oder mit einem H-Kennzeichen (Beispiel: TBB-AA20H) versehen werden. Die Oldtimereigenschaft ist durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs nachzuweisen.

Ein Fahrzeug mit einem roten Oldtimerkennzeichen darf nur

  • an Oldtimerveranstaltungen teilnehmen. Hierzu zählen auch die Anfahrt zu- und die Abfahrt von einer solchen Veranstaltung,
  • Probe- und Überführungsfahrten durchführen sowie
  • Fahrten zur Wartung und Reparatur des Fahrzeugs durchführen.

Das rote Oldtimerkennzeichen kann für mehrere Fahrzeuge zugeteilt werden. Die Fahrzeuge müssen außer Betrieb gesetzt sein.

Mehrere Fahrzeuge dürfen nicht gleichzeitig mit dem roten Oldtimerkennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen.

Das Kennzeichen wird pauschal versteuert, unabhängig davon, wie viele Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen genehmigt worden sind.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Main-Tauber-Kreis.
  • Keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen.
  • Keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
  • Erstzulassung des Fahrzeugs vor mindestens 30 Jahren.
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs über die Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist die Zulassungsbehörde des Landratsamtes

Verfahrensablauf

Oldtimer-Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind, können auf schriftlichen Antrag mit einem roten Oldtimerkennzeichen (Beispiel: TBB-07050) versehen werden. Die Oldtimereigenschaft ist durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs nachzuweisen.

Ein Fahrzeug mit einem roten Oldtimerkennzeichen darf nur

  • an Oldtimerveranstaltungen teilnehmen. Hierzu zählen auch die Anfahrt zu- und die Abfahrt von einer solchen Veranstaltung,
  • Probe- und Überführungsfahrten durchführen sowie
  • Fahrten zur Wartung und Reparatur des Fahrzeugs durchführen.

Das rote Oldtimerkennzeichen kann für mehrere Fahrzeuge zugeteilt werden. Die Fahrzeuge müssen außer Betrieb gesetzt sein.

Mehrere Fahrzeuge dürfen nicht gleichzeitig mit dem roten Oldtimerkennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen.

Das Kennzeichen wird pauschal versteuert, unabhängig davon, wie viele Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen genehmigt worden sind.

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei Privatperson: Gültiger Personalausweis oder Reisepass,
    • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten.
  • Bei juristischer Person: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug.
  • Bei Einzelfirma: gültiger Personalausweis oder Reisepass und Gewerbeanmeldung.
  • Bei Partnerschaftsgesellschaft: Partnerschaftsregisterauszug.
  • Bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag, gültiger Personalausweis oder Reisepass der Gesellschafter.
    Es ist ein Vertreter zu benennen, der in das Fahrzeugregister eingetragen werden soll.
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.

Hinweis: Bestehen rückständige Gebühren oder Steuerrückstände, ist die Zuteilung des Kennzeichens abzulehnen. Die Zulassungsbehörde darf die bevollmächtigte Person nur dann über den Grund der Ablehnung informieren, wenn der Halter schriftlich erklärt, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und rückständige Steuern informieren darf.

  • Oldtimer-Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs
  • Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nr.)
  • Formloser Antrag mit Angabe der Fahrzeuge, die mit dem roten Kennzeichen verwendet werden sollen
  • Nachweis der technischen Fahrzeugdaten
  • Polizeiliches Führungszeugnis, das bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes zu beantragen ist

Kosten

Die Kosten sind individuell je nach Fallgestaltung zu ermitteln.

Bearbeitungsdauer

Bei dem Antrag auf Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens ist ab Antragseingang mit einer Bearbeitungszeit von etwa 14 Tagen zu rechnen. Für die Entscheidung über die Zuteilung des Kennzeichens muss das polizeiliche Führungszeugnis eingegangen sein und der Auszug aus dem Verkehrszentralregister muss vorliegen. Der Auszug aus dem Verkehrszentralregister wird durch die Zulassungsbehörde beantragt.

Hinweise

Bei dem Antrag auf Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens ist ab Antragseingang mit einer Bearbeitungszeit von etwa 14 Tagen zu rechnen. Für die Entscheidung über die Zuteilung des Kennzeichens muss das polizeiliche Führungszeugnis eingegangen sein und der Auszug aus dem Verkehrszentralregister muss vorliegen. Der Auszug aus dem Verkehrszentralregister wird durch die Zulassungsbehörde beantragt.

Über jede durchgeführte Fahrt ist ein Fahrtennachweis zu führen.

Rechtsbehelf

Folgt.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 23.10.2023 durch Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis aktualisiert.

Formulare und weitere Angebote

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