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Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt informiert und berät die Bevölkerung, Verwaltung und Politik in Fragen der Gesundheit und des gesundheitsbewussten Verhaltens. Gesetzliche Grundlage ist dafür das Gesundheitsdienstgesetz.

Die Aufgaben sind unter anderem: der amtsärztliche Dienst und gutachterliche Tätigkeiten, der Gesundheitsschutz mit den Teilbereichen Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz, die Gesundheitsförderung und Prävention, die Gesundheitsberichterstattung und Epidemiologie, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, die sozialmedizinische/sozialpsychiatrische Beratung und Begleitung sowie die Koordination von Hilfsangeboten.

Bei der Durchführung dieser Aufgaben arbeitet das Gesundheitsamt auch mit anderen Einrichtungen, Verbänden und Personen zusammen. Personenorientiert unterstützt das Gesundheitsamt die örtliche Vernetzung gesundheitsbezogener Dienstleistungen zur besseren Kommunikation und Kooperation der verschiedenen Anbieter.

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung



Zugeordnete Organisationseinheiten

Übergeordnete Organisationseinheiten

Leistungen

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