Jugendamt
Vielen Kindern, Jugendlichen und Eltern ist nicht bewusst, dass sie sich in besonderen Lebenssituationen vertraulich an das Jugendamt wenden können. Für die unterschiedlichsten Bereiche stehen ihnen ausgebildete Fachleute zur Verfügung.
Das Jugendamt hat auch die gesetzliche Aufgabe, für das Wohlergehen der im Landkreis lebenden Kinder und Jugendlichen Sorge zu tragen. Wenn dieses Wohl beispielsweise durch Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellen Missbrauch gefährdet oder verletzt wird, handelt das Jugendamt im Interesse des Kindes/Jugendlichen und vermittelt konkrete Hilfe.
Das Jugendamt setzt ein vielfältiges und bedarfsgerechtes soziales Leistungsangebot für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien im Main-Tauber-Kreis um. Dieses Angebot beinhaltet ein weites Feld der Familienförderung sowie ambulante und teilstationäre Hilfen zur Erziehung bis zu internationaler Jugendarbeit.
Das Jugendamt gliedert sich in die Fachbereiche Verwaltung und Soziale Dienste mit jeweils mehreren Sachgebieten.
Servicezeiten
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:
Montag bis Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr
Zugeordnete Organisationseinheiten
Übergeordnete Organisationseinheiten
Leistungen
- Adoption - Akteneinsicht beantragen
- Adoption - sich als Adoptiveltern bewerben
- Adoptionspflege eines minderjährigen Kindes aufnehmen
- Beistandschaft des Jugendamts anfragen
- Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Mütter und Väter beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen beantragen
- Erlaubnis zur Vollzeitpflege beantragen
- Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Pflegefamilie beantragen (Vollzeitpflege)
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand - Unterstützung durch Betreuungshelfer beantragen
- Erziehungsberatung in Anspruch nehmen
- Frühe Hilfen - Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen
- Hilfe für junge Volljährige beantragen
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)
- Hilfeplan aufstellen
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen
- Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen
- Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
- Sorgeerklärungen abgeben
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Tätigkeit als Tagespflegeperson - Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Umgangsrecht - Regelung des Umgangs mit dem Kind beantragen
- Unterhaltsvorschuss beantragen
- Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
- Vollzeitpflege - ein Pflegekind vermitteln
- Vorübergehende Aufnahme von Kindern und Jugendlichen an einem sicheren Ort beantragen
- Zwangsverheiratung verhindern