Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis - Beschwerde einreichen
Allgemeine Informationen
Wir verarbeiten personenbezogene Daten (z.B. Name, Adresse, Geburtstag und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Ausweisdaten etc.), die wir im Rahmen unserer Verwaltungsverfahren und/oder Geschäftsbeziehungen von Ihnen erhalten. Zum anderen verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, andere Behörden etc.) zulässigerweise gewonnen haben und rechtmäßig verarbeiten dürfen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Sozialgesetzbuch (SGB), dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) erfolgt zur Erbringung unserer gesetzlichen Aufgaben (Dienstleistungen), die in unseren Fachämtern für Sie erledigt werden. Die weiteren Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitung können Sie beim jeweiligen Fachamt erfragen.
Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Führerscheinwesen, Anträge beim Sozial- oder Jugendhilfeträger etc.) erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt, Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
Innerhalb unserer Behörde erhalten diejenigen Stellen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung von vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichten benötigen. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (z. B. Rechenzentren, Art. 28 DSGVO) können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb unserer Behörde ist zu beachten, dass wir Informationen über Sie nur weitergeben dürfen, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir aus vertraglicher Verpflichtung befugt sind.
Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten in jedem Fall für die Dauer des Verwaltungsverfahrens und anderer Verfahren, der Gültigkeit von Verträgen bzw. sonstigen rechtlichen Verpflichtungen. Näheres hierzu erfahren Sie im jeweiligen Fachamt.
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der Datenaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO), das ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Königstraße 10a, 70173 Stuttgart.
Im Rahmen eines Verwaltungs- oder sonstigen Verfahrens müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung dieser Verfahren erforderlich oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind.
Voraussetzungen
Keine.
Verfahrensablauf
Nicht zutreffend.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
Keine.
Kosten
Keine.
Hinweise
n.n.
Rechtsbehelf
Folgt
Freigabevermerk
Dieser Text wurde am 15. Mai 2018 durch das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.
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