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Forstamt

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Förderung für Waldbesitzer - Förderung beantragen

Allgemeine Informationen

Das Land Baden-Württemberg und die Europäische Union fördern verschiedenste Maßnahmen im Wald mit öffentlichen Mitteln. Dadurch soll es den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern ermöglicht werden, ihren Wald sachkundig und ordnungsgemäß zu bewirtschaften und somit die vielfältigen Schutz-, Erholungs- und Nutzfunktionen des Waldes dauerhaft und nachhaltig zu erhalten.

Voraussetzungen

Um die Förderung beantragen zu können, wird eine Unternehmensnummer benötigt. Diese vergibt das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis. Die Förderunterlagen können im Förderwegweiser heruntergeladen werden.

Zuständige Stelle

Forstamt Main-Tauber-Kreis, Sachgebiet 2 Hoheit

Verfahrensablauf

Im Rahmen der Richtlinie nachhaltige Waldwirtschaft können Maßnahmen der Waldbegründung (Pflanzung, Saat, Naturverjüngung, Ausmähen, Bewässern), Pflegemaßnahmen, der forstliche Wegebau, die Bodenschutzkalkung und die Bildung/Verwaltung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen gefördert werden. Ebenso kann der Waldbesitzer bei der Bewältigung von Extremwetterereignissen (Aufarbeitung, Umlagerung und Entrinden von Schadholz, Wiederbegründung von Wald, Borkenkäfermonitoring...) unterstützt werden. Nach Teil E der Richtlinie können Naturschutzmaßnahmen (Stilllegung von Bäumen, Anlage und Pflege von Biotopen im Wald, Waldrandpflege...) im Wald gefördert werden. Der Antrag ist schriftlich im Original beim Forstamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis einzureichen. Zuständig für die forstliche Förderung ist das Sachgebiet 2 Hoheit.

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

Die Unterlagen für die Antragsstellung finden Sie bei den Schaltflächen im Förderwegweiser.

Das Antragsformular muss heruntergeladen und lokal auf Ihrem Rechner gespeichert werden, damit die Funktionalitäten vollumfänglich genutzt werden können. Für das Bearbeiten des Antragsformulars empfiehlt sich der Adobe Acrobat Reader.

In der Forstlichen Förderung benötigt jede Antragstellerin und jeder Antragsteller eine Unternehmensnummer. Sofern Sie zum ersten Mal einen Förderantrag stellen, ist dieser bei Ihrer zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde zu beantragen. Das Formular ist ebenfalls im Förderwegweiser hinterlegt.

Kosten

Die Beratung zu Fördermöglichkeiten für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer ist kostenlos.

Hinweise

Keine.

Rechtsbehelf

Die zuständige Stelle wird einen schriftlichen Bescheid zu Ihrem Anliegen erstellen. Dieser enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der Ihnen mitgeteilt wird, wie Sie gegen die Entscheidung vorgehen können.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 12. Oktober 2021 durch das Forstamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.

Formulare und weitere Angebote

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