Vorlesen
Seiteninhalt

Bauamt

Von A wie Architektur bis Z wie Zuwendungsbescheid: Breitgefächert, interessant und anspruchsvoll sind die Aufgaben des Kreisbauamtes.

In vier Sachgebieten beschäftigen sich die Mitarbeiter mit Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, einschließlich Denkmalschutz und Wohnraumförderung, Schornsteinfegerrecht und Friedhofswesen. In den Bereichen Wohnraumförderung und Schornsteinfegerwesen erstreckt sich die Zuständigkeit auf den gesamten Landkreis.

Das Kreisbauamt ist zuständig für sämtliche bau- und denkmalschutzrechtlichen Verfahren in 15 Städten und Gemeinden des Main-Tauber-Kreises, bei der Bauleitplanung für 16 Städte und Gemeinden.

Servicezeiten

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:

Montag bis Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr



Zugeordnete Organisationseinheiten

Übergeordnete Organisationseinheiten

Leistungen

Seite zurück nach oben Seite drucken