Sprungziele
Startseite
Öffnungszeiten
Kontakt
Ideen & Beschwerden
Vorlesen
Seiteninhalt

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderinstrument für den ländlichen Raum. Die Landesregierung verfolgt mit dem ELR die Zielsetzung, in ländlich geprägten Dörfern und Gemeinden die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.

Förderschwerpunkte

Im Vordergrund stehen dabei die Bemühungen, den weiteren Flächenverbrauch durch eine verbesserte innerörtliche Entwicklung zu vermeiden. Um Ortskerne zu stärken, hat die Förderung vor allem die Umnutzung bestehender Gebäude, die Schließung von Baulücken, die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Wiedernutzung von Gewerbebrachen im Blick. Dabei sind auch die Bereitstellung neuer Arbeitsplätze und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze von Bedeutung.

Die Förderung wird auf vier Förderschwerpunkte konzentriert:

  • Arbeiten
  • Grundversorgung
  • Gemeinschaftseinrichtungen
  • Wohnen.
Durch Investitionszuschüsse werden unter anderem die Verlagerung und Erweiterung von Unternehmen, der Bau von Lebensmittelläden und Dorfgemeinschaftshäusern, die Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu Wohnungen sowie die Gestaltung eines attraktiven Wohnumfeldes in den Gemeinden gefördert. Die Förderung richtet sich an die Kommunen, an gewerbliche Betriebe und Privatpersonen.
 
Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung. Sie wird in Form eines Zuschusses oder zinsverbilligten Darlehens der L-Bank Baden-Württemberg mit gleichem Subventionswert gewährt. Gefördert werden Kommunale Maßnahmen mit bis zu 55 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen (Regelfördersatz 40 Prozent, bei CO² bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis zu 45 Prozent), privat-gewerbliche Maßnahmen mit bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen (im Förderschwerpunkt Grundversorgung bis zu 35 Prozent). Sonstige private Maßnahmen mit 30 Prozent, bei CO² bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion 35 Prozent, der zuwendungsfähigen Aufwendungen. Es gelten jeweils Förderhöchstbeträge. Die Mehrwertsteuer ist nicht zuwendungsfähig, und Zuwendungen unter 5000 Euro werden nicht gewährt.


Seite zurück nach oben Seite drucken Seite weiterempfehlen