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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderinstrument zur Stärkung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg. Ziel des ELR ist die integrierte Strukturentwicklung. Jedes geförderte Projekt ist im Jahr der Programmaufnahme zu beginnen und leistet in einem der vier Förderschwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten oder Gemeinschaftseinrichtungen einen Beitrag zur Strukturverbesserung der Städte und Gemeinden.

Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Innerörtliche Potenziale sollen geweckt werden, indem beispielsweise leerstehende Immobilien umgenutzt oder Gebäude aufgestockt werden, der Ortskern nachverdichtet wird und bestehende Häuser modernisiert werden. Ziel des Förderprogramms ELR ist es, den Flächenverbrauch weiter zu reduzieren und den Folgen des Klimawandels auf allen Ebenen entgegenzuwirken.

Wohnen/Innenentwicklung

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden Projekte zur Erhaltung und Stärkung der Ortskerne sowie Siedlungsflächen aus den 60er und 70er-Jahre, sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 60er-Jahre angrenzen, gefördert. Im Fokus steht die Aktivierung von innerörtlichem Wohnraum durch die Umnutzung leerstehender Gebäude, Aufstockung von Bestandsgebäuden, innerörtliche Nachverdichtung mit Mehrfamilienhäusern, Schaffung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen) sowie die Verbesserung des Wohnumfelds.

Der Neubau von Einfamilienhäusern ist ab dem Programmjahr 2026 von der Förderung ausgeschlossen. 

Grundversorgung 

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 Prozent (ggf. 35 Prozent bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.

Arbeiten

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zur Erhaltung der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. 

Gemeinschaftseinrichtungen 

Gemeinschaftseinrichtungen wie Mehrzweckhallen oder Dorfgemeinschaftshäuser werden gefördert, wenn sie auch der Innen- und Ortskernentwicklung dienen. Die Förderung konzentriert sich auf die Modernisierung und Anpassung von Bestandsgebäuden.

Die Förderung von Rathäusern und Kindergärten ist nur möglich, wenn bei den Baumaßnahmen Bestandsgebäude genutzt und diese ggf. untergeordnet ergänzt werden (mit Anbauten). Auch die Schaffung von Barrierefreiheit bei Bestandsgebäuden stellt eine mögliche, förderrelevante strukturelle Verbesserung dar.

Neue klimapolitische Ausrichtung im ELR

Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen wird vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen immer wichtiger und daher weiterhin im ELR gefördert. Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonender, CO2-bindender Baustoffe wie zum Beispiel Holz als neue wesentliche Tragwerkskonstruktion wird der Fördersatz um fünf Prozentpunkte erhöht. Bis auf Projekte im Förderschwerpunkt Grundversorgung können Neubauprojekte nur noch bei Erfüllung dieser Vorgabe gefördert werden.

Weitere Neuerungen

Die (Unter-)Nutzung und Unterhaltung von kirchlichen Räumen stellt für viele Kirchen zunehmend eine Herausforderung dar. Es gibt immer mehr Ansätze, kirchliche Räume für alternative oder erweiterte Nutzungen zu öffnen. Dies soll helfen, die Gebäude zu erhalten und gleichzeitig ihre Bedeutung für die Gemeinschaft zu bewahren. Das ELR kann diese Entwicklung unterstützen. Deshalb soll ein Schwerpunkt der ELR-Förderung in diesem Jahr auch auf Investitionen zur Umnutzung von kirchlichen Gebäuden beispielsweise zu kommunalen Kultur- bzw. Begegnungsstätten oder Gemeinschaftseinrichtungen gesetzt werden.

Es können nur Einzelprojekte angemeldet werden, deren bauliche Umsetzung grundsätzlich 2026 beginnt. Die Antragstellung läuft über die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

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