Spitze auf dem Land!
Mit der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ will die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenstellung Baden-Württembergs nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter auszubauen. Die Förderlinie wird zu gleichen Teilen über das Land und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.
Ablauf
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
In der ersten Stufe stellen Sie über Ihre zuständige Stadt oder Gemeinde einen formlosen Antrag zur Aufnahme in das Programm an das Landratsamt Main-Tauber-Kreis und die Bearbeitungsstelle des jeweils zuständigen Regierungspräsidiums. Die Projektauswahl findet halbjährlich statt, Aufnahmeanträge müssen bis zum 28. Februar beziehungsweise 31. August eines Jahres vorliegen.
In der zweiten Stufe und erst nach Erhalt des positiven Einplanungsbescheids durch die Gemeinde können Sie Ihren Antrag bei der L-Bank einreichen.
Allgemeines
Innovationen sind der Schlüssel zum Erfolg einer wettbewerbsfähigen und zukunftsfähigen Region. Der zunehmende globale Wettbewerb und immer kürzere Innovationszyklen stellen Wirtschaftsregionen vor tiefgreifende Veränderungen und erfordern ein stetiges Handeln, um weiterhin nachhaltiges Wachstum und einen hohen Stand der Beschäftigung in der Fläche Baden-Württembergs zu erzielen.
Mit der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ will die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenstellung Baden-Württembergs nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter auszubauen. Die Förderlinie wird zu gleichen Teilen über das Land und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.
Voraussetzungen und Fördersätze
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Ländlichen Raum, die mit neuen, hochinnovativen Produkten und Dienstleistungen überzeugen, werden durch die Förderlinie unterstützt. Ziel ist es, Arbeitsplätze und Wohlstand im Ländlichen Raum Baden-Württembergs zu sichern.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für kleine Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte) bis zu 20 Prozent der Gesamtinvestitionskosten
- für mittlere Unternehmen (weniger als 100 Beschäftigte) bis zu 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten
jedoch maximal 400.000 Euro je Vorhaben.
Wenn Sie ein Vorhaben mit deutlich erkennbarem Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie planen, kann der Zuschuss auf maximal 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden.
Die Bagatellgrenze liegt bei 200.000 Euro.