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Das Identsystem in der Abfallwirtschaft

Die Abfallwirtschaft im Main-Tauber-Kreis wurde ab dem 1. Januar 2020 grundlegend modernisiert und bürgerfreundlicher gestaltet. Seitdem müssen Privathaushalte und Gewerbetreibende zum Jahresbeginn keine Müllmarke mehr bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung kaufen. Stattdessen schickt der Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) jedem Haushalt oder Betrieb immer im März einen Gebührenbescheid für das laufende Jahr zu.

Privathaushalte und Gewerbetreibende können dann die Müllgebühr an den AWMT überweisen oder über ein SEPA-Mandat abbuchen lassen. Um dies zu ermöglichen, wurden im Laufe des Jahres 2019 alle Restmüll-, Biomüll- und Papiergefäße im Main-Tauber-Kreis mit einem elektronischen Chip ausgestattet. Auf jedem Chip ist eine individuelle Identifikationsnummer gespeichert. Damit kann jedes Gefäß einem bestimmten Haushalt oder Gewerbebetrieb zugeordnet werden („Identsystem“).

Seit 1. Januar 2020 werden nur noch bechippte Gefäße entleert, für welche die Jahresgebühr entrichtet wurde. Dies wird durch das Müllfahrzeug automatisch erkannt. Die aufwendigen Kontrollen, ob jeder Haushalt eine Müllmarke gekauft hat, entfallen. Insgesamt verbessert sich die Servicequalität und werden die Müllgefäße mit einer neuen Verwaltungssoftware effizienter verwaltet.

Die Berechnung der Abfallgebühren verändert sich durch die Einführung des Identsystems nicht. Die Gebühren werden weiterhin ausschließlich nach dem auf dem Grundstück vorhandenen Abfallbehältervolumen berechnet. Es bleibt wie bisher bei der Jahresgebühr.

Es ist nicht geplant, die Gefäßinhalte zu wiegen und entsprechend abzurechnen, auch wenn andere Landkreise diese Lösung praktizieren. Sie wäre mit dem Identsystem grundsätzlich möglich.

Mit einer Inventur vergleichbar, wurden insgesamt rund vorhandene 140.000 Müllgefäße im Landkreis mit Transpondern (Chips) ausgerüstet. Der Chip wurde unter dem Behälterrand montiert und kann nicht manipuliert werden. Er enthält eine weltweit einmal vorhandene Identifikationsnummer, die nur im internen EDV-Programm der Abfallwirtschaft zugeordnet werden kann. Persönliche Daten oder sonstige Informationen werden auf dem Chip nicht gespeichert. Das System ist daher aus datenschutzrechtlicher Sicht unbedenklich. 

Durch die Müllsammelfahrzeuge wird die Behälternummer des Chips während des Leerungsvorgangs gelesen, die Entleerung elektronisch registriert und direkt an die Behälterverwaltung beim Abfallwirtschaftsbetrieb übertragen. Es wird lediglich die Identifikationsnummer mit Datum und Uhrzeit übermittelt. Erst im Computer-Programm beim AWMT wird die Chipnummer mit den Objektdaten (Adresse und Eigentümer) verknüpft.

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