Fachbereich Verwaltung
Als örtlicher öffentlicher Träger der Jugendhilfe erbringt das Jugendamt eine Vielzahl von Unterstützungsleistungen für junge Menschen und ihre Familien.
Vom Fachbereich Verwaltung werden dabei insbesondere wirtschaftliche Hilfen verantwortet.
Hierzu zählt die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Für alleinerziehende Väter und Mütter kann das Jugendamt Unterhaltsvorschuss gewähren, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil sich seiner Unterhaltspflicht entzieht oder dieser tatsächlich nicht nachkommen kann.
Individuelle Hilfen für Minderjährige und junge Volljährige, zum Beispiel verschiedene Erziehungshilfen, können eine wichtige Unterstützung sein und werden auf Antrag der Personensorgeberechtigten gewährt. Mit der Durchführung dieser Leistungen beauftragt das Jugendamt freien Träger der Jugendhilfe. Die Eltern müssen sich unter bestimmten Umständen an den Kosten beteiligen.
Daneben werden Mütter und Väter in Sorgerechts- und Unterhaltsfragen vom Jugendamt beraten. Dem Fachbereich Verwaltung sind ebenfalls die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugeordnet, denen nach gerichtlicher Entscheidung die elterliche Sorge für Minderjährige übertragen wurde (Amtspflegschaft/Amtsvormundschaft).
Schließlich verantwortet der Fachbereich Verwaltung die Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Main-Tauber-Kreis.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Zugeordnete Organisationseinheiten
Sachgebiet Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften
Sachgebiet Unterhaltsvorschuss
Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe
Übergeordnete Organisationseinheiten
Leistungen
- Beistandschaft des Jugendamts beantragen
- Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Mütter und Väter beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen beantragen
- Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand - Unterstützung durch Betreuungshelfer beantragen
- Hilfe für junge Volljährige
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Jugendarbeit
- Jugendhilfeplanung
- Kindergartenwesen
- Kindertagesbetreuungsangebote
- Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen
- Landesprogramm STÄRKE - Informationen und Förderung erhalten
- Sorgeerklärungen abgeben
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Unterhaltsvorschuss beantragen
- Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen