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Weiterbildungsverbund Psychiatrie und Psychotherapie

Der Main-Tauber-Kreis hat gemeinsam mit dem Neckar-Odenwald-Kreis den Weiterbildungsverbund Psychiatrie und Psychotherapie gegründet. Ziel des Zusammenschlusses ist es, im ländlichen Raum dem drohenden Facharztmangel in der Psychiatrie und Psychotherapie zu entgegnen.

Gemäß der Weiterbildungsordnung 2020 der Landesärztekammer Baden-Württemberg dauert die Weiterbildung 60 Monate. Innerhalb dieser 60 Monate sind zu bestimmter Dauer verschiedene Stationen im stationären und ggf. im ambulanten ärztlichen Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie sowie Neurologie abzuleisten. Zum weiteren Kompetenzerwerb können zudem zwölf Monate in anderen definierten Fächern wie zum Beispiel der Inneren Medizin und der Kinder- und Jugendpsychiatrie absolviert werden.

Kooperationspartner

 

Einen soliden Grundstock für den Weiterbildungsverbund bilden die Kooperationspartner, die sich aus der Gruppe der niedergelassenen wie auch der stationären weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzten aus beiden Landkreisen, der Landesärztekammer und der beiden Landkreise bilden. Im Einzelnen sind diese:

 

  • Landkreise
    • Main-Tauber-Kreis
    • Neckar-Odenwald-Kreis
  • Die Landesärztekammer
    • vertreten durch die Bezirksärztekammern Nordwürttemberg und Nordbaden
  • Kliniken sowie niedergelassene Praxen beider Landkreise mit weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzten der
    • Psychiatrie und Psychotherapie
    • Neurologie

Weiterbildungspaten und Koordinierungsstelle

 

Die Kooperationspartner verpflichten sich in der sogenannten Kooperationsvereinbarung, unter anderem die Rotationsabschnitte mithilfe von Weiterbildungspaten untereinander abzustimmen, so dass die Weiterbildungszeit für die Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) nahtlos verlaufen kann. Ergänzend unterstützt hierbei vor allem auch die Koordinierungsstelle des Weiterbildungsverbundes, die sich im Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreis befindet und Ansprechpartner für die ÄiW sowie die Kooperationspartner ist.

 

Die ÄiW werden wie gewohnt durch die Kliniken oder Praxen eingestellt und entlohnt. Die üblichen Bewerbungsverfahren und die Entscheidungshoheit der medizinischen Einrichtungen über die Einstellung der ÄiW bleiben unabhängig vom Weiterbildungsverbund und unberührt.

 

Neben der Kooperationspartner können sogenannte Rotationspartner dem Weiterbildungsverbund beitreten, die die Fächer für den weiteren Kompetenzerwerb anbieten und entsprechend über die Weiterbildungsbefugnisse verfügen.

 

Sind Sie Arzt/Ärztin und interessiert, im Rahmen des Weiterbildungsverbundes die Facharztkompetenz Psychiatrie und Psychotherapie zu erlangen oder sind Sie weiterbildungsbefugter Arzt/Ärztin für die Fächer, die gemäß WBO 2020 für die Weiterbildung Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie relevant sind, dann wenden Sie sich gerne an die genannten Ansprechpartner.

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