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08.11.2023

Zwölf Frauen und Männer mit Zivilcouragepreis geehrt

Der Förderverein Aktionskreis Sucht- und Gewaltprävention, Sicherheit und Gesundheitsförderung im Main-Tauber-Kreis e. V. (Förderverein AkS) hat am Dienstag, 7. November, im Landratsamt in Tauberbischofsheim den Zivilcouragepreis für den Main-Tauber-Kreis verliehen. Gewürdigt wurden insgesamt zwölf Frauen und Männer, die in verschiedenen Situationen in herausragender Weise ihre Zivilcourage bewiesen haben. Die Preise wurden von der Volksbank Main-Tauber zur Verfügung gestellt.

Landrat Christoph Schauder wies darauf hin, dass die Ehrung seit 2016 regelmäßig stattfindet und nun die Marke von insgesamt 100 geehrten Personen erreicht worden sei. „Dies macht mich persönlich sehr stolz, da mutiges und beherztes Eingreifen in brenzligen Situationen enorm wichtig ist“, erklärte der Landrat. Dabei sei selbstloses Handeln alles andere als selbstverständlich. Vielmehr werde in der Gesellschaft viel zu häufig weggeschaut, auch wenn die Hilfe sogar gesetzlich vorgeschrieben ist. Deshalb sei das Eintreten für die Gemeinschaft noch nie so wertvoll und wichtig gewesen. Gleichwohl müsse sich niemand selbst in Gefahr bringen. „Oftmals reichen kleine Dinge oder einfach nur ein offenes Ohr aus“, sagte er. Er dankte allen Preisträgerinnen und Preisträgern, da sie „maßgeblich Verantwortung übernommen“ hätten.

Landrat Schauder wies zudem darauf hin, dass es bei der Preisverleihung nicht etwa darum gehe, den spektakulärsten Fall in den Mittelpunkt zu rücken. „Vielmehr möchten wir die spontane Hilfsbereitschaft und die Mitmenschlichkeit der Handelnden hervorheben, die mit ihrem beherzten Eingreifen Leid verhindert habe.“ Zivilcourage beweise, wer in Aktion tritt, um anderen Menschen in einer gefährlichen Situation zur Seite zu stehen.

Polizeipräsident a.D. Hans Becker bezeichnete es als „gut und richtig“, dass die Verleihung des Zivilcouragepreises inzwischen zu einem festen Bestandteil der Veranstaltungen im Main-Tauber-Kreis geworden ist. Dies gelte insbesondere in Zeiten, die „mehr denn je von Unsicherheit, Zukunftsangst und Gleichgültigkeit“ geprägt seien. Es sei gut zu wissen, dass es im Main-Tauber-Kreis Menschen gibt, „denen es gerade nicht gleichgültig ist, was mit anderen Menschen passiert und die aktiv mithelfen, um Schaden zu verhüten“. Dabei müsse niemand zu einem Heden generieren. Oft führten ganz einfache Dinge zu einer großen Wirkung, beispielsweise die Polizei zu verständigen oder sich aktiv ins Gespräch zu bringen. „Vorbildliches Verhalten soll nicht nur gewürdigt werden, sondern auch anderen als Vorbild und zur Nachahmung dienen.“

Die Preise übergaben im Wechsel Landrat Schauder als Vorsitzender des Fördervereins AkS; Polizeipräsident a.D. Hans Becker als stellvertretender Vorsitzender sowie die weiteren Vorstandsmitglieder, Sozialdezernentin Elisabeth Krug vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis und Bürgermeister Joachim Döffinger (Assamstadt).

Die Feier wurde von dem Holzbläser-Quintett des Landespolizeiorchesters Baden-Württemberg unter der Leitung von Truong-Giang Nguyen musikalisch umrahmt.

Folgende Personen wurden geehrt:

Fall 1: Besonders schwerer Fall des Betrugs (gewerbsmäßig), Versuch (Arbeitsweise „Schockanruf“ – Verursachung eines angeblichen tödlichen Verkehrsunfalls), hier: Täterfestnahme

Preisträger: Dr. Konstantin Arnaudov (zur Ereigniszeit 72 Jahre), Wertheim

Sachverhalt: Am Freitag, 17. Februar 2023, um 10 Uhr erhielt der Preisträger, Dr. Arnaudov, nach dem Gassi gehen mit seinem Hund einen Anruf. Es meldete sich am Telefon zunächst eine Frau, die sich als seine Tochter ausgegeben hatte. Die Frau weinte und sagte zu Dr. Arnaudov „Papa, ich hab‘ was Schlimmes getan.“ Im Anschluss wurde das Telefonat von einer angeblichen Polizeibeamtin weitergeführt. Die angebliche Polizeibeamtin schilderte einen Verkehrsunfall, der angeblich von der Tochter des Dr. Arnaudov verursacht worden sein soll. In dem Telefonat teilte ihm die angebliche Polizeibeamtin mit, dass seine Tochter einen schlimmen Verkehrsunfall in Wertheim verursacht habe. Hierbei soll sie eine schwangere Frau so schlimm verletzt haben, dass diese an den Folgen des Unfalls verstorben sei. Die angebliche Polizeibeamtin teilte auch mit, dass die Tochter ins Gefängnis gehen müsse, dies könnte man jedoch vermeiden, wenn eine Kaution bezahlt werden würde. Dr. Arnaudov war wie jeder Vater zunächst geschockt. In den weiteren Telefonaten bemerkte er jedoch den Schwindel. Er verständigte, während er mit den Betrügern telefonierte, mit einem anderen Telefon die Polizei unter der Notrufnummer 110. In dem Telefonat mit der Polizei teilte er die bevorstehende Übergabe des Geldes mit. Dr. Arnaudov konnte durch weitere Gespräche die Betrüger überzeugen, so dass diese sich mit ihm für einen Übergabeort des Geldes in Höhe von 30.000 Euro einigten. Am Übergabeort wurde die Abholerin von Polizeibeamten der Kriminalpolizei Heilbronn festgenommen.

Fall 2: 13-jährige Ersthelferin

Preisträgerin: Maria Denisa Nicula (zur Ereigniszeit 13 Jahre), Weikersheim-Laudenbach

Sachverhalt: Die damals 13-jährige Schülerin und Preisträgerin Maria Denisa Nicula befand sich am Montag, 30. Januar 2023, um 13.30 Uhr mit Klassenkameradinnen in der Mittagspause im Bereich des BAGeno-Marktes in Weikersheim. Dort sah Maria Denisa Nicula einen bewusstlosen Mann an einer Mauer liegen. Der Mann wurde auch von anderen Passanten wahrgenommen. Da die Schülerin sah, dass sich bislang niemand um den Mann kümmerte, entschloss sie sich, zu ihm zu gehen. Da der Mann bei einem Ansprechen nicht reagierte und bewusstlos war, entschloss sich Maria Denisa Nicula, sofort die Rettungsleitstelle zu verständigen. Die Schülerin wartete noch bis zum Eintreffen der Rettungskräfte. Erst danach ging sie wieder in die Schule, da sie noch Nachmittagsunterricht hatte. Nur durch das beherzte und couragierte Eingreifen der Preisträgerin konnten die von ihr verständigen Rettungskräfte sich um den bewusstlosen Mann kümmern. Dies ist aufgrund ihres Alters besonders hervorzuheben, da erwachsene Passanten achtlos an dem bewusstlosen Mann vorbeigelaufen sind.

Fall 3: Besonders schwerer Fall des Betrugs (gewerbsmäßig), Versuch (Arbeitsweise „Schockanruf“ – Verursachung eines angeblichen schweren Verkehrsunfalls), hier: Täterfestnahme

Preisträger: Monika Sigmundzik (zur Ereigniszeit 62 Jahre) und Alan Sigmundzik (zur Ereigniszeit 42 Jahre), beide Wertheim

Sachverhalt: Am Donnerstag, 2. März 2023, gegen 17.00 Uhr wurde das Polizeirevier Wertheim von dem Preisträger Alan Sigmundzik angerufen. Alan Sigmundzik teilte den Polizeibeamten mit, dass seine Mutter zum jetzigen Zeitpunkt mit Betrügern telefonieren würde. Bei dem Anruf würde es sich um einen „Schockanruf“ handeln. In dem sogenannten Schockanruf behauptete der Anrufer, von der Staatsanwaltschaft zu sein. Der Mutter, Monika Sigmundzik, die auch Preisträgerin ist, wurde mitgeteilt, dass ihre Schwiegertochter mit dem Enkelkind mit dem Auto in Frankfurt unterwegs gewesen sein soll. Dort soll die Schwiegertochter einen schweren Verkehrsunfall verursacht haben. Die Schwiegertochter soll sich hierbei ihre Zunge abgebissen haben und könne daher nicht sprechen. Das Enkelkind sei zwischenzeitlich in einem Kinderheim untergebracht worden. Auch in diesem Fall wurde mitgeteilt, dass die Schwiegertochter ins Gefängnis gehen müsse, dies könnte man jedoch vermeiden, wenn Monika Sigmundzik eine Kaution bezahlen würde. Die Preisträgerin Monika Sigmundzik erkannte jedoch, dass es sich um einen Schockanruf handelte. Der Sohn, der mit in der Wohnung anwesend war, verständigte noch während des Telefonats das Polizeirevier Wertheim und teilte den Polizeibeamten live den Verlauf des Telefonats mit. Auch in diesem Telefonat konnte die Preisträgerin Monika Sigmundzik die Betrüger überzeugen, dass sie ein weiteres Opfer gefunden haben. Monika Sigmundzik telefonierte durchgängig mit den Betrügern. Die Täter wussten nicht, dass bei dem vereinbarten Übergabeort schon Polizeibeamte des Polizeireviers Wertheim auf den Abholer warteten. Nach der fingierten Übergabe der vereinbarten Kaution in Höhe von 75.000 Euro konnte der Abholer von Polizeibeamten des Polizeireviers Wertheim festgenommen werden.

Fall 4: Tötungsdelikt – Versuch

Preisträger: Jörg Gerhard Staritz (zur Ereigniszeit 59 Jahre), Tauberbischofsheim, und Fereydoon Alizadeh (zur Ereigniszeit 36 Jahre), Wertheim

Sachverhalt: Am Samstag, 26. Februar 2022, um 11.11 Uhr befand sich der Geschädigte mit seiner neuen Lebenspartnerin, der getrennt lebenden Ehefrau des Beschuldigten, zusammen mit dem 13-jährigen leiblichen Sohn des Beschuldigten zu Fuß auf dem Weg zum Elektrofachmarkt HEM expert in Bad Mergentheim. Auf dem Weg dorthin, in unmittelbarer Nähe zum Elektrofachmarkt, nahmen sie den Beschuldigten wahr, welcher sich ebenfalls zu Fuß in dem Bereich aufhielt und dem neuen Partner seiner getrennt lebenden Ehefrau in der Vergangenheit mehrfach mit dem Tod gedroht hatte. Da der Täter nach Erkennen des neuen Partners ein Messer zog und zielgerichtet auf diesen zulief, begab sich dieser in den Verkaufsraum des Elektrofachmarktes und versteckte sich zunächst zwischen den Verkaufsregalen. Der Täter folgte ihm und suchte die Gänge nach dem neuen Mann seiner Ex-Frau ab. Nach einer kurzen Zeit konnte er ihn ausfindig machen. Er lief zielgerichtet auf ihn zu und griff ihn körperlich an. Das männliche Opfer versuchte nach hinten auszuweichen, stürzte jedoch in der Rückwärtsbewegung auf den Boden. Der Täter setzte daraufhin sofort nach und stach mit einem Messer mehrfach auf den am Boden liegenden Mann ein. Der Täter versuchte, auf den Oberkörper und auf die Beine des Opfers einzustechen. Das Opfer erlitt mehrere Schnitt- bzw. Stichverletzungen. Im weiteren Verlauf wirkten insgesamt sechs Personen, die sich als Kunden zufällig im Elektrofachmarkt aufhielten, auf den Täter ein, obwohl dieser mit einem Messer bewaffnet war und weiter versuchte, auf das Opfer einzustechen. Ebenso beteiligte sich bei dem Kampf gegen den Täter auch dessen eigener, 13-jähriger Sohn. Dieser versuchte ebenso, ein weiteres Einstechen seines Vaters auf das Opfer zu verhindern. Der Täter, der sich massiv zu Wehr setzte, konnte nur durch das couragierte Eingreifen der sechs Kunden im Elektrofachmarkt überwältigt werden. Der Täter musste bis zum Eintreffen der Polizei von den Kunden am Boden fixiert werden. Unter den Kunden, die den Täter überwältigen konnten, befinden sich auch die Preisträger Fereydoon Alizadeh und Jörg Gerhard Staritz. Beide Personen überwältigten mit weiteren Kunden den Täter. Fereydoon Alizadeh gelang es, die Hand des Täters mit dem Messer zu fixieren und im weiteren Verlauf das Messer zu entreißen und zu sichern. Jörg Gerhard Staritz, der ebenfalls mit dem Täter am Boden gekämpft hatte, versuchte nach der Überwältigung des Täters, die stark blutende Wunde am Bein des Opfers abzubinden. Die anderen beteiligten Kunden sind von dem Vorfall immer noch zu sehr traumatisiert und verzichten daher auf eine Ehrung.

Fall 5: Besonders schwerer Fall des Betrugs (gewerbsmäßig), Versuch (Arbeitsweise „Schockanruf“ – Verursachung eines angeblichen schweren Verkehrsunfalls)

Preisträgerin: Irma Winterholler (zur Ereigniszeit 67 Jahre), Wertheim

Sachverhalt: Am Donnerstag, 9. Februar 2023, um 10.30 Uhr bemerkte die Preisträgerin Irma Winterholler eine Frau und einen Mann, die sie nicht kannte, vor der Wohnungstüre ihres 94-jährigen Nachbarn. Da die Wohnungstüre schon geöffnet war und die Personen sich mit ihrem Nachbarn unterhielten, entschied sie sich, die beiden Personen anzusprechen. Die Frau erklärte ihr, dass sie mit der Enkelin des 94-jährigen Nachbarn einen Verkehrsunfall hatte, bei welchem ihr Auto beschädigt wurde und sie sich den Arm gebrochen habe. Mit der Enkelin habe sie sich auf eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 5000 Euro geeinigt, welche sie jetzt beim Geschädigten abholen wolle. Der danebenstehende Mann trug eine Weste mit der Aufschrift „Polizei“. Die aufmerksame Nachbarin bemerkte sofort, dass es sich hier um Betrüger eines Schockanrufes handelte. Als sie die junge Frau und den Mann darauf ansprach, ergriffen diese sofort die Flucht. Nur durch ihr beherztes Einschreiten wurde ein besonders schwerer Fall des Betruges verhindert. Die beiden Betrüger konnten leider nicht festgenommen werden.

Fall 6: Besonders schwerer Fall des Betrugs (gewerbsmäßig), Vollendung (Arbeitsweise „Schockanruf“ – Verursachung eines angeblichen tödlichen Verkehrsunfalls), hier: Täterfestnahme

Preisträgerin: Luise Wehr (zur Ereigniszeit 74 Jahre), Weikersheim

Sachverhalt: Am Donnerstag, 23. Februar, verständigte der Sohn der Preisträgerin das Polizeirevier Bad Mergentheim. In dem Telefonat teilte er mit, dass seine 74-jährige Mutter, die Preisträgerin Luise Wehr, Opfer eines „Schockanrufs“ geworden sei. Demnach habe ihr ein angeblicher Staatsanwalt telefonisch mitgeteilt, dass ihre Tochter einen Verkehrsunfall verursacht habe, bei dem ein siebenjähriges Kind ums Leben gekommen sei. Aus diesem Grund forderte der angebliche Staatsanwalt eine Kaution in Höhe von 70.000 Euro. Luise Wehr, die tatsächlich eine Tochter hat, wurde anfangs von dem Täter überrumpelt. Sie ging tatsächlich davon aus, dass ihre Tochter einen tödlichen Unfall verursacht hatte. In der Folge wurde von ihr ein höherer Geldbetrag an einen Abholer übergeben. Die Betrüger vereinbarten mit Luise Wehr eine weitere Übergabe, da der bereits überreichte Geldbetrag zu niedrig sei. Als ihr Sohn später von dem Anruf der angeblichen Staatsanwaltschaft erfahren hatte, verständigte dieser sofort das Polizeirevier Bad Mergentheim. Da die Betrüger der Ansicht waren, dass bei der Frau noch mehr zu holen sei, setzten diese sich wieder telefonisch mit ihr in Verbindung. Die Preisträgerin Luise Wehr hielt die Legende der gutgläubigen Geschädigten aufrecht und vereinbarte mit den Betrügern eine Übergabe von 37.000 Euro. Im weiteren Verlauf wurde Luise Wehr an einen Übergabeort gelotst. Dort konnten nach der fingierten Übergabe insgesamt drei Personen von Polizeibeamten der Kriminalpolizei Tauberbischofsheim festgenommen werden.

Fall 7.1: Besonders schwerer Fall des Betrugs (gewerbsmäßig), Vollendung und Versuch, Arbeitsweise „Gewinnversprechen“

Preisträgerinnen: Sarah Ali (zur Ereigniszeit 27 Jahre), Tauberbischofsheim-Dittwar, und Ulrike Ingrid Hamann (zur Ereigniszeit 55 Jahre), Königheim

Sachverhalt: Zwischen dem 16. und dem 20. Januar 2023 wurde eine ältere Dame mehrmals auf ihrem Mobilfunktelefon angerufen und zur Teilnahme bei einem Gewinnspiel überredet. Nach der Zusage wurde sie aufgefordert, beliebige Zahlen zu nennen. Falls die richtige Zahl dabei sein sollte, könnte sie etwas gewinnen. Einen Tag später wurde der geschädigten Frau mitgeteilt, dass sie tatsächlich 38.000 Euro gewonnen habe. Für die Freigabe des Gewinnes sei es jedoch erforderlich, 800 Euro in Form von Google-Play-Karten zu bezahlen. Die Geschädigte begab sich daraufhin am 19. Januar 2023 in den Nettomarkt nach Königheim und kaufte für 200 Euro Google-Play-Karten. Die Codes gab sie den Betrügern über deren hinterlegte Telefonnummer durch. Als sie am nächsten Tag weitere Google-Play-Karten im Nettomarkt Königheim kaufen wollte, wurde die Angestellte Sarah Ali auf die Kundin aufmerksam. Als sie den Grund für die Käufe der Google-Play-Karten erfuhr, erklärte sie der Kundin, dass es sich hierbei um Betrüger handelt. Die Preisträgerin Sarah Ali ging sogar noch einen Schritt weiter und rief die hinterlegte Telefonnummer der Betrüger an. Den Betrügern sagte sie, dass sie die Enkeltochter der Frau sei und sie den Betrug durchschaut hatte. Sie forderte die Betrüger auf, weitere Anrufe zu unterlassen. Erst nach dem klärenden Gespräch mit der Preisträgerin bemerkte die Geschädigte, dass sie betrogen worden war und erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei.

Dieselbe ältere Dame erhielt am Montag, 22. Mai, insgesamt 15 weitere Anrufe von Betrügern. In den Telefonaten ließ sich die ältere Frau vorgaukeln, dass sie 49.000 Euro gewonnen habe. Für die Freigabe des Gewinnes sollte sie Google-Play-Karten in Höhe von 1500 Euro kaufen und die Codes der hinterlassenen Telefonnummer übergeben. Dieser Betrug wurde sofort von der Angestellten des Nettomarktes in Königheim, der Preisträgerin Ulrike Ingrid Hamann bemerkt. Die Preisträgerin verständigte im Anschluss die Polizei. Die Betrüger waren so dreist, dass sie noch während der Anzeigenaufnahme bei der Polizei versuchten, weiter auf die Geschädigte einzuwirken. Nur durch das Eingreifen der Preisträgerin, Ulrike Ingrid Hamann, konnte der Betrug zum Nachteil der älteren Dame verhindert werden.

Fall 7.2: Besonders schwerer Fall des Betrugs (gewerbsmäßig), Versuch, Arbeitsweise „Gewinnversprechen“

Preisträger: Nancy Knörck (zur Ereigniszeit 35 Jahre), Weikersheim

Sachverhalt: Am Montag, 23. Januar 2023, erhielt eine ältere Dame aus Igersheim einen Anruf von einer vermutlich jungen Frau. In dem Telefonat wurde ihr mitgeteilt, dass sie bei einem Gewinnspiel 38.000 Euro gewonnen habe. Der Gewinn würde durch eine Security-Firma im Beisein eines Anwalts persönlich bei ihr zu Hause übergeben. Die ältere Frau wurde jedoch darauf hingewiesen, dass der Gewinn zuvor ausgelöst werden müsse. Hierzu sei es erforderlich, dass sich die Geschädigte Google-Play-Karten in Höhe von 900 Euro kaufen und den jeweiligen Code übermitteln müsste. Die Anruferin hinterließ daher eine Telefonnummer für den Rückruf.

Die ältere Dame, die an keinem Gewinnspiel teilgenommen hatte, suchte daraufhin den Lebensmittelmarkt „Kaufland“ in Igersheim auf. Nachdem sie mehrere Google-Play-Karten an der Kasse kaufen wollte, wurde die Preisträgerin, Nancy Knörck, die die Kassenaufsicht hatte, stutzig. Sie sprach die ältere Dame an und wollte von ihr wissen, weshalb sie Google-Play-Karten kaufen möchte. Als sie den Grund erfuhr, verhinderte sie sofort den Kauf der Karten und verständigte mit Einverständnis der Dame die Polizei. Auch in diesem Fall wurde die ältere Dame von den Tätern so sehr von einem Gewinn überzeugt, dass sie auf die Betrüger hereingefallen wäre. Nur durch das couragierte Eingreifen der Preisträgerin Nancy Knörck konnte der Betrug zum Nachteil der älteren Dame verhindert werden.

Fall 8: Dachstuhlbrand eines Mehrfamilienwohnhauses in Boxberg

Preisträger: Jakob Zimmermann (zur Ereigniszeit 28 Jahre), Königheim-Gissigheim

Sachverhalt: Am Mittwoch, 31. Mai, bemerkte der Preisträger, Jakob Zimmermann, an seinem Arbeitsplatz in Boxberg einen Rauchaufstieg aus dem übernächsten Gebäude. Da der Rauch so massiv und schwarz war, dass es kein Grill sein konnte, verständigte er um 16.22 Uhr die Feuerwehr über den Notruf 112 und meldete einen Hausbrand. Der 28-jährige Preisträger verließ nach der Meldung des Brandes sofort seinen Arbeitsplatz und begab sich zu dem im Dachgeschoss brennenden Mehrfamilienwohnhauses gegenüber der Sparkasse. Vor dem Haus stellte er einen starken Rauch aus dem Dachstuhl fest. Er begab sich daraufhin sofort durch die Haustüre ins Haus und ging das Treppenhaus in den ersten Stock hoch. Hierbei kamen ihm bereits Bewohner des Hauses entgegen. Einen Mann im mittleren Alter musste er mehrfach auffordern, das Haus zu verlassen. Im Anschluss begleitete er mehrere Personen nach unten ins Freie. Da die Feuerwehr zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetroffen war, und er weitere Personen im Haus vermutete, beschloss er, nochmals ins Haus zu gehen und in den jeweiligen Wohnungen nach weiteren Personen zu schauen. Im ersten Stock des Hauses wurde von ihm die Wohnungstüre eingetreten, um mögliche Bewohner herauszuholen. In der Wohnung selbst konnte er keine weiteren Personen antreffen. Danach entschloss er sich, in den zweiten Stock zu gehen, wo es brannte. Auch hier schaute er in jedem Raum nach, ob weitere Personen aufzufinden sind. Als er hier keine weiteren Personen auffinden konnte, verließ er das Haus. Durch sein couragiertes Eingreifen begab sich Jakob Zimmermann selbst in große Gefahr. Er verhinderte durch sein schnelles und konsequentes Eingreifen vermutlich Schlimmeres.

Fotogalerie

Hintergrund

Förderverein AkS

Bereits im Jahr 2011 wurde der Förderverein AkS gegründet. Seine Aufgaben sind:

  • Unterstützung des Aktionskreises Sucht- und Gewaltprävention, Sicherheit und Gesundheitsförderung im Main-Tauber-Kreis (vormals Aktionskreis Suchtprophylaxe)
  • Initiierung von gesundheitsfördernden Maßnahmen, insbesondere der Sucht- und Gewaltprävention
  • Unterstützung und Förderung von Präventionsprojekten von Eltern, Erziehern, Mitarbeitern von Betrieben und Institutionen, Mitarbeitern der Jugendarbeit und sonstigen Multiplikatoren
  • Verbesserung der Sicherheit der Bürger und Bürgerinnen und damit Erhöhung der Lebensqualität im Main-Tauber-Kreis und seiner Städte und Gemeinden
  • Auszeichnung und Ehrung von Bürgern, die sich im Zusammenhang mit Zivilcourage verdient gemacht haben (Auszeichnung für Bürgerinnen und Bürger für Zivilcourage) und
  • Öffentlichkeitsarbeit

Zivilcouragepreis

  • Beginnend für das Jahr 2016 lobte der Förderverein AkS das erste Mal die Verleihung des Zivilcouragepreises an Bürgerinnen und Bürger im Main-Tauber-Kreis für couragiertes Handeln in verschiedenen Lebenssituationen aus. Es wurden damals fünf Preisträger aus vier Fällen geehrt.
  • Für das Jahr 2017 waren drei Preisträgerinnen und Preisträger aus zwei Fällen zu ehren.
  • Für das Jahr 2018 wurde eine große Zahl an Preisträgerinnen und Preisträgern gewürdigt, nämlich 23 Personen aus 12 Fällen.
  • Für die Jahre 2019 und 2020 wurden insgesamt 24 Frauen und Männer gewürdigt, die in 20 verschiedenen Situationen in herausragender Weise ihre Zivilcourage bewiesen haben. Für das Jahr 2019 wurden zwölf Personen aus neun Fällen geehrt, für das Jahr 2020 ebenfalls zwölf Personen, jedoch aus elf Fällen.
  • 2021 musste die Preisverleihung coronabedingt abgesagt werden.
  • Dafür gab es im Jahr 2022 zwei Preisverleihungen: im Frühjahr mit 24 Preisträgerinnen und Preisträgern und im Herbst mit 13 Preisträgerinnen und Preisträgern.
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