Kinder mit wesentlicher Behinderung: Förderbeträge erhöht
Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr des Main-Tauber-Kreises hat vor kurzem im Landratsamt getagt. Das Gremium kam erstmals in der neuen Wahlperiode in neuer Besetzung zusammen. Ein Tagesordnungspunkt betraf Kinder mit wesentlicher Behinderung.
Für die Betreuung von Kindern mit wesentlicher Behinderung werden integrative Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe gewährt. Als Folge der Reform des Bundesteilhabegesetzes und einer Bedarfserhebung musste die aktuelle Richtlinie des Landkreises angepasst werden. Aufgrund der zwischenzeitlich deutlich gestiegenen Personalkosten wurden außerdem die Förderbeträge erhöht. Die neue Richtlinie wird zunächst für Neubewilligungen ab dem Jahr 2025 zugrunde gelegt. Die Verwaltung rechnet dabei mit einem Anstieg der Aufwendungen um circa 35 Prozent, also 300.000 Euro. Ab dem Jahr 2026 wird die neue Richtlinie vollständig umgesetzt, was Mehrkosten von rund 550.000 Euro für den Landkreis bedeutet.
Des Weiteren wurden die stellvertretenden Vorsitzenden und Schriftführer des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr gewählt.