Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen (im Eigentum des Landkreises)
Allgemeine Informationen
Im Sachgebiet Anlagevermögen, Steuern, Gebühren des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis ist die Verwaltung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, die sich im Eigentum des Landkreises befinden, angesiedelt. Hier werden die Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen vorbereitet und mit den Pächtern geschlossen. Auch die Änderung bzw. Verlängerung der Pachtverträge gehört zum Aufgabengebiet.
Voraussetzungen
Keine.
Verfahrensablauf
Anfragen zur Verpachtung von kreiseigenen landwirtschaftlichen Flächen können formlos beim Amt für Finanzen gestellt werden. Grundsätzlich werden Pachtverträge über mehrere Jahre geschlossen. Wenn keine entgegenstehenden Gründe vorliegen, werden bestehende Pachtverträge nach Ablauf der Pachtdauer verlängert. Das Landratsamt kündigt die Verlängerung schriftlich beim Pächter an.
Änderungen beim Pächter (z. B. bei Betriebsübergabe) müssen dem Landratsamt angezeigt werden.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
Keine.
Kosten
Pachtzins laut Pachtvertrag
Hinweise
Keine.
Rechtsbehelf
Rechtliche Grundlage ist der Pachtvertrag.
Rechtsgrundlage
Neben den Vereinbarungen im Pachtvertrag gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 585 bis 597 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Regelung von Landpachtverträgen.
Freigabevermerk
Dieser Text wurde am 7. August 2019 durch das Amt für Finanzen des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.
Formulare und weitere Angebote
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