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06.12.2023

Windelkonzeption im Landkreis wird 2024 fortgesetzt

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis gibt auch im Jahr 2024 Windelsäcke für Haushalte mit Wickelkindern und pflegebedürftigen, inkontinenten Personen aus. Der Zuschuss für Mehrwegwindeln wird im neuen Jahr ebenfalls gewährt. Diese Freiwilligkeitsleistungen des Main-Tauber-Kreises hat der Kreistag beschlossen. Sie wurden 2021 erstmals angeboten.

Um die Windelsäcke bei Inkontinenz zu beantragen, wird ein ärztliches Attest benötigt. Atteste aus den vergangenen Jahren bleiben weiterhin gültig. Ausgenommen sind befristete Atteste nach deren Ablaufdatum. Sollte das Attest aus dem Vorjahr nicht mehr vorliegen, können für 2024 auch Folgeanträge ohne Attest bei den Städten und Gemeinden abgegeben werden.

Die kostenlose Ausgabe von Windelsäcken für Wickelkinder erfolgt bis zum zweiten Lebensjahr. Der Monat, in dem das Kind zwei Jahre alt wird, zählt nicht mehr dazu. Die Anträge für Windelsäcke müssen bei den Städten und Gemeinden eingereicht werden. Diese prüfen die Anträge und geben die Windelsäcke aus.

Der Zuschuss für Mehrwegwindeln wird nur einmalig gewährt und kann nicht mit einem An-trag auf Windelsäcke kombiniert werden. Die Anträge für Mehrwegwindeln müssen direkt beim Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis eingereicht werden.

Weitere Informationen sind unter www.main-tauber-kreis.de/windelkonzeption zu finden. Dort stehen auch Anträge zum Herunterladen bereit.

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