Windelkonzeption - kostenlose Müllsäcke für Haushalte mit Wickelkindern und pflegebedürftigen, inkontinenten Personen erhalten sowie Zuschuss für den Kauf von Mehrwegwindeln
Allgemeine Informationen
Das Dezernat Jugend, Soziales und Gesundheit des Main-Tauber-Kreises stellt Familien mit Wickelkindern sowie pflegebedürftigen Menschen mit Inkontinenz kostenlose Abfallsäcke zur Verfügung, sofern das der Kommune zugeteilte Budget noch nicht überschritten ist.
Alternativ gewährt das Dezernat Jugend, Soziales und Gesundheit des Main-Tauber-Kreises über den Abfallwirtschaftsbetrieb einen einmaligen Zuschuss für den Kauf von Mehrwegwindeln in Höhe des Kaufbetrags bis zu maximal 120,00 EUR pro Kind. Ebenso erstattungsfähig sind die Leihgebühr für Windelsysteme sowie der Kauf gebrauchter Windeln.
Der Antrag auf Windelsäcke kann nicht mit dem Antrag auf Zuschuss für Mehrwegwindeln kombiniert werden.
Voraussetzungen
- Haushalte mit Wickelkindern:
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistung ist, dass die erziehungsberechtigte Person und das Kind mit Hauptwohnsitz im Main-Tauber-Kreis gemeldet sind. Weiter wird vorausgesetzt, dass Müllgebühren an den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber entrichtet werden. Die kostenlose Ausgabe erfolgt maximal bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres (der Monat, in dem das Kind zwei Jahre alt wird, zählt nicht mehr mit). Die Ausgabe erfolgt frühestens ab dem Zeitpunkt der Beantragung jeweils bis Jahresende, sofern das der Kommune zugeteilte Budget noch nicht überschritten ist. Eine rückwirkende Gewährung ist nicht möglich. - Pflegebedürftige, inkontinente Personen:
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistung ist, dass die in Anspruch nehmende Person mit Hauptwohnsitz im Main-Tauber-Kreis gemeldet ist und sich nicht in stationärer Pflege befindet. Weiter wird vorausgesetzt, dass Müllgebühren an den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber entrichtet werden. Die Ausgabe erfolgt frühestens ab dem Zeitpunkt der Beantragung jeweils bis Jahresende, sofern das der Kommune zugeteilte Budget noch nicht überschritten ist. Eine rückwirkende Gewährung ist nicht möglich. - Zuschuss für Mehrwegwindeln:
Zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zum Schutz von Menschen und Umwelt sollte Abfall vermieden werden. Hierfür steht alternativ zu den Müllsäcken für Einwegwindeln ein Zuschuss zum Kauf von Mehrwegwindeln in Höhe des Kaufbetrags bis zu maximal 120,00 EUR pro Kind zur Verfügung. Diesen können Sie beim Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis beantragen. Diesen Zuschuss erhalten Berechtigte mit Hauptwohnsitz im Main-Tauber-Kreis und Anschluss an die Abfallentsorgung des Main-Tauber-Kreises unter Vorlage der unterschriebenen Kaufquittungen bzw. Rechnungen. Belege, die vor dem Geburtsjahr des Kindes ausgestellt wurden, werden nicht berücksichtigt. Der Zuschuss wird bis zum zweiten Lebensjahr einmalig gewährt und berechnet sich nach folgender Formel: Zuschuss 120,00 EUR / 24 Monate * Anzahl der Monate von der Antragsstellung bis zum 2. Lebensjahr (der Monat, in dem das Kind zwei Jahre alt wird, zählt nicht mehr mit).
Zuständige Stelle
Bereitstellung der finanziellen Mittel: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit des Main-Tauber-Kreises
Abwicklung: Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis
Verfahrensablauf
Um die kostenlosen Windelsäcke zu erhalten, müssen Sie den jeweiligen Antrag ausfüllen und bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit den notwendigen Nachweisen (Kleinkinder: Kopie der Geburtsurkunde; Inkontinenz: ein aktuelles ärztliches Attest, welches die Inkontinenz bescheinigt) vorlegen. Nach Prüfung der Unterlagen werden Ihnen die Windelsäcke von der Verwaltung ausgehändigt, sofern das der Kommune zugeteilte Budget noch nicht überschritten ist.
Um den Zuschuss für den Kauf von Mehrwegwindeln zu beantragen, müssen Sie den dazugehörigen Antrag beim Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis mit den notwendigen Nachweisen (Kopie der Geburtsurkunde, unterschriebene Kaufquittungen/Rechnungen) einreichen.
Fristen
Kleinkinder: Die kostenlose Ausgabe erfolgt maximal bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres (der Monat, in dem das Kind zwei Jahre alt wird, zählt nicht mehr mit). Die Ausgabe erfolgt frühestens ab dem Zeitpunkt der Beantragung jeweils bis Jahresende, sofern das der Kommune zugeteilte Budget noch nicht überschritten ist. Eine rückwirkende Gewährung ist nicht möglich.
Inkontinenz: Die Ausgabe erfolgt frühestens ab dem Zeitpunkt der Beantragung jeweils bis Jahresende, sofern das der Kommune zugeteilte Budget noch nicht überschritten ist. Eine rückwirkende Gewährung ist nicht möglich.
Mehrwegwindeln: Der Zuschuss wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Beantragung gewährt. Die Auszahlung erfolgt maximal in Höhe des Kaufbetrages. Die Berechnung des individuellen Zuschusses erfolgt nach der Formel Zuschuss 120,00 EUR / 24 Monate * Anzahl der Monate von der Antragsstellung bis zum 2. Lebensjahr (der Monat, in dem das Kind zwei Jahre alt wird, zählt nicht mehr mit).
Erforderliche Unterlagen
- (vollständig) ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Geburtsurkunde des Kindes bei Kleinkindern bzw. ärztliches Attest bei pflegebedürftigen, inkontinenten Personen, welches explizit die Inkontinenz bestätigt bzw. zusätzlich unterschriebene Kaufquittungen/Rechnungen bei Antrag auf Zuschuss für Mehrwegwindeln
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise
Keine.
Rechtsbehelf
Rechtliche Grundlage ist der Beschluss des Kreistags des Main-Tauber-Kreises vom 9. Dezember 2020.
Die Windelkonzeption ist eine Freiwilligkeitsleistung des Landratsamt Main-Tauber-Kreis. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Windelkonzeption besteht nicht.
Rechtsgrundlage
Die Windelkonzeption wurde durch Beschluss des Kreistags des Main-Tauber-Kreises vom 9. Dezember 2020 festgelegt.
Freigabevermerk
Dieser Text wurde am 22. Dezember 2020 durch das Büro des Landrats des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt, letztmalige Änderung am 14. April 2026 durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis.
Formulare und weitere Angebote
Bitte wählen Sie in der Suchmaske Ihren Wohnort aus, damit die für Sie verfügbaren Online-Dienste angezeigt werden können.