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Sperrmüll entsorgen

Allgemeine Informationen

Im gesamten Main-Tauber-Kreis wurde zum 1. Januar 2016 der »Sperrmüll auf Abruf« eingeführt. Der »Sperrmüll auf Abruf« ersetzt die vorherige Straßensammlung.

Immer wieder muss in einzelnen Haushalten sofort Sperrmüll entsorgt werden - beispielsweise, wenn eine neue Einbauküche angeliefert wird und die alte Küche nicht bis zur Sperrmüllabfuhr in der Garage o.ä. gelagert werden kann. In solchen Fällen kann Sperrmüll während der Öffnungszeiten mit der ausgefüllten Sperrmüllkarte oder kostenpflichtig zu einem der Recyclinghöfe im Main-Tauber-Kreis gebracht werden.

Voraussetzungen

Bei Ihrem Abfall muss es sich um Sperrmüll handeln (siehe Rückseite der Sperrmüllkarte).

Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Privathaushalten, die nach Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen.

Beispiele für Sperrmüll:

  • Betten, Matratzen, Polstermöbel
  • Schrankteile, Tische, Stühle
  • Koffer, Teppiche
  • Gartenmöbel aus Holz

Achtung: Abfälle aus Renovierungen oder Umbau wie alte Fliesen oder Sanitärkeramik gehören nicht zum Sperrmüll. Diese müssen Sie als Bauschutt getrennt entsorgen. Verschmutzte Tapeten müssen Sie als Restabfall entsorgen.

Zuständige Stelle

Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis

Verfahrensablauf

Durch die Sperrmüllabfuhr auf Abruf soll gewährleistet werden, dass jeder Haushalt die Sperrmüllabfuhr bei Bedarf individuell anfordern kann und die bereitgestellten Gegenstände termingerecht abgeholt und entsorgt werden können.

Ablauf:

  • Mit einer Antragskarte per Post oder über das Online-Formular melden Sie den zu entsorgenden Sperrmüll beim Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) an.
  • Nach Antragsstellung erhalten Sie ein Antwortschreiben mit dem für Sie geltenden Abfuhrtermin.
  • Es können keine Gegenstände nachgemeldet oder spontan dazugestellt werden, weil dies jede Planung unmöglich machen würde.
  • Die Sammeltouren werden auf Basis der gestellten Anträge geplant. Sperrmüll und Altholz werden getrennt durch die beauftragte Firma Kühl abgefahren. Pro Sammeltour können zwischen 30 und 40 Haushalten berücksichtigt werden, je nach Menge des angemeldeten Sperrmülls und Altholzes. Damit dieses System gut funktioniert, müssen die Antwortkarten sehr sorgfältig ausgefüllt werden, ansonsten sind Rückfragen durch den AWMT erforderlich. Der AWMT bittet Sie dies zu beachten.
  • Der angemeldete Sperrmüll darf frühestens ab 19 Uhr des Vortages und muss bis spätestens 6 Uhr am Abfuhrtermin zur Abholung am Bürgersteig bereitgestellt werden. Die Bereitstellung hat so zu erfolgen, dass dieser nicht auf dem privaten Grundstück steht, sondern auf einem öffentlichen Gehweg beziehungsweise auf öffentlicher Fläche, ohne dass Verkehrsbehinderungen entstehen.
  • Nach der Abfuhr der Sperrmüllgegenstände muss der Lagerort von Ihnen gereinigt werden.
  • Pro Jahr sind maximal zwei Abfuhren von Sperrmüll auf Abruf pro Haushalt möglich. Dementsprechend dem zu Jahresbeginn zugesandten Abfallkalender zwei Antwortkarten beigefügt. Auch Anforderungen über das Online-Formular werden registriert und mitgezählt.

Fristen

Der Abholtermin liegt durchschnittlich im Zeitraum von vier Wochen nach Antragstellung

Erforderliche Unterlagen

Die Antragskarte aus Ihrem Abfallratgeber, ansonsten zahlen Sie bei Abgabe auf den Recyclinghöfen 18,00 Euro je 0,5 Kubikmeter.

Kosten

Für den "Sperrmüll auf Abruf" entfallen bei haushaltsüblicher Menge keine Kosten (zweimal pro Haushalt und Jahr).

Wird Sperrmüll zu einem Recyclinghof im Main-Tauber-Kreis gebracht, wird bei Anlieferung im Normallfall 18,00 EUR je angefangenen halben Kubikmeter berechnet. Alternativ kann auch eine Antwortkarte zur Bestellung des "Sperrmülls auf Abruf" abgegeben werden und eine haushaltsübliche Menge wird kostenlos angenommen.

Bearbeitungsdauer

Der Abholtermin liegt durchschnittlich im Zeitraum von vier Wochen nach Antragstellung.

Hinweise

Weiter Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten:

Sperrmüllbörse

Entsorgungseinrichtungen

Rechtsbehelf

Rechtliche Grundlage ist die Abfallwirtschaftssatzung.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 29. Mai 2019 durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt und am 22. März 2023 aktualisiert.

Formulare und weitere Angebote

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