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24.01.2023

Maskenpflicht im ÖPNV in Baden-Württemberg endet - Ruftaxi erhöht Fahrgastkapazitäten

Das baden-württembergische Landeskabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag, 24. Januar, einer Änderung der Corona-Verordnung zugestimmt. Mit diesem Beschluss endet unter anderem die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die neuen Regelungen treten am Dienstag, 31. Januar, in Kraft. Darauf weist die Verkehrsgesellschaft Main-Tauber-Kreis (VGMT) hin. Ab diesem Zeitpunkt gilt im gesamten VGMT-Verkehrsgebiet in Bus, Bahn und Ruftaxi keine Maskenpflicht mehr. Zuvor entfiel diese Pflicht bereits am 10. Dezember 2022 in den bayerischen Linienabschnitten.

Ruftaxi-Kapazitäten werden hochgefahren – bis zu acht Fahrgäste wieder möglich

Mit dem Wegfall der Corona-Einschränkung wird die maximale Fahrgastkapazität im Ruftaxiverkehr wieder auf das Niveau vor der Pandemie gesetzt. „Je nach vorgesehener Fahrzeuggröße können ab Dienstag wieder zwischen vier und acht Fahrgäste gleichzeitig im Ruftaxi befördert werden“, erklärt die Dezernentin für Kreisentwicklung und Bildung und VGMT-Geschäftsführerin Ursula Mühleck über die bevorstehende Kapazitätserweiterung.

VGMT-Geschäftsführer Thorsten Haas bedankt sich bei den Verkehrsunternehmen sowie deren Fahrerinnen und Fahrern, welche durch die vielen ein- und ausbrechenden Linien nach Bayern und die mehrmals wechselnden Ausgestaltungen der jeweils gültigen Corona-Verordnungen drei Jahre lang mit großen Herausforderungen konfrontiert wurden. „Selbstverständlich kann jeder Fahrgast, der sich und andere schützen möchten, weiterhin freiwillig eine Maske im Bus, in der Bahn und im Ruftaxi tragen“, sagt Haas.

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