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Schulbegleitung

Schulbegleitung ist eine ambulante Form der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind (z.B. bei Autismusspektrumstörung). Schulbegleitung ist eine Form der persönlichen Assistenz im Schulalltag, Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter unterstützen Kinder und Jugendliche in Zeiten des Unterrichts und während des Schulbesuchs. Die Hilfe dient dazu, eine angemessene Schulbildung zu ermöglichen, den Schulbesuch sicherzustellen und gleichzeitig die soziale Integration der Schülerin oder des Schülers zu fördern. 

Grundlage der Hilfegewährung durch das Jugendamt sind die gutachterlich festgestellte vorliegende oder drohende seelische Behinderung der Schülerin oder des Schülers und die daraus resultierende soziale Ausgrenzung bzw. der Verlust der Teilhabefähigkeit am gesellschaftlichen Leben. Für das Gelingen der Schulbegleitung ist eine fachübergreifende und engmaschige Kooperation des Sozialen Dienstes mit Schule, Schulamt, Autismus-Beauftragten, Fachärzten und Kinder- und Jugendpsychiatrie erforderlich.

Für Schülerinnen und Schüler, die von einer körperlichen oder geistigen Behinderung bedroht oder betroffen sind, ist das Amt für Soziale Teilhabe und Integration zuständig. In den nächsten Jahren wird es aufgrund von Gesetzesänderungen (KJSG) zu Zuständigkeitsverschiebungen kommen.

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