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Haushaltsrede CDU

Stellungnahme der CDU-Kreistagsfraktion zum Kreishaushalt 2024, zum Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft sowie zu mittelfristigen Finanzplanung 2025 bis 2027

Dies ist heute meine 21. und damit letzte Haushaltsrede im Kreistag.

Ich nehme dies zum Anlass für einen kurzen Rückblick auf die finanzpolitischen Herausforderungen der „Nuller Jahre“ ab 2004, weil wir wahrscheinlich vor ähnlichen Herausforderungen in den nächsten Jahren stehen, falls die Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute Wirklichkeit werden sollten. Diese sehen für dieses Jahr eine negative Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und für die nächsten Jahre nur ein schwaches Wachstum voraus mit der Folge, dass die Ausgaben für Soziales und Personal im Kreishaushalt voraussichtlich stärker ansteigen werden als die Einnahmen.

Es wird also, um es mit den Worten des Philosophen Seneca zu sagen, keinen bequemen Weg geben, der von der Erde zu den Sternen führt.

Dabei hilft vielleicht ein Blick in den Rückspiegel, durch den man oft klarer sieht als durch die Windschutzscheibe. So waren die Jahre 2004 bis 2007 geprägt von den Folgen einer drei Jahre fortwährenden wirtschaftlichen Stagnation sowie von den Einnahmeausfällen einer großen Unternehmenssteuerreform. Der Haushaltsentwurf 2004 sah deshalb eine Anhebung des Hebesatzes für die Kreisumlage um 4,1 Punkte auf 37,4 v.H. vor. In den Beratungen hat man sich auf 36,1 v.H. geeinigt. Der Einnahmeausfall wurde weitgehend kompensiert mit einer Aussetzung von Tilgungsleistungen in einer Größenordnung von 1,3 Millionen Euro. Eigenmittel für Investitionen verblieben keine.Die schwierige Haushaltslage setzte sich auch 2005, 2006 und 2007 fort. Der Hebesatz musste in der Spitze auf 38,5 festgesetzt werden. Um einen noch höheren Hebesatz zu vermeiden, wurden in Klausursitzungen Haushaltskonsolidierungsprogramme im Millionenbereich beschlossen.

Dagegen fühlt sich die Einigung auf 31 v.H. beim Haushalt 2024 ohne substantielle Eingriffe auf der Ausgabenseite wie ein Kindergeburtstag an.

Ab 2008 trat dann eine kontinuierliche Entspannung der Haushaltslage mit Senkung des Hebesatzes bis auf 29,5 v.H. ein. Nach der Finanzkrise 2009/2010, die nur kurz Spuren in den öffentlichen Haushalten hinterlassen hat, entwickelten sich die zehn wirtschaftlich stärksten Jahre in der Geschichte unseres Landes mit immer neuen Rekordwerten bei den Steuereinnahmen. Wir haben diese Dekade für eine zukunftsweisende Weiterentwicklung unseres Landkreises genutzt, indem wir bei den Investitionen nicht gekleckert sondern geklotzt haben, und dies im Einklang mit einer moderaten Neuverschuldung.
Allerdings wurden auch im konsumtiven Bereich, insbesondere bei den beiden großen Kostenblöcken Soziales und Personal, dauerhafte Verpflichtungen eingegangen, deren Finanzierung in den nächsten Jahren herausfordernd sein wird.

Nach einer Dekade, in der Sparen nicht das Gebot der Stunde war, ist es umso schwieriger, sich auf die finanziellen Zwänge einzustellen, die als Folge von Pandemie, Ukrainekrieg, Inflation, Demografie und wirtschaftlichem Abschwung auf uns zukommen. Hinzu kommt der Spardruck auf die Haushalte von Bund und Länder durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, der auch auf die kommunalen Haushalte durchschlagen wird. Auf jeden Fall heißt es für eine gewisse Zeit Abschied zu nehmen von dem Glauben, dass für alle Wünsche, und seien sie noch so berechtigt, Geld vorhanden ist.

Der Philosoph Artur Schopenhauer stellte schon vor rund 200 Jahren fest: „Das Geld gleicht dem Seewasser. Je mehr davon getrunken wird, desto durstiger wird man.“

Deshalb sollten sich alle, die das Geld der Bürger verwalten und ausgeben, wieder an die über 2000 Jahre alten Worte von Cicero erinnern, dass die größte Einnahmequelle in der Sparsamkeit liegt

Das heißt unter anderem auch verstärkt Prioritäten zu setzen und zum Beispiel die Sozialleistungen nach dem Subsidiaritätsprinzip auf die wirklich Bedürftigen zu konzentrieren. Es kann doch nicht sein, dass zum Beispiel eine fehlende Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung dazu führt, dass alle, ob bedürftig oder nicht, in den Genuss einer schuldenfinanzierten Gas- und Strompreisgrenze kommen müssen. Dieses Problem der mangelnden Digitalisierung wird auch am Gesetz zur Kindergrundsicherung deutlich. Denn nach den Aussagen der kommunalen Spitzenverbände ist dessen Umsetzung nur mit einer erheblichen Stellenmehrung möglich.

Wir begrüßen deshalb die Mittelbereitstellung im Kreishaushalt für die weitere Digitalisierung der Kreisverwaltung.

Trotz aller grundsätzlichen Probleme, zu denen auch die überbordende Bürokratie zählt, besteht kein Anlass zu übertriebener Zukunftsangst für unser Land, zur sogenannten German Angst. Ich erinnere in diesem Zusammenhang gerne an die Aussagen eines ehemaligen italienischen Botschafters in Deutschland, der unter Hinweis darauf, dass wir immer zuerst die Risiken fürchten und dann erst die Chancen sehen, einmal erklärt hat: „Er müsse den Deutschen einmal im Monat sagen, dass die Welt morgen noch nicht untergeht.

Die CDU-Fraktion blickt durchaus mit Optimismus und Zuversicht auf die Zukunftsfähigkeit und Chancen unseres Landkreises. In meiner Stellungnahme zur Verabschiedung des Jahresabschlusses 2022 habe ich auf die hervorragende Schlussbilanz 2022 hingewiesen, die ein starkes Fundament für die bevorstehenden Herausforderungen und die nachhaltige Weiterentwicklung darstellt. Der Haushalt 2024 mit Finanzplanung wird diesem Nachhaltigkeitsanspruch durchaus gerecht. Die wichtigsten Zukunftsfelder wie Bildung, Klimaschutz, ÖPNV, Mobilitätswende, Digitalisierung sowie eine ökologisch ausgerichtete und bezahlbare Abfallwirtschaft werden mutig angegangen, ohne dabei die Substanzerhaltung bei Kreisstraßen und Brücken sowie die Gebäudesanierung auf der Basis energetischer Erfordernisse zu vernachlässigen.

Die hierfür vorgesehen Investitionen 2024 bis 2027 umfassen rund 80 Millionen Euro, davon allein rund 28 Millionen Euro im Jahr 2024. Der mit diesen Investitionen einhergehende Anstieg der Verschuldung um rund 33 Millionen Euro auf 56,65 Millionen Euro bis Ende 2027 ist finanzwirtschaftlich vertretbar. Nach der Finanzplanung des Haushalts 2023 sollte die Verschuldung Ende 2026 schon bei 65,439 Millionen liegen, also rund neun Millionen Euro höher als jetzt für Ende 2027 geplant.

Der geringere Anstieg ist einerseits auf das gute Ergebnis 2022 zurückzuführen und andererseits auf eine risikobewusste Finanzplanung der Kreisverwaltung. So wurden mit Blick auf die Kostenrisiken bei den laufenden großen Vorhaben keine größeren Vorhaben neu in die Finanzplanung aufgenommen. Neu sind lediglich 1,6 Millionen Euro für Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Gebäuden sowie 1,6 Millionen Euro für die vom Frauenhofer Institut genutzten Gebäude in Bronnbach. Das nennt man verantwortungsbewusste und verlässliche Haushaltspolitik, die unsere Fraktion gerne mitträgt.

Außerdem wurden die Weichen in Form von Planungsmitteln für die Realisierung der nächsten großen Bildungsprojekte Berufliches Schulzentrum Tauberbischofsheim sowie Schule im Taubertal gestellt, was von uns ausdrücklich begrüßt wird.

Allerdings dürfen wir nicht verkennen, dass dieses Investitionsvolumen und dessen teilweise Finanzierung über Kredite die Nettoabschreibungen bis 2027 um 1,3 Millionen Euro und die Zinsaufwendungen um rund 1,2 Millionen Euro ansteigen lässt. Das entspricht etwa einem Punkt Kreisumlage. Und damit komme ich zur Entwicklung des Ergebnishaushalts und dessen Beurteilung.

Wie eingangs bereits ausgeführt müssen wir laut Prognosen mit einer schwachen wirtschaftlichen Entwicklung in den nächsten Jahren rechnen. Unter dieser Prämisse stehen Landkreis und Kommunen möglicherweise vor einer ähnlichen finanziellen Herausforderung wie von mir für die Jahre 2004 bis 2007 geschildert. Die Ausgangslage stellt sich allerdings besser dar als vor 20 Jahren. Wir starteten in die bereits 2023 begonnene finanzielle Zeitenwende mit einem liquiden Rücklagenbestand von rund 19 Millionen Euro zum 1. Januar 2023, der allerdings bis 2027 völlig aufgebraucht sein wird zum Ausgleich der erheblichen Fehlbeträge in diesem Zeitraum. Im Jahr 2027 verbleibt aber trotz der vorgesehenen Erhöhung des Hebesatzes um weitere 2,5 Punkte auf 33,5 v.H. in den Jahren 2025 und 2027 voraussichtlich ein Fehlbetrag von rund drei Millionen Euro, der auf 2028 vorgetragen werden müsste.

Der Hebesatz für die Kreisumlage kann nicht isoliert von der Entwicklung der Steuerkraftsummen der Kommunen gesehen werden. Entscheidend ist letztlich der tatsächliche Finanzbedarf. So reicht für 2024 eine Erhöhung um 1,5 Punkte anstelle von drei Punkten aus, um das in der Finanzplanung eingesetzte Aufkommen an Kreisumlage von 71,7 Millionen Euro zu erreichen. Das sind ein Drittel des gesamten Finanzbedarfs im Ergebnishaushalt. Bei einer angenommen gleichbleibenden Steuerkraft der Kommunen soll mit einem Hebesatz von 33,5 v.H. ein Aufkommen von jeweils 77,5 Millionen Euro in 2025, 2026 und 2027 erreicht werden. Das sind jeweils rund 6 Millionen Euro mehr als 2024. Dabei wird unterstellt, dass der Zuschussbedarf Soziales, der 2024 bei rund 60 Millionen Euro liegt, bis 2027 lediglich um 1,2 Millionen Euro ansteigt, und dies in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten. Das wären lediglich zwei Prozent im Zeitraum von drei Jahren.

Auch bei den Personalausgaben, die 2024 bei 51,152 Millionen Euro liegen, sieht die Finanzplanung bis 2027 lediglich eine Steigerung um 2,736 Millionen Euro auf 53,888 Euro vor, also rund fünf Prozent innerhalb von 3 Jahren.

Mit Blick auf die hohen Steigerungsraten in den zurückliegenden Jahren bei diesen beiden großen Kostenblöcken kann ich nur sagen: Die Botschaft höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Ich glaube vielmehr, dass die Verwaltung mit diesen weit unterdurchschnittlichen Steigerungsraten kein Schreckensszenario hinsichtlich des Hebesatzes bei der Kreisumlage vermitteln wollte und auf das Prinzip Hoffnung setzt.

Meine Botschaft lautet: Stellen Sie sich ab 2025 auf eine weiter steigende Kreisumlage ein. Die Alternative sind strukturelle Eingriffe auf der Ausgabenseite des Ergebnishaushalts, die erfahrungsgemäß schwerfallen. Aber ich habe in meinem Rückblick auf die „Nuller Jahre“ geschildert, dass dies durchaus gemeistert werden kann, wenn der gemeinsame Wille vorhanden ist. Die Investitionen lassen sich aber sicherlich wie geplant umsetzen, die Herausforderung ist der Ergebnishaushalt.

Nach diesen allgemeinen Feststellungen zur Haushalts- und Finanzlage mit Beurteilung der Entwicklung in Finanzplanungszeitraum bis 2027 noch einige Ausführungen zu einzelnen Aufgabenbereichen.

Gesundheitsversorgung

Im ambulanten Bereich muss, nachdem immer mehr Arztpraxen geschlossen werden, der Fokus verstärkt auf die Gewinnung von Haus- und Fachärzten gerichtet werden. Hierbei erwarten wir von der Kommunalen Gesundheitskonferenz im Gesundheitsamt und ihrer neuen Geschäftsführerin wertvolle Impulse. Im stationären Bereich stehen viele Häuser im Land aufgrund der Kostenentwicklung vor erheblichen, kaum zu bewältigenden finanziellen Herausforderungen. Hinzu kommen die Unsicherheiten mit Blick auf die bevorstehende Krankenhausreform. Die heute in der nicht öffentlichen Sitzung von der Geschäftsführung der Gesundheitsholding Tauberfranken vorgetragenen Wirtschaftspläne 2024 machen deutlich, dass diese volatilen Entwicklungen auch bei den beiden Häusern der Holding, dem Caritas- Krankenhaus und dem Krankenhaus Tauberbischofsheim spürbar sind. Wir sind dankbar, dass wir in der BBT-Gruppe einen starken, mit einer hohen fachlichen Kompetenz ausgestatteten Partner an unserer Seite haben, mit dem wir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit pflegen und die uns zuversichtlich stimmt, die beiden Standorte zukunftsfähig aufstellen zu können.

Die CDU-Kreistagsfraktion bedauert, dass für die Rotkreuzklinik in Wertheim das Insolvenzverfahren eröffnet werden musste. Wir sind der Meinung, dass das Heft des Handelns und des Verhandelns mit der Rotkreuzschwesternschaft derzeit bei der Standortkommune und ehemaligem Krankenhausträger der Stadt Wertheim liegt. Zu einer fundierten Aussage sehen wir uns erst in der Lage, wenn belastbare Konzepte und Ergebnisse vorliegen.

Soziales

Mit Blick auf einen Sozialetat von brutto 102 Millionen Euro, das sind fast 50 Prozent der Ausgaben des laufenden Haushalts, muss die Frage erlaubt sein, ob dem Grundsatz der Nachrangigkeit vom Gesetzgeber noch genügend Beachtung geschenkt wird. Man hat den Eindruck, dass häufig nach dem Gießkannenprinzip und nicht ausreichend genug nach dem Bedürftigkeitsprinzip verfahren wird. Auch sollte vor allem im Sozialgesetzgebungsverfahren stärker darauf geachtet werden, dass das Leben immer mehr Fälle hat, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann. So hat sich Zahl der Bedarfsgemeinschaften beim Bürgergeld und damit auch der Zuschussbedarf des Landkreises, insbesondere durch den Rechtskreiswechsel für die Flüchtlinge aus der Ukraine, nicht unerheblich erhöht. Im politischen Raum ist eine heftige Diskussion darüber entbrannt, ob mit der geplanten zwölfprozentigen Erhöhung des Bürgergeldes ab dem nächsten Jahr dem Lohnabstandsgebot noch ausreichend Rechnung getragen wird. Ich möchte diese Debatte nicht befeuern. Aber es muss die Kritik erlaubt sein, dass es trotz des Arbeitskräftemangels nicht gelingt, Bürgergeldempfänger in ausreichendem Maße in Arbeit zu vermitteln. Die Bundespolitik steht hier in einer Bringschuld. Schließlich sind nach Berechnung unabhängiger Stellen Einsparungen von bis zu drei Milliarden Euro zu erzielen, wenn sich die Zahl der Bürgergeldbezieher um 100.000 verringert. Hiervon würde auch der Kreishaushalt entlastet, der 28,1 Prozent der Kosten für Unterkunft zu tragen hat.

Beim Thema ungesteuerte Migration bedanken wir uns bei der Landkreisverwaltung für das vorausschauende und organisatorische Management bei der Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber. Der Dank gilt gleichermaßen auch den zahlreichen ehrenamtlichen Helfern in den Kommunen, die eine großartige Unterstützungsarbeit leisten. Aber auch deren Zeit- und Kraftreserven sind nicht unbegrenzt. Wir stimmen deshalb der Feststellung von Herrn Landrat Schauder in seiner Haushaltsrede zu, dass die Grenzen der Belastbarkeit bei der Unterbringung sowie die Kapazitäten bei der Integration erreicht sind.
Bis der Asylkompromiss auf europäischer Ebene umgesetzt wird und dann hoffentlich auch die erwartete Reduzierung der ungesteuerten Zuwanderung bringen wird, müssen Bund und Länder alle in ihrer Zuständigkeit stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um durch eine Vielzahl von Maßnahmen zu einer Entspannung beizutragen. Und es zeigt sich, dass entgegen manchen Unkenrufen aus Politik und Gesellschaft diese durchaus Wirkung erzeugen können. Die Geduld der Menschen ist die wichtigste Währung, die wir in diesem Zusammenhang haben. Wir sollten sie nicht enttäuschen.

Der Zuschussbedarf bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung steigt um weitere 884.000 Euro auf knapp 30 Millionen Euro an. Dieser Anstieg wird mit steigenden, auch Demografie bedingten Empfängerzahlen sowie mit den verbesserten Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz begründet. Leider ist zu befürchten, dass wir die konnexitätsrelevanten Mehrbelastungen nicht 1:1 vom Bund ersetzt bekommen und wir uns weiterhin auf einen dynamischen Kostenanstieg einstellen müssen.

Der weitere große Kostenblock im Sozialetat mit einem Zuschussbedarf von rund 18,5 Millionen Euro ist die Jugendhilfe. Auch dieser steigt dynamisch um 890.000 Euro an. Tarifliche Lohnerhöhungen und inflationsbedingte Kostensteigerungen sowie zunehmende psychische Störungen und Auffälligkeiten bei Jugendlichen finden hier ihren Niederschlag. Dem Ruf nach mehr Frühe Hilfen und Prävention wurde unseres Erachtens bisher von der Politik nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen. 

Bei der Hilfe zur Pflege mit einem Zuschussbedarf von 5,8 Millionen Euro ist durch die Leistungszuschläge der Pflegekassen ein gewisser Entlastungeffekt eingetreten. Dieser wird aber durch die stark steigenden Pflegeentgelte der Pflegeheime bald aufgezehrt sein.

Ich stelle anerkennend fest, dass das Sozialdezernat seine Steuerungsfunktion für diesen sowohl vom Ausgaben- als auch vom Aufgabenumfang größten Teilhaushalt verantwortungsbewusst wahrnimmt.

Klimaschutz

Die CDU-Fraktion steht für eine Klimaschutzpolitik mit Augenmaß. Unser Fokus liegt vorrangig auf Investitionen in Maßnahmen zur Energie- und CO²-Effizienz und weniger auf der Beschreibung von allgemeinen Klimazielen, auf deren Umsetzung wir als Landkreis keinen Einfluss haben. Wir lassen uns dabei von einem 2500 Jahre alten Satz des chinesischen Philosophen Laotse leiten: „Großartige Aufgaben müssen mit kleinen Schritten wahrgenommen werden.“

Auch wenn dieser Satz nicht 1:1 auf die drängenden Klimaprobleme unserer Zeit übertragbar ist, so insistiert er doch, dass wir zumindest ernsthaft versuchen müssen, die Bürger auf diesem Weg mitzunehmen.
Dies ist das Einmaleins eines jeden Bürgermeisters, wenn er erfolgreich sein will. Aber in der Bundespolitik scheint dies noch nicht überall Allgemeingut zu sein, wie das Verfahren zum sogenannten Heizungsgesetz gezeigt hat.

Der Bereitstellung von 1,6 Millionen Euro für Photovoltaikanlagen im Planungszeitraum bis 2027 stimmen wir selbstverständlich zu mit dem Vorbehalt der Einzelfallprüfungen. Auch die zügige energetische Sanierung von kreiseigenen Gebäuden unter Beachtung der CO²-Effizienz findet unsere uneingeschränkte Zustimmung.

Eine differenzierte Meinung haben wir zur Bereitstellung von 40.000 Euro für die Fortschreibung des vom Kreistag mit externer fachlicher Expertise beschlossenen Klimaschutzprogramms 2018 bis 2030. Wir sollten hier nicht den zweiten vor dem ersten Schritt machen. Wir sprechen uns dafür aus, dass zunächst eine umfassende Evaluierung der bisher umgesetzten Klimaschutzprojekte und eine Auswertung des Ergebnisses der bei den Kommunen erfolgten Umfrage vorgenommen und dem Kreistag zur Kenntnis gegeben werden wird. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir im Vergleich zu anderen Regionen eine überzeugende Bilanz vorweisen können. Diese Evaluierung kann unseres Erachtens die Verwaltung mit eigenen Bordmitteln vornehmen. Die Stelle des Leiters des Amtes für Wirtschaftsförderung und Klimaschutz ist wieder besetzt. Auch besteht fachliche Expertise in den Fachämtern, sodass die Evaluierung in einem konzertierten Kraftakt der verschiedenen Ämter geleistet werden kann.

Nach Vorlage des Ergebnisses der Evaluierung und Beschreibung der Aufgaben, die durch gesetzliche Neuerungen wie das Heizungsgesetz und die Nahwärmeplanung auf uns zukommen, stellt sich die Frage hinsichtlich Notwendigkeit und Umfang der Fortschreibung des erst sechs Jahre alten Klimaschutzgesetzes. Auch hier sind wir der Meinung, dass diese Aufgabe mit eigenen Bordmitteln erfolgen sollte und signalisieren Bereitschaft zu einer konsensorientierten Lösung. Jedenfalls ist der neue Geschäftsführer der Energieagentur nicht gehindert, seine Aufgaben vollumfänglich wahrzunehmen.

Kreisstraßen, Brücken, Radwege, ÖPNV

Für den ÖPNV/Schülerbeförderung, für die Mobilitätszentralen, dem dauerhaften Betrieb der Frankenbahn sowie der Modernisierung von Bahnstationen stehen 2024 rund 15 Millionen an Mitteln zur Verfügung. Wir stellen uns hiermit den finanziellen Notwendigkeiten der Mobilitätswende ohne den Erhalt und den Ausbau des für den Ländlichen Raum unverzichtbaren Kreisstraßennetzes einschließlich Brücken zu vernachlässigen. Hierfür werden 2024 einschließlich Radwegausbau 5,876 Millionen Euro zuzüglich 1,8 Millionen Euro für Deckenerneuerungen bereitgestellt. Die Verstetigung dieser Mittelbereitstellung auch in der mittelfristigen Finanzplanung findet ausdrücklich unsere Zustimmung.

Bildung

Nachdem das Budget für das Berufliche Schulzentrum Wertheim wohl eingehalten werden kann, hat für uns die Sanierung des Beruflichen Schulzentrums Tauberbischofsheimm sowie der Schule im Taubertal in Unterbalbach oberste Priorität. Wir haben nun den Rücken frei, um auch diese Millioneninvestitionen zielgerichtet und unter Berücksichtigung energetischer Erfordernisse anzugehen. Planungsmittel stehen bereit. Im Vorgriff auf die grundlegenden Sanierungsmaßnahmen am Beruflichen Schulzentrum Tauberbischofsheim stehen 2024 bereits 600.000 Euro für dringende Unterhaltungsarbeiten zur Verfügung. Auch daran wird deutlich, dass wir das Berufliche Schulzentrum Tauberbischofsheim fest im Blick haben. Um die Schülerinnen und Schüler auch im Interesse der Wirtschaft an die Raumschaft zu binden, ist es unverzichtbar, neben modernen Räumlichkeiten auch die Ausstattung der Schulen zukunftsgerecht zu gestalten. Dies geschieht in diesem Jahr mit Investitionen in Höhe von 1,2 Millionen Euro und deren Fortsetzung im Finanzplanungszeitraum bis 2027.

Wirtschaftsförderung, Tourismus, Kultur

Der in mehreren Schritten erfolgte Breitbandausbau steht mit einem Investitionsvolumen von 41,19 Euro und einem Nettoaufwand des Landkreises von 4,12 Millionen Euro kurz vor dem Abschluss. Der privatwirtschaftlich organisierte innerörtliche Ausbau mit Glasfaser nimmt endlich und hoffentlich nachhaltig Fahrt auf. Dieser wird zwar mit Blick auf den gesamten Landkreis einige Jahre in Anspruch nehmen. Wir sehen uns mit dieser digitalen Infrastruktur im Wettbewerb mit anderen Regionen gut aufgestellt.

Die CDU-Fraktion stimmt den bereitgestellten Mitteln zur Förderung von Wirtschaft, Tourismus und der Kultur als weichem Standortfaktor zu. Wir sind auf eine prosperierende Wirtschaft angewiesen, um den Sozialetat von 102 Millionen Euro sowie die Herausforderungen des Klimaschutzes finanzieren zu können. In diesem Zusammenhang halten wir es auch für wichtig, den Gesundheitsstandort Bad Mergentheim zu stärken und als Mitgesellschafter die erforderlichen Mittel für die Sanierung der Wandelhalle bereitzustellen. Gleichermaßen wichtig ist es, Mittel für die Weiterentwicklung und Attraktivitätssteigerung der Klosteranlage Bronnbach einzusetzen. Hierzu zählen sowohl die 1,6 Millionen Euro für die energetische Sanierung der vom Frauenhofer Institut genutzten Räume als auch die rund 1 Millionen Euro für die Unterhaltung des Klosterareals, mit einem Anteil von 187.000 Euro für den Kulturbetrieb.

Wir begrüßen auch die vom Amt für Immobilienmanagement erstellte Grobanalyse eines möglichen, nach Dringlichkeit abgestuften Sanierungskonzepts für die Klosteranlage. Dieses sieht für die nächsten 5 Jahre Investitionen in die Gebäudesubstanz in Höhe von 4,745 Millionen Euro vor, von denen bereits 1,6 Millionen Euro für die Räumlichkeiten des Frauenhofer Instituts etatisiert sind. Wir bedanken uns ausdrücklich beim Amt für Immobilienmanagement für diese fachlich fundierte Arbeit, die eine hilfreiche Grundlage für künftige Investitionsentscheidungen darstellt.

Eigenbetrieb AWMT

Der Abfallwirtschaftsbetrieb bereitet uns sowohl in ökologischer als auch in ökonomischer Hinsicht nach wie vor Freude, was der Begriff „Abfall“ nicht zwingend vermuten lässt. Ich erinnere mich aber auch noch an heftige und kontroverse Debatten, als es um die Müllverbrennung, die Deponie Heegwald und die Anlieferung von Fremdmüll aus anderen Regionen gegangen ist. Wir hoffen, dass es mit den Recyclinghöfen zügig vorangeht und die Umladestation Heegwald nun in die Realisierungsphase kommt.

Herr Landrat Schauder hat seiner Haushaltsrede den Satz „Mit vereinten Kräften in die Zukunft“ vorangestellt. Ich schließe den Bogen zu seiner Haushaltsrede mit folgendem Zitat des bengalischen Philosophen, Schriftsteller und Literaturnobelpreisträger Tagore: „Wenn ihr ein Problem anpackt, wird es euch den Weg zeigen, es zu lösen.“

In diesem Sinne lasst uns die Zukunftsprobleme gemeinsam anpacken, auch wenn es unterschiedliche Wege zu diesem Ziel geben mag. Die CDU-Fraktion ist hierzu bereit und stimmt dem Haushaltsplan 2024, der Finanzplanung 2025 bis 2027 sowie dem Wirtschaftsplan 2024 mit Finanzplan des Abfallwirtschaftsbetriebs Main-Tauber-Kreis zu.

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