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31.01.2024

Spitzentechnologie auf dem Land wird unterstützt - Fördermöglichkeiten für Innovationen

Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“, die im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelt ist, unterstützt das Land Baden-Württemberg kleine, kreative Unternehmen im ländlichen Raum. Hierfür stehen in der aktuellen Förderperiode 2021 bis 2027 Fördermittel in Höhe von 40 Millionen Euro bereit, die sich aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) sowie des ELR zusammensetzen. Unternehmen können sich bis Mittwoch, 28. Februar, für die aktuelle Ausschreibungsrunde bewerben. Darauf weist die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis hin.

Innovationen sind der Schlüssel zum Erfolg einer wettbewerbsfähigen und zukunftsfähigen Region. Der zunehmende globale Wettbewerb und immer kürzere Innovationszyklen stellen Wirtschaftsstandorte vor tiefgreifende Veränderungen und erfordern ein stetiges Handeln, um weiterhin ein nachhaltiges Wachstum und einen hohen Beschäftigungsstand in der Fläche Baden-Württembergs zu erzielen. Die Landesregierung möchte mit ihren Förderungen dazu beitragen, die Innovationskraft der Unternehmen im Ländlichen Raum zu stärken, um langfristig Arbeitsplätze und Wohlstand für die Menschen zu sichern. Mit einem Fokus auf nachhaltige Entwicklung und wirtschaftliche Resilienz werden Fördermittel bereitgestellt.

„Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ ist für innovative Unternehmen die Förderlinie der Wahl, wenn einzigartige Ideen auf dem Markt etabliert werden sollen. Die Förderlinie richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit weniger als 100 Mitarbeitern, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Dabei können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zur Bioökonomie kann die Förderung auf maximal 500.000 Euro erhöht werden.

Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Städte und Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die abschließende Entscheidung erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlags des dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

Die Ausschreibung zum Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ gibt es auf der Webseite www.mlr.baden-wuerttemberg.de. Weitere Informationen sind bei der Wirtschaftsförderung Main-Tauber-Kreis, Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim, Telefon 09341/82-5824, E-Mail wirtschaftsfoerderung@main-tauber-kreis.de, sowie auf der Website www.main-tauber-kreis.de/wirtschaft, erhältlich.

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