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Ratenzahlung (Stundung) beantragen

Allgemeine Informationen

Nicht immer können Gebühren, Bußgelder oder Rechnungen des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis in einer Summe bezahlt werden. Das kann der Fall sein, wenn sich offene Forderungen ansammeln und nicht beglichen werden können. Wer nicht sofort bezahlen kann, für den gibt es bei Forderungen des Landkreises die Möglichkeit der Ratenzahlung. Hierdurch kann er eine Vollstreckung abwenden und so weitere Kosten vermeiden.

Voraussetzungen

Keine.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt für Finanzen des Landratsamtes einzureichen. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie einen Ratenzahlungsplan.

Fristen

Unterschiedlich

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse wie z.B. :
    • Gehaltsabrechnung,
    • Zahlungsbescheide,
    • sowie Kontoauszüge
  • Anzahl der Unterhaltsberechtigten

Kosten

Keine.

Hinweise

Bei Nichteinhaltung der Ratenzahlung wird die Forderung zwangsweise beigetrieben.
Hierdurch entstehen für Sie weitere Kosten.

Rechtsbehelf

Folgt.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 7. August 2019 durch das Amt für Finanzen des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.

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