Sprungziele
Startseite
Öffnungszeiten
Kontakt
Ideen & Beschwerden
Vorlesen
Seiteninhalt

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Emissionserklärung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz abgeben

Allgemeine Informationen

Als Betreiber von industriellen und gewerblichen Anlagen, die immissionsschutzrechtlich genehmigt sein müssen, müssen Sie die von Ihren Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen regelmäßig ermitteln.

Nach den Anforderungen der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) müssen Sie alle vier Jahre angeben:

  • Art,
  • Menge sowie
  • räumliche und zeitliche Verteilung der Emissionen.

Voraussetzungen

Ihre Anlage ist nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz und dem Anhang der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig.

Hinweis: Unter §1 Anwendungsbereich der 11. BImSchV sind diejenigen Anlagen genannt, die von der Erklärungspflicht befreit sind.

Zuständige Stelle

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)

Verfahrensablauf

Übermitteln Sie Ihre Emissionserklärung elektronisch. Nutzen Sie dafür die Betriebliche Umweltdatenberichterstattung "BUBE online".

Fristen

alle vier Jahre für den Erklärungszeitraum bis zum 31. Mai des folgenden Jahres

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Vertiefende Informationen

Hinweise

Rechtsbehelf

Die Verpflichtung ergibt sich direkt aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stand: 20.02.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

Seite zurück nach oben Seite drucken Seite weiterempfehlen