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Kreis-Leistungen

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Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen

Allgemeine Informationen

Was sind Problemabfälle: Problemabfälle aus Haushaltungen sind Stoffe, die üblicherweise in kleinen Mengen anfallen und bei einer Entsorgung über den normalen Hausmüll Nachteile und Schäden für Personen, Fahrzeuge, Entsorgungsanlagen und Umwelt hervorrufen können und daher getrennt erfasst und in speziellen Anlagen sicher entsorgt werden müssen.

Insbesondere folgende Problemstoffe werden beim Schadstoffmobil oder den stationären Sammelstellen angenommen:

  • Abbeizmittel, Abflussreiniger, Autobatterien
  • Backofenreiniger, Batterien
  • Chemikalien
  • Desinfektionsmittel
  • Energiesparlampen
  • Fleckenentferner, Fotochemikalien
  • Halogenbirnen, Holzschutzmittel
  • Imprägniermittel, Insektengifte
  • Klebstoffe, Knopfzellen
  • Lacke, Laugen, Leuchtstofflampen, Lösemittel
  • Möbelpolitur
  • Nitroverdünnung
  • Ölkanister, ölverschmierte Lappen
  • Pflanzenschutzmittel, Pinselreiniger, PU/PUR Schaumdosen (auch vollständig entleerte Dosen)
  • Quecksilberthermometer
  • Reinigungsmittel, Rohrreinigungsmittel, Rostschutzmittel
  • Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spraydosen mit Inhaltsresten
  • Teppichreiniger, Terpentin, Trockenbatterien
  • Verdünner
  • WC-Reiniger

Keine Annahme folgender Stoffe:

  • Altöl
  • Dispersionsfarbe
  • Feuerwerkskörper, Feuerlöscher

Diese Problemstoffe dürfen auf keinen Fall in den Hausmüll gelangen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) sammelt deshalb schadstoffhaltige Problemabfälle aus privaten Haushalten im Rahmen einer Sonderaktion ein. Hierfür kommt das Schadstoffmobil in alle Städte und Gemeinden des Landkreises.

Die Sonderabfälle dürfen nur in haushaltsüblichen Mengen angeliefert werden. Haushaltsüblich bedeutet: Annahme von Sonderabfällen bis höchstens 20 Liter. Größere Anlieferungen werden zurückgewiesen und müssen auf eigene Kosten bei den Entsorgungsfirmen entsorgt werden (z.B. Sondermüllzentrum der Firma Inast in Königshofen, Firma Remondis in Krautheim oder jeder hierfür zugelassene andere Entsorgungsbetrieb).

Industrie, Handel und Gewerbe sind gesetzlich verpflichtet, ihren Sondermüll über Spezialfirmen auf eigene Kosten entsorgen zu lassen.

Voraussetzungen

Sie möchten Problemstoffe entsorgen.

Zuständige Stelle

Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis

Verfahrensablauf

Bewahren Sie Ihre Problemstoffabfälle bitte sorgfältig zu Hause auf.

Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit des Sammelpersonals bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu beachten:

  • Bewahren Sie die Stoffe nach Möglichkeit in ihren Originalbehältern auf und sorgen Sie auf jeden Fall für eine ausreichende Beschriftung. Geben Sie die Behälter gut verschlossen ab.
  • Schütten Sie nie verschiedene Substanzen zusammen, dies kann zu gefährlichen chemischen Reaktionen führen.
  • Bewahren Sie Ihre Problemabfälle außerhalb der Reichweite von Kindern und hilfsbedürftigen Menschen auf.
  • Schadstoffe gehören nicht in die Toilette, den Abfluss, den Haus- oder Sperrmüll oder in die Natur.
  • Umweltbewusste Bürger verwenden im Haushalt Produkte mit dem blauen Umweltengel. Dadurch reduzieren Sie die Schadstoffe im Hausmüll.

Bringen Sie die haushaltsübliche Menge vorsichtig zum Schadstoffmobil. Die Termine finden Sie unter www.main-tauber-kreis.de/schadstoffmobil.

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Kosten

Keine.

Bearbeitungsdauer

Über das gesamte Jahr verteilt finden Sammlungen von schadstoffhaltigen Problemabfällen aus Privathaushalten mit dem »Schadstoffmobil« in allen Städten und Gemeinden des Landkreises statt.

Vertiefende Informationen

Informationen des Umweltministeriums zur Entsorgung von Batterien und Akkus, CDs und DVDs sowie alten Medikamenten.

Auskünfte erteilt auch die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH, Tel. 0711 - 9519610.

Hinweise

Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, dann müssen Sie das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.

Rechtsbehelf

Rechtliche Grundlage ist die Abfallwirtschaftssatzung.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 2. Januar 2024 durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis aktualisiert.

Formulare und weitere Angebote

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