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Aktuelles


26.03.2024

Tourismusinfrastrukturprogramm kommunaler Vorhaben - Förderung 2024 auch an zwei Projekten aus dem Main-Tauber-Kreis

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat die Projekte bekannt gegeben, die 2024 aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) des Landes gefördert werden. Das Land unterstützt in diesem Jahr insgesamt 37 kommunale Tourismusinfrastrukturprojekte, zwei davon aus dem Main-Tauber-Kreis.

In Bad Mergentheim wird die Attraktivierung der Solymar-Therme mit 221.000 Euro bei einer Investitionssumme von 2.290.000 Euro gefördert. In Wertheim wird der Ersatzneubau der Stützmauern am Wanderweg "Oberer Haagweg" bei einer Investitionssumme von 1.350.000 Euro mit 810.000 Euro bezuschusst. Die Förderung dieses Vorhabens ist aufgrund des Fördervolumens durch den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landtags zu genehmigen.

Mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von rund 11,89 Millionen Euro und dadurch angestoßenen Investitionen in Höhe von rund 25,1 Millionen Euro erreicht das Tourismusinfrastrukturprogramm auch im Jahr 2024 ein sehr hohes Niveau.

Tourismusinfrastrukturprogramm

Um den Tourismus auch in Zukunft resilient und nachhaltig zu gestalten, werden hochwertige, zeitgemäße und zukunftsorientierte touristische Infrastrukturen benötigt. Hier setzt das Tourismusinfrastrukturprogramm an, denn so können damit zielgerichtet lokale touristische Projekte und somit die Kommunen aktiv bei der Schaffung von hochwertigen und zukunftsorientierten Tourismuseinrichtungen unterstützt werden.

Mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm fördert das Land kommunale Projekte, die die Errichtung, Modernisierung, (energetische) Sanierung und den Umbau von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen in Baden-Württemberg zum Ziel haben und die für die Gestaltung eines zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind.

Gemäß § 5 Absatz 8 des Staatshaushaltsgesetzes 2023/2024 ist vor der Gewährung von Finanzhilfen über 500.000 Euro für Tourismusinfrastrukturprojekte die Zustimmung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landtags erforderlich. Von den 37 Maßnahmen liegen insgesamt sieben Vorhaben über der Zuschussgrenze von 500.000 Euro, sodass bei diesen der zuständige Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus abschließend über die Gewährung der Förderung entscheiden muss.

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