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07.12.2022

Tauberbischofsheim: Neue Gemeinschaftsunterkunft wird bezogen

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis hat gemeinsam mit der Stadt Tauberbischofsheim eine neue Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerberinnen und -bewerber sowie geflüchtete Menschen aus der Ukraine eingerichtet. Das ehemalige Kasernengebäude wurde früher zur Mannschaftsunterbringung genutzt und bietet nun Platz für bis zu 132 geflüchtete Menschen. Die Unterkunft steht seit Donnerstag, 1. Dezember, zur Verfügung.

Das Gebäude gehört der Stadt Tauberbischofsheim und wurde vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis für zwei Jahre angemietet. „Die Flüchtlingssituation im Land ist aktuell sehr angespannt“, kommentiert Bürgermeisterin Anette Schmidt und führt weiter aus: „Auch die Stadt Tauberbischofsheim nimmt ihre Verantwortung gerne wahr und leistet ihren Beitrag in dieser Krisensituation. Wir haben gemeinsam mit dem Landkreis eine adäquate Unterkunftsmöglichkeit für geflüchtete Menschen geschaffen und hoffen, dass diese von den Bürger*innen in Tauberbischofsheim wieder herzlich integriert werden.“

Sozialdezernentin Elisabeth Krug besichtigte jetzt gemeinsam mit dem zuständigen Amtsleiter im Landratsamt, Mathias Gruhl, und dem für die Wohnheimverwaltung zuständigen Mitarbeiter, Wolfgang Kuhnhäuser, die bezugsfertigen Räume. Im Gebäude mussten die Bäder erneuert und eine Brandmeldeanlage eingebaut und aufgeschaltet werden. Weitere Brandschutzmaßnahmen wurden ergänzend umgesetzt. Zudem wurde die Heizungsanlage hochgefahren und die Unterkunft mit WLAN und Fernsehanschlüssen in den Zimmern ausgestattet. Diese Arbeiten wurden von der Stadt Tauberbischofsheim in enger Absprache mit dem Landratsamt veranlasst. Die Möblierung der Zimmer und die Ausstattung der Küchen sowie der Waschküchen hat das Landratsamt übernommen. Ein Aufenthaltsraum für Kinder und Familien steht außerdem zur Verfügung. Diese Ausstattung wurde großzügig von der Firma VS gesponsert.

„Je nachdem wie sich die Situation in der Ukraine entwickelt, müssen wir schnell handlungsfähig sein. Die Menschen, die uns zugewiesen werden, müssen adäquat untergebracht werden. Dahinter verbirgt sich nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Wir sind daher sehr froh, dass wir im Gebäude in der Niels-Bohr-Straße nun weitere Platzkapazitäten schaffen. In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch ausdrücklich bei der Stadt Tauberbischofsheim für die gute Zusammenarbeit bedanken“, sagte Dezernentin Elisabeth Krug.

„Damit die geflüchteten Personen einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin vor Ort haben, ist mehrmals pro Woche ein Sozialarbeiter oder eine Sozialarbeiterin in der Unterkunft“, ergänzte Amtsleiter Mathias Gruhl. „Das Gebäude ist gut gelegen. Die nächste Bushaltestelle ist nur wenige Meter entfernt. Innerhalb weniger Minuten können die Bewohnerinnen und Bewohner zudem fußläufig einen Supermarkt und die Innenstadt erreichen“, teilte Gruhl mit.

Die geflüchteten Menschen werden grundsätzlich in Doppelzimmern untergebracht. Diese sind mit einem Stockbett, zwei Spinden, einem Kühlschrank, einem Tisch mit Stühlen und einem Waschbecken ausgestattet. Jeweils vier Personen teilen sich eine Nasszelle und eine Toilette. Für Familien stehen insgesamt sechs Zimmer zur Verfügung. In diesen können Familien mit bis zu vier Personen untergebracht werden. Außerdem gibt es insgesamt zwölf barrierefreie Zimmer. Diese sind jeweils für eine Person ausgelegt. „Sofern ein pflegender Angehöriger oder eine pflegende Angehörige mit in der Unterkunft wohnhaft ist, könnte dieses Zimmer um ein zusätzliches Bett erweitert werden. Der Zugang zur Gemeinschaftsunterkunft ist zudem ebenfalls barrierefrei möglich“, erklärte Wolfgang Kuhnhäuser. Insgesamt sind in der Gemeinschaftsunterkunft 15 Kochplätze in sechs Küchen eingerichtet.

„Um den geflüchteten Menschen ein Stück Normalität zu ermöglichen, gibt es einen Aufenthaltsraum. Dort haben Kinder die Möglichkeit zu spielen“, sagte Wolfgang Kuhnhäuser

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine am 24. Februar flüchten immer mehr Menschen aus dem Kriegsgebiet, vor allem Frauen und ihre Kinder. In Baden-Württemberg sind alle Landkreise verpflichtet, nach einem Berechnungsschlüssel Menschen aufzunehmen, die nicht über private Kontakte Wohnraum finden. Die Kreise müssen die geflüchteten Menschen im Rahmen der vorläufigen Unterbringung in Gemeinschaftseinrichtungen unterbringen und versorgen.

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