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17.10.2023

Der doppelte Schutz für die eigene Gesundheit - Gesundheitsamt des Landkreises ruft zu Grippe- und Corona-Impfungen auf

Die Grippe-Saison steht vor der Tür und mit ihr steigt die Zahl der Atemwegsinfektionen. In Deutschland stehen auch in diesem Jahr angepasste Impfstoffe gegen Influenza und Corona zur Verfügung. In der Regel können beide Impfungen am gleichen Termin verabreicht werden. Die Impfungen werden überwiegend in haus- und kinderärztlichen Praxen, aber auch in Apotheken angeboten. In Baden-Württemberg werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen.

„Die Coronapandemie hat uns gezeigt, welchen Beitrag Impfungen zum eigenen und gesamtgesellschaftlichen Schutz leisten können. Sie schützen dabei nicht nur in den allermeisten Fällen vor einer Infektion beziehungsweise schweren Krankheitsverläufen, sondern leisten einen wichtigen Beitrag, damit unser Gesundheitssystem nicht kollabiert“, erklärt Yasemin Eryanar als Leiterin des Gesundheitsamtes des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis und betont: „Gerade zu dieser Jahreszeit ist es von enormer Bedeutung, einen ausreichenden Impfschutz sicherzustellen.“

Weil der Immunschutz mit der Zeit wieder abnimmt und sich die Virus-Varianten ändern, ruft das Gesundheitsamt die betroffenen Personen auf, den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu folgen und den Impfschutz gegen Corona und Influenza auffrischen zu lassen, am besten gleich mit einer Kombi-Impfung.

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Corona und Influenza derzeit für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.

Hierzu zählen:

  • Personen ab 60 Jahren,
  • Personen ab dem Alter von sechs Monaten mit relevanten Grundkrankheiten,
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege.

Darüber hinaus werden die Impfungen auch empfohlen für:

  • Medizinisches oder pflegerisches Personal mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten beziehungsweise Bewohnerinnen und Bewohnern,
  • Familienangehörige sowie enge Kontaktpersonen von Personen, die durch eine Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort aufbauen können.

Schwangeren wird eine Influenza-Impfung ab dem zweiten Schwangerschafts-Drittel beziehungsweise bei Grunderkrankungen bereits ab dem ersten Drittel empfohlen. Der Abstand der Corona-Impfung zur letzten Impfung oder Infektion sollte mindestens zwölf Monate betragen. Die STIKO empfiehlt die Auffrischimpfung (Booster) gegen Corona sowie die Influenza-Impfung auch für vorerkrankte Kinder und Jugendliche. Das kann zu einer Entlastung der kinder- und jugendmedizinischen Praxen im kommenden Winter beitragen.

Die Impfungen werden in der sogenannten Regelversorgung angeboten, also in den niedergelassenen Arztpraxen im Land. Für die Impfungen stehen den Patientinnen und Patienten grundsätzlich alle haus- und kinderärztlichen Praxen zur Verfügung.

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat mit den Krankenkassen im Land eine Vereinbarung getroffen, so dass die Impfung von den Kassen übernommen wird. Bei Privatpatienten wird die Leistung hingegen privat abgerechnet, nur der Impfstoff nicht. Patientinnen und Patienten sollen sich daher vertrauensvoll an ihren Haus- oder Kinderarzt oder auch ihren Facharzt wenden. Ergänzend zu den Angeboten in der Regelversorgung wird es auch in zahlreichen Apotheken die Möglichkeit geben, sich impfen zu lassen.

Weitere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger beim Gesundheitsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis, Albert-Schweitzer-Straße 31, 97941 Tauberbischofsheim, unter der Telefonnummer 09341/82-5579 sowie per E-Mail an gesundheitsamt@main-tauber-kreis.de.

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