Der ESF startet in die neue Förderperiode - Anträge müssen bis spätestens 30. September gestellt sein
Der regionale Arbeitskreis Main-Tauber-Kreis zum Europäischen Sozialfonds (EFS) unter Leitung der Dezernentin für Jugend, Soziales und Gesundheit, Elisabeth Krug, hat die regionale Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des ESF Plus im Main-Tauber-Kreis für das Förderjahr 2022 erarbeitet. Die Mitglieder haben sich auf das Ziel „Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit“ verständigt.
Die Förderung konzentriert sich dabei auf Projekte für Schülerinnen und Schüler ab Sekundarstufe 1, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und bei denen mangelnde Ausbildungsreife erkennbar ist. In weiteren Angeboten sollen marginalisierte junge Menschen beziehungsweise Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher gefördert werden, die von Regelsystemen der Schule, der Jugendberufshilfe und der Arbeitsförderung nicht oder nicht mehr erreicht werden.
Kommunen, Organisationen und Vereine können bis 30. September Förderanträge für das Jahr 2022 einreichen. Bewilligt werden können ausschließlich ESF-Projekte, deren öffentliche Unterstützung oberhalb der Schwelle von 30.000 Euro liegt und die die Mindestteilnehmendenzahl von grundsätzlich zehn Personen nicht unterschreitet.
Privatpersonen können keinen Förderantrag stellen. Sie profitieren über ihre Teilnahme an ESF-Plus-geförderten Projekten und Förderprogrammen.
Die Mittelausstattung in der neuen Förderperiode für den Main-Tauber-Kreis beträgt jährlich 165.000 Euro.
Die Kofinanzierung der Projekte ist durch den Antragsteller sicherzustellen. Der ESF-Förderanteil an der öffentlichen Finanzierung soll zwischen 30 und maximal 40 Prozent liegen.
Die Anträge müssen direkt bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, eingereicht werden. Die für die Antragstellung verbindliche Arbeitsmarktstrategie für das Jahr 2022 des Main-Tauber-Kreises kann unter www.main-tauber-kreis.de/esf-foerderung abgerufen werden. Dort ist auch der regionale Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen für das Jahr 2022 mit weiteren Hinweisen zu finden.
Alle weiteren sowie allgemeinen Informationen und die neuen Antragsformulare sind im Internet unter www.esf-bw.de abrufbar, insbesondere die Hinweise zur Förderperiode 2021 bis 2027 sowie Methodik und Kriterien für die Auswahl von ESF-Plus-Vorhaben, eine Aufstellung der förderfähigen Ausgaben und vieles mehr.
Als grundlegende Voraussetzungen für eine Förderung im ESF Plus sind die Querschnittsziele „Gleichstellung der Geschlechter“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“, „Nachhaltigkeit im Sinnes des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität“, Transnationale Kooperation“ sowie „Charta der Grundrechte“ zu beachten.
Auskünfte an Projektträger im Main-Tauber-Kreis erteilt Elisabeth Krug, Dezernentin für Jugend, Soziales und Gesundheit im Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Telefon 09341/82-5707, E-Mail: elisabeth.krug@main-tauber-kreis.de.
ESF
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist seit vielen Jahren das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union (EU), um Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern, und das wichtigste Finanzinstrument der EU für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der ESF den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung.
Mit Beginn der neuen Förderperiode 2021 bis 2027 fördert der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in Europa und unterstützt künftig auch das europaweite Politikziel „Ein sozialeres Europa“. In Baden-Württemberg konzentriert sich der ESF Plus insbesondere auf die Förderung von nachhaltiger Beschäftigung, lebenslangem Lernen und Fachkräftesicherung sowie sozialer Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und Bekämpfung von Armut.
Regionaler ESF-Arbeitskreis
Die regionale Umsetzung des ESF Plus im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration erfolgt über die regionalen Arbeitskreise. Der Regionale ESF-Arbeitskreis besteht aus Landkreisverwaltung, Agentur für Arbeit sowie Jobcenter. Hinzu kommen Vertreterinnen und Vertreter der Schulen, der Gewerkschaften, der Arbeitgebervertretungen, der IHK und HWK, der beruflichen Fortbildung, der außerschulischen Jugendbildung sowie eine Gleichstellungsbeauftragte. Der Vorsitz sowie die Koordinierung und Geschäftsführung liegen beim Landratsamt. Der regionale ESF-Arbeitskreis erstellt und veröffentlicht regelmäßig eine Arbeitsmarktstrategie und nimmt eine inhaltliche Bewertung von regionalen ESF-Projektanträgen vor, die an die L-Bank zur formellen Prüfung und Bewilligung weitergeleitet werden.