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08.03.2023

Jugendhilfeausschuss beschließt höhere Vergütung für Tageseltern - Förderung für Schulsozialarbeit angepasst

Der Jugendhilfeausschuss des Main-Tauber-Kreises hat vor kurzem im Landratsamt getagt. Auf der Tagesordnung standen unter anderem eine höhere Förderung für die Schulsozialarbeit und die angepassten Geldleistungen für Kinder in der Kindertagespflege. Werner Fritz wurde zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Gremiums gewählt.

Die Verwaltung stellte die geplante Änderung bei der Förderung der Schulsozialarbeit vor. Demnach verzahne die Schulsozialarbeit die kommunalen Jugendhilfeangebote äußerst wirksam mit den Unterstützungsleistungen des Jugendamtes und der freien Träger der Jugendhilfe. Zudem komme die Schulsozialarbeit allen Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft in besonderer Weise zugute. Das Gremium stimmte zu, die Landkreisförderung unbefristet auf ein Drittel der Personalkosten oder bis zu 24.000 Euro je Vollzeitstelle anzuheben und die Förderrichtlinien entsprechend anzupassen. Die Änderung gilt rückwirkend ab Januar.

Auch die Geldleistungen in der Kindertagespflege werden angepasst. Seit dem Jahr 2019 erhalten Tagespflegepersonen im Main-Tauber-Kreis einheitlich 6,50 Euro je erbrachter Betreuungsstunde. Zudem erstattet das Jugendamt die Beiträge für eine Unfallversicherung sowie die hälftigen Beiträge zur Alterssicherung und der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Aufwendungen werden in Baden-Württemberg teilweise aus dem Finanzausgleich finanziert. Darüber hinaus beteiligt sich das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Paktes für gute Bildung und Betreuung an den Kosten der Kindertagespflege.

Die Geldleistungen an Tagespflegepersonen basieren auf gemeinsamen Empfehlungen, die seitens des Landkreis- und des Städtetages Baden-Württemberg sowie des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg herausgegeben werden. Die neuen Empfehlungen sehen vor, die Geldleistungen für Kinder unter drei Jahren auf 7,50 Euro und für Kinder über drei Jahren auf 6,50 Euro anzuheben. Wie in der Vergangenheit ist ein gesplittetes Tagegeld für die Betreuung von Kindern unter und über drei Jahren empfohlen, da ein besonderer Handlungsbedarf bei den unter Dreijährigen gesehen wird. Die Verwaltung schlägt hingegen vor, auch zukünftig von einem Splitting für Kinder unter und über drei Jahren abzusehen. Tageseltern, die ältere Kinder betreuen, sollen auf diese Weise nicht benachteiligt werden. Der Ausschuss stimmte zu, die Geldleistungen für Tagespflegepersonen einheitlich auf 7,50 Euro je Betreuungsstunde anzuheben. Der Mehraufwand bei dem Verzicht auf das Splitting des Tagespflegegeldes beträgt bei einer rückwirkenden Anhebung zum 1. Januar 2023 circa 320.400 Euro im Jahr 2023.

Die Ausschussmitglieder erhielten einen Überblick über die wichtigsten Aufgabenentwicklungen der Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2022 sowie einen Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr. Demnach galt es im Jahr 2022, neuen Anforderungen gerecht zu werden, die beispielsweise durch den Krieg in der Ukraine gestellt wurden. Hier war die Jugendhilfe gefordert, Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu unterstützen und auch wieder verstärkt Verantwortung für unbegleitete minderjährige Ausländer zu übernehmen, die ohne verantwortliche Erwachsene nach Deutschland kamen. Insbesondere aufgrund der Folgen der Pandemie für junge Menschen waren auch im vergangenen Jahr mehr denn je pädagogische Angebote und Hilfen erforderlich, die in Kooperation mit der freien Jugendhilfe entwickelt und angeboten werden konnten. Thema war auch die Wahrnehmung des Schutzauftrages der Verwaltung für Kinder- und Jugendliche. Darüber hinaus wurde über die präventiven Angebote der Kinder- und Jugendhilfe berichtet.

Die Jugendhilfeaufgaben der Psychologischen Beratungsstellen sind schon seit vielen Jahren dem Caritasverband im Tauberkreis e.V. und dem Evangelischen Kirchenbezirk Weikersheim übertragen. Die Kooperation und die finanzielle Förderung der Beratungsstellen erfolgen auf Basis der vom Jugendhilfeausschuss verabschiedeten Richtlinien. Beide Träger gaben in der Sitzung einen Einblick in ihre tägliche Beratungsarbeit. Die Stellen bieten beispielsweise eine Erziehungsberatung an.

Werner Fritz wurde zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses gewählt. Fritz ist als stimmberechtigter Vertreter der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Mitglied im Jugendhilfeausschuss. Als zweiter Stellvertreter des Gremiums folgt er auf den ausgeschiedenen Wolfgang Pempe.

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